Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitnahme im eigenen Auto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke für den Link Chesterfield...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
19.02.2010, 23:05 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
|
Danke für den Link Chesterfield
|
20.02.2010, 19:33 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 39
|
Vielen Dank allen für die Antworten!
Ich sehe, dass ich mit meiner Frage vermutlich in ein "Wespennest" gestochen habe. Ich glaube,jeder und jede BetreuerIn hatte schon mit dem Thema "Mitnahme im Auto" zu tun. Vielen Dank besonders für den Hinweis auf den Bdb-Artikel! Auch die Frage, warum ich mich eigentlich rechtfertigen muss, weshalb ich keine Betreuten in meinem Auto mitnehmen möchte und nicht die andere Seite mir ihren Anspruch bzw. die Herleitung meiner angeblichen "Verpflichtung" begründet, finde ich gut. Ich werde auch nächste Woche noch einmal meine Versicherungen zu diesem Thema befragen. Zwar ist mir klar, dass ich als Betreuerin keineswegs automatisch der Fahrdienst für die Betreuten bin. Doch leider machen die meisten anderen meiner Berufskollegen, die in meinem Landkreis tätig sind, diese Hol- und Bringedienste. Daher habe ich manches Mal einen schlechten Stand und muß meine Überzeugung häufig gegenüber Ämtern und Institutionen, die diese "Fahraufträge" an mich herantragen, erklären und rechtfertigen. Absolut nervig! |
20.02.2010, 20:16 | #13 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Hallo piet,
ich habe da eine Frage, du und deine Betreute müssen zum Richter, die Wohnung der Betreuten liegt auf dem Hin- und Rückweg. Würdest du dann deine Betreute mitnehmen? Gruss, MurphysLaw, die froh und dankbar ist, dass ihre Betreuerin desöfteren Fahrdienste macht und anbietet! |
20.02.2010, 21:43 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
hallo MurphysLaw,
ich verstehe worauf Du hinaus willst. Bei der gestellten Frage ging es meiner Meinung nach um etwas anderes. Betreuer werden häufig mit grösster Selbstverständlichkeit dazu verdonnert die Aufgaben von anderen zu machen. Z.B. müssten Heime dafür sorgen, dass Betreute zum Arzt kommen- ausser auf eigene Kosten mit dem Taxi dahin zu fahren- was liegt näher als den Betreuer anzurufen und zu sagen: bringen Sie Frau X dahin. Krankenhäuser entlassen Patienten, rufen den Betreuer an: holen Sie Herrn Y ab usw. usw. Um solche Zumutungen ging es bei der Frage- behaupte ich jetzt mal. Damit keine Missverständnisse auftreten.... wenn was auf meinem Weg liegt nehme ich einige Betreute natürlich mit. Ich hole auch manchmal jemanden ab und bringe ihn wohin wenn ich damit andere Dinge erreichen kann. Das allerdings nur wenn sie nüchtern und gewaschen sind, die Kleider ebenso, und wenn ich keine Ausartungen befürchten muss. Aber ich bin nicht zusätzlich noch ein kostenloses Taxiunternehmen. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
20.02.2010, 23:31 | #15 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Hallo Michaela!
Danke für deine Ausführungen! Ich hatte piet halt so verstanden, dass er/sie unter keinen Umständen Betreute im Auto mitnimmt und dafür habe ich halt nur begrenzt Verständnis. Meine Betreuerin geht z.B. regelmässig, wenn sie vorbeikommt, mit mir einkaufen u.a. deshalb, weil sich der Pflegedienst weigert, mir die Menge an Getränken in der Woche zu kaufen, die ich trinke. (Eine kam sogar mal an und wollte mir vorschreiben, dass ich mit einem 6er-Träger Mineralwasser pro Woche auszukommen hätte!). Alternativ fahre ich manchmal mit dem Taxi dann einkaufen, auch weil ich gehbehindert bin, aber das kann ich mir von H4 nicht oft leisten. Meine Betreuerin fährt auch mit ihren Betreuten z.B. zum Augenarzt oder Psychiater, ist ( für sich ) selbstverständlich bei jedem Gutachtertermin dabei etc. Vielleicht habe ich auch das Glück, weil ich keinerlei Abhängigkeitserkrankung habe, meine Wäsche und mich regelmässig wasche und auch (bislang) so bei Sinnen bin, ihr nicht ins Lenkrad zu greifen oder während der Fahrt aus dem Auto zu springen. Natürlich wird auch meine Betreuerin ihre Grenzen habe, speziell bei Betrunkenen etc. Ich versuche ihr insofern zu helfen, als dass ich z.B. aktuelle Rechtssprechung mit Aktenzeichen oder BMAS-Anordnungen per Mail schicke, alle Post, die fälschlicherweise zu mir kommt sorgsam aufzuheben (auch wenn ich es manchmal nicht schaffe, diese zu öffnen) oder ganz banal sonstige Internetrecherche für z.B. günstige Faxrollen und sonstiges. Habe ihr auch schon Sozialläden und anderes nennen können, wo sie Haushaltsgegenstände für andere organisieren konnte. Mein Handlungsradius ist halt beschränkt und ich bin sehr froh, dass meine Betreuerin das nicht so "rigide" handhabt. Gruss, MurphysLaw |
