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Wer haftet ? Geschäftsfähig ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer haftet ? Geschäftsfähig ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Person X hat ein Betreuer, der u. a. die Gesundheitsfürsorge und Vermögensrecht besitzt. Person X bezieht nur eine kleine ...


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Alt 04.04.2009, 19:37   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard Wer haftet ? Geschäftsfähig ?

Hallo,
Person X hat ein Betreuer, der u. a. die Gesundheitsfürsorge und Vermögensrecht besitzt. Person X bezieht nur eine kleine Rente und Unterhalt, lebt in Trennung. Sie muß einen Kredit für Haushaltswaren aufnehmen. Die Bank gewährt ihr einen Dispo. X hat nicht gesagt, das sie einen Betreuer hat, sie weiß auch nicht, ob sie dazu verpflichtet ist. Eines Tages weist sich der Betreuer dann bei der Hausbank aus, X wird sofort das Homebanking gesperrt usw. Erst nachdem der Betreuer grünes Licht gibt, kann X wieder Homebanking betreiben. X braucht ein Auto. Betreuer und X gehen zur Hausbank. Sie verlangen von X ein Nebeneinkommen und die Einwilligung vom Amtsgericht. Der Betreuer erklärt, Betreuerkonten dürfen nur im Plus geführt werden, er fragt also beim Amtsgericht an wegen einen Kredit. Das Amtsgericht lässt sich Zeit ohne Ende, nichts kommt rüber. X steht unter Druck, da nunmehr auch noch Scheidungskosten auf sie zu kommen. Die Anwältin will das X einen Autokredit vorweist, ansonsten soll sie höhere Raten für die Scheidung bezahlen. X verlangt vom Betreuer, das die Vermögenssorge aus der Betreuung genommen wird, da sie die Nase voll hat. Der Betreuer teilt das dem Amtsgericht ebenfalls mit. Der Betreuer gibt X einen Tipp und erklärt, sie solle sich bei einen Autohändler einen Kredit über eine Autobank geben lassen. X hat sogar Glück und findet einen Händler und eine Bank. Sie zeigt ihre Einkommensverhältnisse und die Unterhaltsansprüche. Die Bank stellt überhaupt keine Fragen, wie lange der Unterhalt denn überhaupt noch genehmigt ist und X erzählt auch nicht, das demnächst auch noch Scheidungskosten dazu kommen. Wie lange sie noch Unterhalt erhält, erfährt sie erst in drei Monaten bei der Scheidung.

X versteht folgendes nicht. Bei der Hausbank gibt der Betreuer an, Betreuerkonten müssten im Plus geführt werden. Er fragt das Amtsgericht, erhält noch keine Antwort und schreibt gleich danach, die ganze Vermögenssorge soll rausgenommen werden. Der Betreuer gibt dann den Tipp, X soll sich über andere Wege Geld verschaffen für ein Auto und erklärt auch noch, X wäre voll geschäftsfähig. Der Betreuer weiß von der Scheidung, die Kosten, alles. X hat der Autobank nicht gesagt, das sie einen Betreuer hat.
Wenn X jetzt einen Unfall mit dem Wagen hat, der Wagen schrott ist, hat X die Kosten für den Wagen trotzdem am Hals. Angenommen X kann den Kredit plötzlich nicht mehr bezahlen, wer haftet bzw. hat sich der Betreuer eigentlich richtig verhalten. ? Er handelt doch widersprüchlich ? Zum Zeitpunkt als der Kredit für das Auto aufgenommen wurde, gab es vom Amtsgericht noch kein Zuspruch für ein Kredit weder das die Vermögenssorge rausgenommen wird.

