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Wohnungsbezug - Beantragung Übernahme der Kaution im SGB 2

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsbezug - Beantragung Übernahme der Kaution im SGB 2 im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe gerade einen Fall, in dem die Wohnung bereits bezogen wurde und die Mietzahlung auch direkt von ...


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Alt 15.06.2010, 12:42   #1
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Wohnungsbezug - Beantragung Übernahme der Kaution im SGB 2

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Fall, in dem die Wohnung bereits bezogen wurde und die Mietzahlung auch direkt von der ARGE an den Vermieter läuft, aber die fällige Kaution noch nicht bezahlt wurde. Die Betreute kann diese Kaution auch nicht bezahlen. Ich habe mal etwas recherchiert, habe jedoch kein Antragsformular dafür gefunden. Reicht hier ein formloser Antrag aus?

Zudem ist es lt. meinen Recherchen ja so, dass hier nur die Möglichkeit einer Übernahme der Kaution besteht, wenn ein wichtiger Grund für den Umzug vorlag, insbesondere z. B. Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt o. ä. Solche Gründe liegen hier nicht vor.

Hat jemand von euch damit Erfahrung? Welche Argumentationen habt ihr angeführt?

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 15.06.2010, 12:53   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo Kathrin,

hatte die ARGE den Umzug genehmigt, also als erforderlich eingestuft? Vielleicht sogar Umzugskosten bezahlt? Dann sähe es gut aus, mit der Kaution (welche aber, soweit ich das grad weiss, vor Anmietung der Wohnung beantragt werden muss) :-/

Viel Erfolg wünscht,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 15.06.2010, 13:28   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Für die Beantragung der Kaution gibt es keine Extra- Formular, aber wie schon angemerkt, hätte diese mit der Kostenübernahme der neuen Miete vorab beim Jobcenter beantragt werden müssen. Bei Kostenübernahme der Kaution muss allerdings eine Abtretungserklärung unterzeichnet werden. Hat soweit bei meinen Fällen immer komplikationslos geklappt.
BetrKl ist offline  
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Alt 15.06.2010, 13:36   #4
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo zusammen,

ich dachte mir schon, dass es unwahrscheinlich ist, dass die ARGE die Kaution noch im Nachhinein übernimmt. Das Problem ist, dass der ganze Umzug schon gelaufen ist, bevor ich die Betreuung von einem Kollegen übernommen habe.
Ich werde jetzt trotzdem noch einen Antrag stellen, vielleicht kann ich die ARGE ja überzeugen.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 15.06.2010, 17:26   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Hallo Kathrin,

§ 22 III SGB II ist in der Sache wohl eindeutig.

Auf die nachträgliche Übernahme der Kaution besteht kein Anspruch. Deshalb bleibt es – im nicht einklagbaren – Ermessen der ARGE, ob die Kaution doch noch übernommen wird.

Du solltest aber gleichzeitig prüfen, ob Deinem Betreuten dadurch ein Schaden entstanden ist, dass der Vorbetreuer die rechtzeitige Antragsstellung verpennt hat. Wenn der Betreute z. B. für die Kaution einen Kredit aufgenommen hat, dann sind die Kreditzinsen der Schaden, den der Vorbetreuer bzw. seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss.
Bolder ist offline  
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Alt 15.06.2010, 19:12   #6
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard versäumte Pflichten?

Hallo Bolder,

tja, ich bin in der Sache sowieso nicht so sicher, ob der Vorbetreuer seinen Pflichten tatsächlich ausreichend nachgekommen ist. Z. B. sind Schulden bei der GEZ entstanden, weil der Antrag viel zu spät eingereicht wurde, bisher wurde keine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt, es wurden keine Bemühungen unternommen, die vorliegende chronische Krankheit nachzuweisen und damit die Zuzahlungsgrenze zu senken usw.

Aber vielleicht bin ich da auch zu kleinlich. Vermutlich hat der Vorbetreuer schön in irgendwelchen Gesprächsnotizen stehen, dass die Betreute sich selbst um diese Dinge kümmern will und ist damit aus dem Schneider.

Ich habe auch gleich spontan daran gedacht, Ansprüche der Betreuten gegen den vorherigen Betreuer geltend zu machen. Aber ich bin mir einfach unsicher, ob meine Einschätzung, dass bisher in der Betreuung viel zu wenig gelaufen ist, richtig ist oder ob ich das alles viel zu eng sehe. Und ich bin neu in dem Job und der Vorbetreuer ist ein alter Hase.

