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Mietverhältnis Kündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietverhältnis Kündigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 22.03.2010, 12:30   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard Mietverhältnis Kündigung

Mein Betreuter (Hartz IV-Empfänger und verschuldet) ohne Einwilligungsvorbehalt hat am 14.03.10 in einem Streit mit seiner Vermieterin ein Kündigungsschreiben unter die Nase gehalten bekommen, dass er etwas unter Druck gesetzt unterschrieb. Begründung:"Trotz mehrmaligen Ermahnens zur Zahlung Ihrer Miete kam es zu ständigen Verzögerungen und zurzeit zu Nichtzahlens der Miete für März 2010, worauf wir Ihnen hiermit fristgerecht zum 31.04.10 das Mietverhältnis kündigen"

Es sind viele Formfehler in dem Schreiben, wie 31.04.10 oder fristgerecht (ohne weitere Begründung). Und auch, dass er die Märzmiete nicht bezahlt hat stimmt nicht, allerdings hat er sich hier keine Quittung geben lassen. Es stimmt, dass er die Miete in Bar immer unregelmässig bezahlt hatte (ich habe die Betreuung erst vor 4 Wochen übernommen), aber er hat sie letztlich immer bezahlt innert des Monats.

Nun meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen? Er hat die Kündigung unterschrieben (auch wenn Sie Formfehler hatte und keine echte Kündigungsbegründung hat). Wird sie durch diese Unterschrift rechtswirksam?

Ich dank euch schon mal für eure Beiträge.
christa ist offline  
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Alt 22.03.2010, 13:37   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi,
ich denk mir, die frage ist, was er unterschrieben hat. war da ein satz drunter: "ich stimme der kündigung zu"? - dann wärs vermutlich eher schlecht.

ansonsten kann man eine unterschrift so werten, als sei es quasi eine empfangsbestätigung: hiermit bestätige ich, den wisch erhalten zu haben. das hätte dann einfach nur den charakter von einem einschreiben, sagte aber nix über rechtmäßigkeit vom inhalt.

ich würde die vermieterin anrufen und sagen: gildet nicht!

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Stichworte
kündigung, mietvertrag, mietzahlungen, wohnungskündigung


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