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Personalausweis und Kfz anmelden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Personalausweis und Kfz anmelden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebes Forum ich hätte da mal eine Frage Meine gesetzliche Betreuerin ist derzeit im Urlaub. Jetzt hat es sich ...


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Alt 08.06.2011, 07:17   #1
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Beiträge: 8
Standard Personalausweis und Kfz anmelden

Hallo liebes Forum

ich hätte da mal eine Frage

Meine gesetzliche Betreuerin ist derzeit im Urlaub. Jetzt hat es sich ergeben, dass ich ENDLICH eine Arbeitsstelle gefunden habe, ich freu mich soooo sehr darüber!!!

Nun gut, für die Arbeit brauch ich ein Auto, da ich sonst nicht hin komme. Soweit noch kein Problem, da ich das Winterauto meines Freundes anmelden kann.

Jetzt war ich gestern auf der Zulassungsstelle und wollte eben dieses Auto anmelden. Und wenn was nicht klappt, dann gleich doppelt: mein Perso ist auch noch abgelaufen.

Die "nette" Dame guckt also in ihrem Computer nach und tippelt und siehe da, was taucht auf? Der Betreuerausweis.
Soweit hatte ich ja wirklich noch kein Problem damit.

Jetzt meinte die Dame, sie könne mir ohne Zustimmung meiner Betreuerin WEDER einen Personalausweis ausstellen NOCH das Auto anmelden.

Ich bin voll geschäftsfähig und es liegt kein Einwilligungsvorbehalt vor.

Meine Frage nun: Ist das korrekt von der Dame, oder kennt sie sich einfach nur nicht mit dem Betreuergesetz aus?
Darf ich wirklich kein Kfz anmelden und einen Personalausweis beantragen?


Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten

Lg Tatjana
Tatjana88 ist offline  
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Alt 08.06.2011, 10:43   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Zitat von Tatjana88 Beitrag anzeigen
Jetzt meinte die Dame, sie könne mir ohne Zustimmung meiner Betreuerin WEDER einen Personalausweis ausstellen NOCH das Auto anmelden.
Hallo Tatjana88,

für welche Aufgabenkreise ist deine Betreuerin denn bestellt?

Aber so auf Anhieb würde ich mal sagen das die gute Dame immer noch das alte Vormundschaftsrecht im Kopf hat. Lass dich nicht abwimmeln, mir fällt momentan nichts ein warum der Betreuer hierzu sein Einverständnis geben müsste.
Wenn die Gemeinde ein Problem mit dem Betreuungsrecht hat dann können sie ja beim Gericht anrufen und sich erkundigen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 08.06.2011, 10:53   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn der Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat muss er bei der Beantragung des Ausweis auf jeden Fall mit unterschreiben.

Wie das mit dem Auto ist weiss ich nicht, auf jeden Fall wäre es wichtig zu wissen welche Aufgabenkreise die Betreuerin inne hat.Es könnten ja auch alle Angelegenheiten sein.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.06.2011, 10:59   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.06.2011
Beiträge: 8
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Vielen Dank für die Antworten!

Meine Betreuerin ist für die Bereiche:

- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämter und Behörden
- Sorgerechtsangelegenheiten

Das "Vertretung gegenüber Ämter und Behörden" bezieht sich nur darauf, dass sie auch Anträge ohne meine Unterschrift beantragen kann, hab ich das richtig verstanden?

Oder wird mit "Vertretung" gemeint, dass ich, egal auf welches Amt oder welche Behörde ich gehe, IMMER ihre Zustimmung brauche, sobald ich etwas beantrage, unterschreibe, etc.?

Ich komm mir schon richtig doof vor. Als wär ich entmündigt, weil ich nichts alleine machen kann und für jeden Pups ihre Genehmigung brauche (entschuldigt die Schreibweise)

Lg

Geändert von Tatjana88 (08.06.2011 um 11:03 Uhr)
Tatjana88 ist offline  
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Alt 08.06.2011, 12:29   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Zitat von Tatjana88 Beitrag anzeigen

Jetzt meinte die Dame, sie könne mir ohne Zustimmung meiner Betreuerin WEDER einen Personalausweis ausstellen NOCH das Auto anmelden.
Blödsinn bzw. Unwissenheit der betr. Dame.