Keine Ahnung, ich lass mir das nochmal durch den Kopf gehen. Jetzt investiere ich meine Energie jedenfalls lieber erst mal, um die ganzen Schieflagen auszubügeln, als einem Kollegen an den Karren zu fahren.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 15.06.2010, 20:38   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von KathrinW Beitrag anzeigen
Und ich bin neu in dem Job und der Vorbetreuer ist ein alter Hase.
Lass Dich davon bloß nicht einschüchtern.
"Alte Hasen" haben nicht selten äußerst zähes, aber ungenießbares Fleisch und ein stumpfes Fell - die jungen Hüpfer hingegen stehen ins Saft und Kraft...

Frag ihn doch einfach mal - sinnigerweise mit einem freundlichen Briefchen per Einschreiben.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 15.06.2010, 21:57   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

als "alte Häsin" nehme ich mal den unbekannten Kollegen in Schutz.

Alles was ich da als "Verfehlungen" lese sind letztendlich keine wirklichen Schäden und auch kein Beinbruch.
Die GEZ bucht aus bei entsprechender Begründung, alle Schulden weg.
Bei der Zuzahlung ist es gehupt wie gedupt, entweder ich zahle sofort und habe dann die Befreiung oder ich sammle Quittungen und habe eine Erstattung. Zahlen muss ich so oder so und immer dieselbe Summe. Den Nachweis chronisch krank hat man mit einem Anruf.....

Vielleicht ist vom Vorbetreuer wirklich etwas auf ne lange Bank geschoben, wirklicher Schaden ensteht durch die genannten Beispiele dem Betreuten aber nicht. Klar ist es schöner was "fertiges" zu übernehmen, aber wenn ein "alter Hase" in Deiner Schuld steht ist das manchmal auch nicht zu verachten.

Grüsse Michaela

PS: wenn ich ganz ehrlich bin habe ich auch schon Dinge vergessen, andere Kollegen auch, wir helfen uns dann gegenseitig einfach aus. Das betrifft aber nicht Schäden die bei Betreuten enststanden wären- was noch nie der Fall war.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.

Geändert von michaela mohr (15.06.2010 um 22:00 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.06.2010, 22:34   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Hallo Kathrin,

wenn der Vorbetreuer „ein alter Hase“ ist, dann trägt er bestimmt problemlos zur Versachlichung bei, macht keine Zicken und meldet die Schadensersatzforderungen deines Betreuten seiner Haftpflicht.

Die GEZ hat er verpennt, die Kaution hat er verpennt, was noch?
(Den Freikauf für die Zuzahlungsbefreiung oder die entsprechende Rückerstattung kannst Du noch im Dezember mit der KK abwickeln. Hier ist dem Betreuten kein Schaden entstanden)

Das mit der Entlastung durch Gesprächsnotizen „Betreuter hat gesagt und in die Hand versprochen, er erledigt seinen Kram selbst“ ist eine Legende. Wenn ein Betreuter seine Sachen selbst erledigen kann, hat der Betreuer das dem Gericht zu melden und die Aufhebung (zumindest des betroffenen Aufgabenkreises) zu beantragen. Solche Notizen sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen und entlassen keinesfalls den Betreuer aus seiner Verantwortung und/oder Haftung.


Ein Aspekt noch, bei dem niemand meiner Meinung sein muss:

Seit Einführung der Pauschale habe ich wenig Lust, Fälle von Vorbetreuern nachzubessern. Zumal die für ihre mangelhafte Arbeit die höhere Stundenpauschale eingesteckt haben. Für meinen privaten Gerechtigkeitsausgleich sage ich mir dann aber, dass der Vorbetreuer einen Teil seiner höheren Vergütung bestimmt in die Beiträge für seine Haftpflichtversicherung investiert hat.
Bolder ist offline  
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Alt 16.06.2010, 09:06   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die GEZ bucht aus bei entsprechender Begründung, alle Schulden weg.
Oh, hast Du die Zauberformel entdeckt...? Bitte verrate sie mir...!
Die GEZ hat noch in keinem einzigen Fall bei meinen Betreuten oder bei Betreuern und sonstigen Menschen, die ich kenne, auch nur einen 1 Cent freiwillig ausgebucht.

Abgesehen davon, bestünde hier auch kein Grund: Falls der Vorbetreuer den Antrag tatsächlich selbstverschuldet versemmelt hätte, obwohl alle Voraussetzungen für eine Befreiung des Betroffenen vorgelegen haben, dann hat doch er dafür gerade zu stehen und nicht die GEZ.

Und bei sowas kann man auch ein "altes Karnickel" mal fragen, ob da vielleicht was schief gelaufen ist.

Die Sache mit der Zuzahlungsbefreiung indes ist in der Tat harmlos - in bestimmten Fällen mach ich die auch schon mal rückwirkend für 3 Kalenderjahre... Alles kein Problem, wenn die Unterlagen vollständig vorhanden sind.
__________________

Chesterfield ist offline  
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gez, gez-befreiung, kaution, sgb2, wohnung


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