Vielen Dank im voraus
Dagmar
pearly ist offline  
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Alt 04.04.2009, 21:40   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard geschäftsfähig

Wenn x voll geschäftsfähig ist, kann sie sich genauso selbst verpflichten wie jeder, der nicht unter Betreuung steht. Ich sehe also nicht, dass ein Betreuer für etwas haftet, woran er nicht beteiligt war. Gerade weil die Handlungen eines geschäftsfähigen Betreuten genauso rechtswirksam sind wie die des Betreuers, wird ja z.T. versucht, bei geschäftsfähigen Betreuten einen Einwilligungsvorbehalt zu erhalten. Ein Betreuter muss nirgends von sich aus erzählen, dass er unter Betreuung steht. Dazu hat er grundsätzlich auch keine Veranlassung, solange er sich rechtswirksam verpflichten kann.
ronja ist offline  
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Alt 08.04.2009, 21:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Der Betreuer hat keine Aufsichtpflicht! Wenn die Betreute das Auto zu Schrott fährt, ist das eben so. Dann sitzt sie auf den Kosten, wie jeder andere auch, sie ist ja voll Geschäftsfähig. Es besteht ja, soweit ich verstanden habe kein Einwilligungsvorbehalt.

Ebenso kann die Betreute Kredite aufnehmen, wie sie will, ohne den Betreuer oder das Gericht davon zu unterrichten.
Der betreuer braucht die Zustimmung des Gerichtes nur, wenn ER den Kredit in ihrem Namen aufnimmt, dh. unterschreibt.
Sofern sie unterschrieben hat ist das rechtlich okay.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 09.04.2009, 07:17   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zu den Scheidungskosten:
Mir scheint, dass hier zur Zeit geprüft wird, inwieweit Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt werden kann.
PKH gibts mit und ohne Raten.

Ein kurz vor dieser Prüfung aufgenommener Kredit wird nicht zwangsläufig in die PKH Berechnung mit einbezogen, da dieser gewiss mutwillig erscheint und wie hier beschrieben es auch ist.

Der Betroffene sollte vorsichtig sein, mit dem was er tut und im Zweifel lieber den Betreuer handeln lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 09.04.2009, 11:08   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard keine Mutwilligkeit

Hallo, der Autokredit wurde nicht mutwillig aufgenommen. Es bestand bereits vorher ein Auto, was jedoch einen Motorschaden hatte (nicht mehr zu reparieren). Der erneute Kauf eines Autos ist einerseits gewesen, da die Anwältin selbst meinte, ich hätte mein Mann finanziell zu entlasten, wobei mit Besitz eines Autos die Chance eine Arbeit zu bekommen, erhöht wird. Zweitens kann es gesundheitlich bescheinigt werden, das ich auf ein Auto angewiesen bin. Drittens hat die Anwältin erklärt, sie würde keine Prozesskostenhilfe beantragen, sondern sie habe auch die Möglichkeit privat eine Ratenzahlung für die Scheidung zu vereinbaren, dessen sie nicht nachgekommen ist und dessen Erklärung von ihr, warum sie dem nicht nach kam noch offen steht.
Gruss Dagmar
pearly ist offline  
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Alt 09.04.2009, 12:33   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@pearly
Da scheint Ihre Anwältin aber sehr auf Ihren eigenen Vorteil bedacht zu sein, wenn Sie Ihnen eine private Ratenzahlung anbietet, denn die regulären RA Gebühren sind höher, als die paar Kröten, die sie über die Prozeßkostenhilfe abrechnen könnte.

Die Sache mit dem Autokredit war ja auch nur ein gut gemeinter Hinweis. Hier kommt es außerdem darauf an, um welches Modell es sich handelt und wie hoch der Anschaffungs/Finanzierungspreis und die monatliche Rate ist.

Wie hoch man sich nur wegen eines Autos verschuldet muss jeder selber wissen, mir reicht es, wenn ich von A nach B komme und ich bin selber zu geizig großartig Geld in einen fahrbaren Untersatz zu investieren, geschweige denn würde ich dafür einen Kredit aufnehmen. Aktuell fahre ich ein kleines 10 Jahre altes Auto ohne irgendwelchen Schnickschnack, denn Schnickschnack braucht Frau nicht, um ins Büro zu kommen.
 
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Stichworte
geschäftsfähigkeit, kredit, prozesskostenhilfe, scheidung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge


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