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schwerer Alkoholiker

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Hallo, bin neu hier und brauche dringend euren Rat. Es geht um einen Verwandten von mir der seit zwei Jahren ...


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Alt 25.07.2016, 15:19   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.07.2016
Beiträge: 19
Standard schwerer Alkoholiker

Hallo,

bin neu hier und brauche dringend euren Rat.

Es geht um einen Verwandten von mir der seit zwei Jahren die Diagnose Alkoholabhängig hat, so wie ich ihn kenne trinkt er so exzessiv, bis er meistens das Bewusstsein verliert und sich meistens Verletzungen hinzuzieht, dass er noch lebt grenzt an ein Wunder. Er hat schon unzählige Entgiftungen und Therapien hinter sich. Weil die Ärzte bei ihn akute Verwahrlosung und Lebensgefahr erkannten regten sie eine rechtl. Betreuung beim zuständigen Amtsgericht an, was ich auch sehr gut nachvollziehen kann. Laut gerichtlichen Sachverständigen leidet er an einer

- Alkoholabhängigkeit
- alkoholtoxischer Hirnschädigung
- Persönlichkeitsdepravation
- hirnorganischem Psychosyndrom
- Merkfähigkeit und Kritikfähigkeitsstörungen

eventuell kommt auch eine Drogenabhängigkeit noch hinzu. Aus diesem Grund wurde ihn der freie Wille aberkannt. Das heißt auch gegen seinen Willen würde die Betreuerbestellung stattfinden. Der Verwandte zeigte sich beim Betreuungsverfahren kooperativ und einsichtig, dass er Hilfe braucht. Die Betreuung erfolgt nun in folgende Lebensbereiche

- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthalsbestimmung in Krisensituationen
- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise
- Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten und Sozialleistungsträgern
- Wohnungsangelegenheiten.

Vor ein paar Monaten hat er sich im Suff fast lebensgefährlich verletzt war mir sämtlichen Knochenbrüche im Krankenhaus. Wo er sich genesen hat und vom KH entlassen wurde griff er wieder voll zur Flasche und bis jetzt säuft er immer weiter. Wenn er einmal anfängt hat er über Wochen bis ca. fast 4 Promille Alkohol im Blut. Er ist vom Trinker Typ her, dass er richtig vollgerauscht sein musst. Das er bis heute noch lebt, kann man den Zufällen bedanken, dass er in der Stadt öfters bewustlos zuzammenbricht und von Passanten bemerkt wird. Somit wurde er durch die Zufälle ins KH gebracht und entgiftet. kaum ist die Entgiftung zu Ende fängt das ganze Spiel von vorne an.

ich habe mich mit seinem rechtl. Betreuer unterhalten, dass es so nicht weiter gehen kann, denn nicht mehr lange schlägt ja seine letzte Stunde, auch seine körperliche Verfassung ist sehr schlecht.
Auch lehnt er jetzt jede Hilfe auch ab. Der Betreuer sagte zur mir und zu seine Angehörigen, er ist ja volljährig, er kann ja selber entscheiden ob er hilfe in Anspruch nehmt oder nicht, gegen seinen Willen wird er nicht handeln.

So jetzt habe ich mal eine Wichtige Frage. Deutschland ist ja ein freies Land und jeder volljährige Bürger der ja geistig und psychisch fit ist hat das Recht selber zu entscheiden wie er zu leben hat und das Recht hat sich totzusaufen.

Aber wie sieht es bei meinem Verwandten aus, er hat ja nicht umsonst eine sog. Zwangsbetreuung bekommen, und laut dem Gutachten ist sein Wille krankheitsbedingt stark eingeschränkt, dh er müsste, wenn sein Leben in Gefahr ist die Hilfe auch gegen seinen Willen bekommen durch sog. Zwangsunterbringungen.
Ich bin ja auch dafür, dass die Entmündigungen seit 1992 abgeschafft wurden, aber in diesen Fall muss ja gehandelt werden.

Noch zur Erinnerung er wurde auch ein paar Mal sogar durch das Ordnungsamt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht dank der Familie, nach vier Tagen wurde er wieder entlassen.

Gibt es eine rechtliche Möglichkeit meinen Verwanden noch zu retten? nicht umsonst habe ich hier Gründe der sog. Zwangsbetreuung genannt. Sorry dass die Geschichte so lang ist


Gruß

gast1225
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Alt 25.07.2016, 18:23   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,604
Standard

Moin Gast

Eine "Zwangsbetreuung" gibt es nicht. Sie müßte gegen den freien Willen des Betreuten eingerichtet werden - und das ist nicht zulässig.

Dein Verwandter hat in die Betreuung eingewilligt, weshalb es schon keine Zwangsbetreuung mehr sein kann.
Unabhängig davon wurde ihm nachgesagt, dass er aufgrund seiner Beeinträchtigungen keinen "freien Willen" mehr hat.
Wenn jemand aufgrund seiner Beeinträchtigungen keinen freien Willen mehr entwickeln kann, dann kann auch nicht gegen den nicht vorhandenen freien Willen eine Betreuung eingerichtet werden.
Also auch deshalb wäre es keine "Zwangsbetreuung".

