Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ein Wechsel steht an. Der Betreute ist wohlhabend und möchte mich nicht mehr bezahlen. Er hat seine Tochter als ...
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05.12.2010, 19:23 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
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Betreuerwechsel
Hallo
Ein Wechsel steht an. Der Betreute ist wohlhabend und möchte mich nicht mehr bezahlen. Er hat seine Tochter als Betreuerin vorgeschlagen. Das Gericht hat mir nun den Beschluß geschickt. Muss ich nicht angehört werden? Die Tochter macht das ehrenamtlich. |
05.12.2010, 20:25 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Wahlsburg,
und was ist jetzt dein Problem damit ? Betreuung ist in erster Linie ehrenamtlich angelegt. Wenn es keinen Grund dafür gibt das es unbedingt einen Berufsbetreuer bräuchte ist es doch sinnvoll wenn die Tochter dies ehrenamtlich übernimmt Wie weit ist der Wechsel denn jetzt. Einerseits schreibst du das ein Wechsel anstünde, andererseits schreibst du über einen erhaltenen Beschluss zum Wechsel. Das du zu einem Wechsel nicht angehört worden bist finde ich zwar ungewöhnlich aber was hättest du dagegen argumentieren wollen? Denk bei deiner Abrechnung an §5 Abs. 5 VBVG. Gruß, Andreas
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