21.02.2010, 07:57 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo MurphysLaw,
da muss ich doch gleich nochmal antworten. Es ist wirklich schön wenn Betreuter und Betreuerin ein gutes (Arbeits) Verhältnis miteinander haben und auch persönlich zusammen klar kommen. Aber eine Betreuerin die nicht in der Lage ist dem Pflegedienst klar zu machen, dass Du die Hauptperson bist, dass es darum geht, Deine Wünsche zu erfüllen, (z.B. beim von Dir beschriebenen Getränkeeinkauf) und die ersatzweise die Arbeit des Pflegedienst übernimmt, die müsste in meinen Augen mal ganz tief in sich gehen und sich fragen was und wie sie da eigentlich "arbeitet"? Unser Job ist es, ganz klar die Anliegen und Rechte unserer Betreuten gegenüber anderen durchzusetzen. Wo kämen wir hin wenn Pflegedienste demnächst den Kunden vorschreiben was diese zu Essen und zu Trinken haben? (ausser, es wäre krankheitsbedingt) Mit einer solchen Arbeitsweise macht Deine Betreuerin auch nichts Gutes für Dich, damit stellt sie Dich nämlich ein Stück "rechtlos" und das darf- in meinen Augen- nicht sein. Schönen Sonntag, Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
21.02.2010, 11:59 | #17 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
Ich würde sogar noch weiter gehen und fragen, wann solche "Betreuer" denn die Zeit finden, ihren eigentlichen Job zu machen. Da gibt es dann zwei Möglichkeiten: Entweder arbeiten sie zu einem großen Teil unentgeltlich (was nur dann möglich ist, wenn man eine überschaubare Anzahl an Betreuungen führt) - oder halt sie kommen ihren eigentlichen Aufgaben halt gar nicht oder nur sehr begrenzt nach. Beides ist nicht wirklich sinnig... Zitat:
So etwas kann gar keine professionelle Entscheidung sein, weil solche Tätigkeiten nicht Teil des Berufsbildes sind (oder sein können). Somit sollte sich jeder Betreuer genau überlegen, wann er es vertreten kann, derart "privat" zu werden, ohne dass es zu einer Kollision mit professionellen Aspekten gibt - und das kriegen halt leider nicht alle Betreuer auf die Reihe. Leider setzt es sich in der öffentlichen und politischen Diskussion zunehmend durch, dass die Qualität eines rechtlichen Betreuers am Umfang seiner sozialen Betreuung gemessen wird - und das ist nichts weniger als eine Katastrophe... insbesondere wohl gemerkt für die betreuten Menschen, denn vermutlich hätte kein rechtlicher Betreuer ein ernsthaftes Problem damit, sein Geld halt durch "Taxi-Dienste", Einkaufen, Besuche und "aus der Zeitung vorlesen" zu verdienen... Dazu verweise ich doch glatt nochmal auf den Bienwald-Aufsatz aus der BtPrax...
__________________
|
||
21.02.2010, 13:30 | #18 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Da ist wohl zu ergänzen, dass das dann aber Deine freie und ganz private Entscheidung ist, auf die weder Anspruch, noch Berechtigung existiert. Völlig richtig erkannt Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
21.02.2010, 14:33 | #19 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
|
Hallo,
ich sehe es ganz genauso wie Chesterfield. Zitat:
Bei allen Mitfahrgelegenheiten auf freiwilliger Basis, sollte man trotzdem nie vergessen, dass es ein Unfall passieren kann und im Fallle eines Falles das freundliche Angebot in ein richtiges Problem enden kann. Deshalb sollte man wenigstens anständig versichert sein. Zitat:
Vor der Pauschalisierung wurden Abrechnungen in Windeseile gekürzt, sofern die rechtliche Vertretung überschritten wurde. In einem Gespräch bei Gericht wurde ich gewarnt, dass ich diese Grenze nicht überschreiten sollte. Ich lernte schnell was gemeint war, denn jede Minute, die nicht zu den Aufgaben einer Berufsbetreuung gehörte, wurde umgehend gekürzt. Man wurde gezwungen diese Tätigkeiten zu unterlassen, oder aber nicht abzurechnen und in die Freizeit zu verlagern. Wobei man die 2. Möglichkeit besser für sich behielt, um nicht unprofessionell zu erscheinen. Mit der Pauschalisierung ist keiner mehr da, der einem auf die Finger haut und Gelder kürzt. Es tut nicht mehr weh, weil man das Geld ohnehin bekommt. Meistens wird die wertvolle Zeit einfach bei einer anderen Betreuung eingespart, oder aber man kann sich weniger Fälle leisten und in seiner Freizeit übermaßen tätig werden. Vorher gab es diese Diskussionen nicht, so empfinde ich das jedenfalls. Jeder wußte was ihn erwartet, ansonsten hatte er spätestens bei der Abrechnung ein Problem, denn kaum jemand hatte Lust auf eine Auseinandersetzung und Schriftwechsel mit einem Bezirksrevisor. |
||
Lesezeichen |
Stichworte |
betreueraufgaben, mitnahme auto |
|
|