Aber völlig unabhängig davon könnte er aufgrund seines "natürlichen Willens" keinen Bock auf die Betreuung haben.
Aufgrund desselben "natürlichen Willens" ballert er sich auch immer wieder den Kopf dicht.
Und Du willst, dass er sich nicht aufgrund seines "natürlichen Willens" totsäuft und möchtest, dass da endlich Zwangsmittel eingesetzt werden (Unterbringung, Therapie, etc.)

Die Zusammenstellung ist vielleicht etwas provokativ geschrieben. Nimm's mir nicht übel, ich kann Dich gut verstehen, und dass Du ihm gerne helfen willst - aber das ist alles nicht so einfach zu verstehen oder auch umzusetzen.

Der eingesetzte Betreuer steht vor dem Problem, dass er sich nach dem Wunsch und dem Wohl des Betreuten zu richten hat.
Wunsch und Wohl stehen sich dabei sehr entgegen, weshalb der Betreuer genau prüfen muss, wofür er sich entscheidet.

Soll der Betreute sich einfach totsaufen dürfen?
Wenn der Betreute um die Gefahren und Konsequenzen seines Handelns weiß und z.B. in halbwegs nüchternen Phasen auch so als Wunsch kundtut - dann soll er sich totsaufen.
Es wird zwar nicht schön sein, dabei zuzusehen, aber jede Handlung dagegen (Zwangsuntgerbringung, Entgiftung) wird ihn nur quälen. Eine Therapie wird er schon deshalb nicht bekommen,weil er sie nicht will.

Wenn der Betreuer merkt, dass der Betreute etwas für sich will, um vom Suff wegzukommen, dann wird er auch etwas unternehmen, um ihm zu helfen.
Vorher wäre das alles nur vergebliche Mühe - und die wird er sich schenken.

Der Umgang mit schwer suchtkranken Menschen ist hart.
Vor allem ist die Situation für die Angehörigen oder Freunde und Bekannten schwer auszuhalten, weshalb große Fehler gemacht werden.
Dass der Betreute "Dank der Familie" nach vier Tagen schon aus der Klinik entlassen werden konnte, ist so ein Fehler!!!
Wie soll denn der suchtkranke Mensch merken, dass er Mist gemacht hat, wenn die Familie ihn aus der Klinik (die ja eigentlich auch zum Helfen da ist) raushaut - und damit die Sucht erst richtig unterstützt???

Verstehe das bitte nicht als Vorwurf. Dieses Verhalten bringen Angehörige sehr häufig - und wundern sich darüber, dass der Suchti immer weiter säuft. Einfach, weil sie es nicht besser wissen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2016, 21:37   #3
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Gast


Dass der Betreute "Dank der Familie" nach vier Tagen schon aus der Klinik entlassen werden konnte, ist so ein Fehler!!!
Wie soll denn der suchtkranke Mensch merken, dass er Mist gemacht hat, wenn die Familie ihn aus der Klinik (die ja eigentlich auch zum Helfen da ist) raushaut - und damit die Sucht erst richtig unterstützt???



MfG

Imre

Dies ist ein Missverständnis sorry hab mich oben vertippt, die Familie hat die Polizei gerufen weil der Betreute im Suff gewaltätig wurde und die Polizei rief das zuständige Ortnungsamt an, weil der Betreute nicht freiwillig in die Klinik gehen wollte. Und entlassen haben die Ärzte den Betreuten in vier Tagen

Geändert von gast1225 (25.07.2016 um 21:54 Uhr)
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Alt 25.07.2016, 21:49   #4
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Das heißt wenn der Betreute die Gefahren des Suffes im nüchteren Zustand erkennt und dies auch den Gutachter Richter und Betreuer auch deutlich schildert, hat er das Recht sich todzusaufen? Und dies ist egal wie weit die Betreuung eingerichtet wurde ? Es würden dann keine Zwangsmaßnahmen eingerichtet werden?
Und was würde passieren wenn mein Verwandter die Betreuung ablehnen würde trozt dieses negative Gutachten? Denn im Gutachten steht schwarz auf weiß das er keinen freien Willen mehr besitzt, sondern nur ein natürlichen Willen. Was ich mir nicht wünsche, aber wenn sein Hirn durch die langen Trinkerein einen dramatischen Schaden anehmen würde, sodass er im nüchteren Zustand nicht mehr sein Namen wissen würde nicht mehr das Datum und Ort was würde dann mit Ihn passieren ? sorry das es ein bisschen hart klingt. Also ich wünsche vom Herzen dass mein Verwandter endlich Einsicht zeigt und Hilfe annimmt

Gruß

gast1225

Geändert von gast1225 (25.07.2016 um 22:13 Uhr)
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Alt 26.07.2016, 21:28   #5
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Moin moin

Zitat:
Zitat von gast1225 Beitrag anzeigen
Dies ist ein Missverständnis sorry hab mich oben vertippt, die Familie hat die Polizei gerufen weil der Betreute im Suff gewaltätig wurde und die Polizei rief das zuständige Ortnungsamt an, weil der Betreute nicht freiwillig in die Klinik gehen wollte. Und entlassen haben die Ärzte den Betreuten in vier Tagen
Puh, da bin ich aber beruhigt.

