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Beratungshilfe-Berechtigungsschein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beratungshilfe-Berechtigungsschein im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, in einer Mietkündigungs-Sache habe ich einen gerichtlichen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme einer Beratungshilfe erhalten. Gibt es eine Frist, in ...


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Alt 16.01.2017, 14:45   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard Beratungshilfe-Berechtigungsschein

Hallo,
in einer Mietkündigungs-Sache habe ich einen gerichtlichen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme einer Beratungshilfe erhalten. Gibt es eine Frist, in der nun die Beratungshilfe einzuholen ist? Hintergrund ist der, dass ich die – vermutlich fehlerhafte – Eigenbedarfskündigung gerne noch hinauszögern würde und demzufolge erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Anwalt aufsuchen möchte. Somit könnte - sollte sich die Kündigung als fehlerhaft erweisen -der Betreute ggf. noch länger in seiner Wohnung verbleiben, da die Frist dann wieder von vorne beginnen würde.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 16.01.2017, 15:55   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Hintergrund ist der, dass ich die – vermutlich fehlerhafte – Eigenbedarfskündigung gerne noch hinauszögern würde und demzufolge erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Anwalt aufsuchen möchte.
Ich weiß jetzt nicht wie lange der Beratungsshilfeschein gilt, du kannst dich aber doch jetzt schon beraten lassen ob eine fehlerhafte Kündigung vorliegt. Du bist ja nicht verpflichtet den Vermieter darauf hinzuweisen wenn das der Fall sein sollte.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 16.01.2017, 17:13   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Wenn Du bis zum Ende der Frist wartest, um es durch einen Anwalt zu prüfen schneidest Du Dir doch selbst den Handlungsspielraum ein. Es spricht nichts dagegen schon jetzt zum Anwalt zu gehen.

Der Kündigung widersprechen solltest Du jedoch wirklich erst am Ende der Frist, um möglichst viel Zeit rauszuholen.
ufzeer ist offline  
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Alt 17.01.2017, 20:03   #4
White Rabbit
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

ich bin zwar Boardneuling, habe dafür aber gute juristische Kenntnisse.
Ich finde deine Argumentation Quatsch!
Zitat:
Eigenbedarfskündigung gerne noch hinauszögern würde und demzufolge erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Anwalt aufsuchen möchte.
Wenn du zögerst, einen Anwalt aufzusuchen, erreichst du damit nicht, dass sich die Kündigung verzögert. Du erreichst nur, dass ein Anwalt sich intensiv in die Thematik einlesen kann und entsprechend reagieren kann. Die Gegenseite wird warten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und danach vermutlich sofort eine Räumungsklage gegen dich lostreten. Such dir lieber so schnell wie möglich eine/n Anwalt/Anwältin.

Grüße, White Rabbit
 
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Alt 17.01.2017, 20:27   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hintergrund ist der, dass ich die – vermutlich fehlerhafte – Eigenbedarfskündigung gerne noch hinauszögern würde und demzufolge erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Anwalt aufsuchen möchte.
Ich glaube du machst dir zu viel gedanken.
Einrichtiger Anwalt schreibt aus den von dir genannten Gründen von selbst erst später. Das hat nichts damit zu tun wann du mit ihm gesprochen hast.
Ein fertiger Schriftsatz kann ja 3 Wochen in der Kanzlei liegen, der frisst kein Brot.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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