Dies ist ein Beitrag zum Thema Beratungshilfe-Berechtigungsschein im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
in einer Mietkündigungs-Sache habe ich einen gerichtlichen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme einer Beratungshilfe erhalten. Gibt es eine Frist, in ...
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16.01.2017, 14:45 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Beratungshilfe-Berechtigungsschein
Hallo,
in einer Mietkündigungs-Sache habe ich einen gerichtlichen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme einer Beratungshilfe erhalten. Gibt es eine Frist, in der nun die Beratungshilfe einzuholen ist? Hintergrund ist der, dass ich die – vermutlich fehlerhafte – Eigenbedarfskündigung gerne noch hinauszögern würde und demzufolge erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Anwalt aufsuchen möchte. Somit könnte - sollte sich die Kündigung als fehlerhaft erweisen -der Betreute ggf. noch länger in seiner Wohnung verbleiben, da die Frist dann wieder von vorne beginnen würde. mfg |
16.01.2017, 15:55 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
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16.01.2017, 17:13 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Wenn Du bis zum Ende der Frist wartest, um es durch einen Anwalt zu prüfen schneidest Du Dir doch selbst den Handlungsspielraum ein. Es spricht nichts dagegen schon jetzt zum Anwalt zu gehen.
Der Kündigung widersprechen solltest Du jedoch wirklich erst am Ende der Frist, um möglichst viel Zeit rauszuholen. |
17.01.2017, 20:03 | #4 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich bin zwar Boardneuling, habe dafür aber gute juristische Kenntnisse. Ich finde deine Argumentation Quatsch! Zitat:
Grüße, White Rabbit |
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17.01.2017, 20:27 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Einrichtiger Anwalt schreibt aus den von dir genannten Gründen von selbst erst später. Das hat nichts damit zu tun wann du mit ihm gesprochen hast. Ein fertiger Schriftsatz kann ja 3 Wochen in der Kanzlei liegen, der frisst kein Brot.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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