MfG

Imre
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Alt 26.07.2016, 21:48   #6
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Moin moin

Zitat:
Zitat von gast1225 Beitrag anzeigen
Das heißt wenn der Betreute die Gefahren des Suffes im nüchteren Zustand erkennt und dies auch den Gutachter Richter und Betreuer auch deutlich schildert, hat er das Recht sich todzusaufen? Und dies ist egal wie weit die Betreuung eingerichtet wurde ? Es würden dann keine Zwangsmaßnahmen eingerichtet werden?
Das Recht hat er. Genau genommen müßte dann sogar auch die Betreuung aufgehoben oder garnicht erst eingerichtet werden.

Zitat:
Zitat von gast1225 Beitrag anzeigen
Und was würde passieren wenn mein Verwandter die Betreuung ablehnen würde trozt dieses negative Gutachten?
Dein Verwandter würde gut daran tun, wenn er die Betreuung nicht übernimmt. Zumindest hätte er eine große Chance nicht selber durchzudrehen. Die Betreuung wäre überhaupt kein Vergnügen, sondern nervenaufreibend und ggf. arbeitsintensiv.
Davon abgesehen gäbe es einen ganz besonderen Konflikt, weil er als Betreuer Dinge durchsetzen müßte, für die er vom Betreuten aber als Verwandter verflucht wird. Auch nicht schön.
Das ist also eher was für einen Profi, der nicht verwandt ist.

Zitat:
Zitat von gast1225 Beitrag anzeigen
Denn im Gutachten steht schwarz auf weiß das er keinen freien Willen mehr besitzt, sondern nur ein natürlichen Willen. Was ich mir nicht wünsche, aber wenn sein Hirn durch die langen Trinkerein einen dramatischen Schaden anehmen würde, sodass er im nüchteren Zustand nicht mehr sein Namen wissen würde nicht mehr das Datum und Ort was würde dann mit Ihn passieren ? sorry das es ein bisschen hart klingt.
Wenn der Betreuer die massive Selbstgefährdung dem Gericht glaubhaft verdeutlichen kann, dann kann er z.B. mit einer langfristigen geschlossenen Unterbringung den Betreuten erst mal gründlich aus dem Verkehr ziehen.
Ich habe schon mehrfach erlebt, dass massive Alkoholiker (über 40 Krankenhausaufnehmen in einem Jahr) nach ein paar Jahren in einem geschlossenen Heim (und zwangsweise nüchtern) eine Beziehung mit vorzugsweise einer abgebauten psychisch kranken Frau eingegangen ist und beide ein neues, gemeinsames Leben angefangen haben - sogar in einer gemeinsamen (betreuten) Wohnung und nicht mehr geschlossen. Das hat aber mehrere Jahre gedauert.
Das ist eine Chance, aber es gibt keine Garantie drauf.

Zitat:
Zitat von gast1225 Beitrag anzeigen
Also ich wünsche vom Herzen dass mein Verwandter endlich Einsicht zeigt und Hilfe annimmt

Gruß

gast1225

Dein Wunsch ist edel, aber Du brauchst viel Geduld, Abstand und mit Pech ggf. auch den Mut, diesen Wunsch einfach zu vergessen.

Versuche mal Dich in die Lage von Deinem Verwandten hineinzuversetzen, in seine Geschichte, seine Erfahrungen etc. und dann so wie er zu denken.
Sie den Suff nicht als was grundsätzlich schlechtes an, sondern als die für Dich einzig greifbare Lösung Deiner Probleme - zumindest für den Moment. Was morgen ist, ist Wurscht.
Versetze Dich in die körperliche Situation mit Entzugserscheinungen und dem Wissen, wie Du diese schnell loswerden kannst.

Und dann, wenn Du so denkst, wie Dein Verwandter:
Wie sieht die Welt aus, von denen andere Dir erzählen, dass sie so toll wäre.
Nüchtern! Klarer Kopf!
Entzugserscheinungen!
Probleme, die man nicht mehr wegspülen kann!
Die so groß sind, dass man keine Lösung dafür hat.
Für die man auch nie gelernt hat eine Lösung zu finden
- mal abgesehen vom wegsaufen.

Vielleicht kannst Du jetzt verstehen, dass alle edlen Wünsche der anderen Leute dem Betroffenen als völlig unattraktiv, bescheuert und vor allem: unerreichbar erscheinen?

MfG

Imre
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