Unter welchen Voraussetzungen kommt jemand zwangsweise in betreutes Wohnen?
Sehr geehrte Mit-User,
die Frage steht im Titel. Da ich darüber nichts weiß, kann ich die Frage nicht näher ausführen, sie ist allerdings ohnedies klar, wie ich denke. Im Vorhinein vielen Dank für jede hilfreiche Antwort. |
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Guten Morgen,
das Zitat:
In`s beteute Wohnen kann man nur mit absoluter Freiwiligkeit aufgenommen werden. Unterbringungen- und das ist etwas ganz anderes wie Betreutes Wohnen- geschehen nur mit gerichtlichem beschluss. Das ist das Ding, was der Betreuer veranlassen muss wenn Ärzte dringend und aus gutem Grund dazu raten. Schau du @Fabian dir mal das Datum von dieem Thread an. |
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