Zitat:
Ich bin voll geschäftsfähig und es liegt kein Einwilligungsvorbehalt vor.
So ist es.

Zitat:
Wenn der Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat muss er bei der Beantragung des Ausweis auf jeden Fall mit unterschreiben.
Sicher, Michaela? Ich denke nein; musste bei einem gleichgelagerten Fall jedenfalls nicht antanzen und wüsste auch nicht aufgrund welcher Rechtsgrundlage.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 08.06.2011, 12:55   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Carlos,

guggst Du hier (natürlich wo sonst, bei Herrn Deinert natürlich)

Zum Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung gehört nach den Landesmeldegesetzen und dem Bundespersonalausweisgesetz auch die so genannte polizeiliche An- Ab- und Ummeldung (beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde) sowie die Beantragung von Personalausweisen (§ 9 BPersAG) bzw. die Antragstellung zur Befreiung von der Personalausweispflicht (bei Heimbewohnern, § 1 BPersAG). Der Betreuer hat dann nach den Meldegesetzen der Bundesländer die Pflicht der polizeilichen An-, Ab- und Ummeldung (Einwohnermeldeamt).

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.06.2011, 13:32   #7
Forums-Azubi
 
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Ort: Sachsen
Beiträge: 54
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Aber würde diese Pflicht für den Betreuer nicht nur greifen, wenn der/die KlientIn es ablehnt sich anzumelden, dann muss der Betreuer handeln.

Andernfalls können doch - soweit kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde - immer beide nebeneinander handeln, also auch unabhähngig und einzeln voneinander. D.h. Tatjana kann sich auch ohne die Zustimmung der Betreuerin anmelden.

Viele Grüße
Frau Keil ist offline  
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Alt 08.06.2011, 14:07   #8
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Registriert seit: 07.06.2011
Beiträge: 8
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Zitat:
Das "Vertretung gegenüber Ämter und Behörden" bezieht sich nur darauf, dass sie auch Anträge ohne meine Unterschrift beantragen kann, hab ich das richtig verstanden?

Oder wird mit "Vertretung" gemeint, dass ich, egal auf welches Amt oder welche Behörde ich gehe, IMMER ihre Zustimmung brauche, sobald ich etwas beantrage, unterschreibe, etc.?
das wäre noch nicht geklärt...

weiß das vielleicht jemand noch etwas genauerer?

Liebe Grüsse
Tatjana88 ist offline  
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Alt 08.06.2011, 14:21   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Aber würde diese Pflicht für den Betreuer nicht nur greifen, wenn der/die KlientIn es ablehnt sich anzumelden, dann muss der Betreuer handeln.
Nein, das ist wegen der Aufenthaltsbestimmung nicht so.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.06.2011, 14:21   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.06.2011
Beiträge: 8
Standard

so, ich nochmal

Ist es nicht Sinn und Zweck einer Betreuung dem Betreuten eine Hilfestellung zu geben?

Betreuer sollen doch nicht alles für ihre Betreuten tun, damit diese sich um nichts mehr kümmern brauchen.

Jetzt WILL ich was tun - und kann / darf nicht.

Hab grad im Betreuungsgericht angerufen und die Mitarbeiterin hat mir auch bestätigt, dass ich OHNE ZUSTIMMUNG nichts machen kann bei Ämtern und Behörden, da "Vertretung gegenüber Ämter und Behörden".

Also ich finde das wirklich schwachsinnig.
Komm mir vor wie ein kleines Mädchen, die ihre Mama fragen muss, ob sie sich eine neue Barbie-Puppe kaufen darf

Liebe liebe Grüsse
Tatjana88 ist offline  
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