Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beantragt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute,
heute habe ich schweren Herzens für meine Tante die Betreuung beantragt. Es soll ein Berufsbetreuer bestimmt werden der ...
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19.03.2009, 21:35 | #1 |
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Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 1
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Betreuung beantragt
Hallo Leute,
heute habe ich schweren Herzens für meine Tante die Betreuung beantragt. Es soll ein Berufsbetreuer bestimmt werden der ihr Vermögen verwaltet. Das kann aber noch Wochen dauern. Bis dahin besteht die Gefahr, das zumindest ein großer Teil ihres Geldes in der Familie verschwindet. Kann der Betreuer, wenn er denn in Wochen bestimmt wird rückwirkend ab dem Antrag in die Vermögensverwaltung eingreifen? Sind ihre ständigen Testamentsänderungen dann auch rückwirkend aufzuheben? Kann sie auch während der Betreuung ihr Testament beliebig ändern? Kann mir jemand dazu etwas sagen? Danke schon mal. |
20.03.2009, 10:13 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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HAllo Enkelin,
willkommen im Forum. Die Betreuung hat keinen Einfluß auf die Testierfähigkeit, dies prüft der Notar bei einer Beurkundung. Bezüglich der Möglichkeiten des Betreuers kommt es auf die Aufgabenkreise an die eingerichtet werden. Da die Betreuung wohl noch nicht eingerichtet ist kann man so allgemein nichts dazu sagen. Zitat:
Gruß Andreas |
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20.03.2009, 17:57 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Hallo Enkelin
So eine ähnliche Geschichte hatteich auch mal zurBetreuung. "Bis dahin besteht die Gefahr, das zumindest ein großer Teil ihres Geldes in der Familie verschwindet." Die Gefahr besteht durchaus. Andreas hat schon geschrieben, dass jder Mensch das Recht hat, sein Geld zu verschenken, wohin oder an wen auch immer. Allerdings kann es durchaus auch die Aufgabe des Betreuers werden nachzuhaken, wohin das Geld veschwunden ist, und ob das denn auch rechtens war. Redchtens ist es z.B. dann nicht, wenn die Betreute wirklich nicht mehr weiß, was sie tut und unterschreibt. Aber auch hier gibt es Unterscheidungen: In dem mir bekannten Fall hat die Betreute nachweislich weißes Papier unterschrieben und die drei Söhne kamen reihum an und haben sich Bankvollmachten geben lassen. Wer dann als erstes bei der Bank war hat dann die Rente abgezockt. (Die anderen haben in die Röhre gekuckt, weshalb der genervte Bank-Filialleiter die Betreuung angeregt hat. Ich habe dann festgestellt, dass die alte Dame (deutlich über 90 Jahre)eine hohe Rente erhalten und andererseits keine Ausgaben gehabt hat. Wohnrecht und das Essen (auf Rädern) mit dem Lebenspartner geteilt - und seit Jahren kein neues Teil im Kleiderschrank. D.h. eigentlich hätte ein 6-Stelliger Betrag auf der Bank sein müssen. Daraufhin sagte der REchtspfleger, dass ich mal nachforschen sollte, ob es Sparbücher gegeben hat und was mit diesen passiert ist. Es gab welche, die waren aber alle aufgelöst. Bedauerlicherweise haben sich die Söhne die Auflösung der Sparbücher von der Betreuten unterschreiben lassen, sonst hätte es ein Strafverfahren gegeben - so bestand aber keine Chance einen Vertrauensmißbrauch nachzuweisen. Also viel Glück, dass die Betreuung schnell genug in die Gänge kommt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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angehörige, einrichtung der betreuung, testament, vermögen, vermögensangelegenheiten, vermögensverwaltung |
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