Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertrag Internetstick im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin die ehrenamtliche Betreuerin eines jungen Mannes. Er möchte einen Internetstick- Vertrag, um ins Internet zu gehen. Da ...
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14.02.2013, 19:54 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.02.2013
Beiträge: 4
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Vertrag Internetstick
Hallo,
ich bin die ehrenamtliche Betreuerin eines jungen Mannes. Er möchte einen Internetstick- Vertrag, um ins Internet zu gehen. Da er nicht geschäftsfähig ist, meine Frage: Ich mache den Vertrag auf meinen Namen und gebe seine Kontonummer an. Ist das richtig so? Vielen Dank für eure Antworten! Grüße, c&s |
14.02.2013, 19:58 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Nein. Mache den Vertrag auf seinen Namen und gib seine Kontonummer an. Vermögenssorge vorausgesetzt, natürlich. |
14.02.2013, 22:22 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.02.2013
Beiträge: 4
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Danke, aber kann ich das überhaupt, wenn ich die allumfassende Betreuung habe und er eben nicht geschäftsfähig ist?
Grße, c. |
14.02.2013, 22:23 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Zitat:
Auch Personen, die unter Einwilligungsvorbehalt stehen, sind im Regelfall (also wenn z.B. nicht minderjährig) voll geschäftsfähig. Sie bedürfen zur Wirksamkeit ihrer Verträge, die mit Vermögensverfügungen einhergehen, lediglich der Zustimmung der betreuenden Person. Diese kann auch stillschweigend erfolgen, wenn entsprechende Absprachen zwischen Betreuer und Betreuten bestehen. Insofern kann Dein Betreuter den Vertrag auch komplett selbst abschließen, so lange Du keine Einwände hast. Denn ich nehme an, es handelt sich u.a. um die Vermögenssorge mit EW - ansonsten, korrigiere mich bitte. Ohne Dich persönlich angreifen zu wollen, C&s, bin ich inzwischen doch einigermaßen schockiert darüber, dass Betreuer bereits weitreichende Betreuungsaufgaben übertragen bekommen haben, ohne überhaupt den rechtlichen Status des Betreuten und damit auch ihren eigenen zu kennen. Da stimmt doch etwas ganz grundsätzlich nicht bei der Betreuerbestellung. Man kann ja alles lernen, keine Frage - aber doch die wesentlichsten Dinge nicht erst dann, wenn bereits die Betreuung besteht. Da will einer gerne Häuser abreißen, weil er das so für richtig hält und die Betreute eh matschig in der Birne ist und andere wollen Verträge mal locker flockig auf ihren eigenen Namen abschließen und das ganze vom Konto des Betreuten abbuchen lassen. Tut mir leid, aber meine Betreuten-Instinkte gehen gerade mit mir durch und ich sehe da einfach Untiefen für alle Leidensgenossen, die eben nicht mehr so ganz auf sich achten können und auf Verdeih und Verderb von der Kompetenz ihrer Betreuer abhängig sind, die sich ja auch nicht alle unbedingt die Mühe machen, in einem Forum nach Antworten zu suchen. Geändert von FallCity (14.02.2013 um 22:25 Uhr) |
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14.02.2013, 22:30 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Zitat:
Ist Dein Betreuter tatsächlich geschäftsunfähig - also außerstande, einen freien Willen zu bilden ? Offensichtlich hat er den Willen einen Internet-Stick zu besitzen und wird dementsprechend auch damit umgehen können. Das spricht nicht wirklich dafür. Also, was ist der Status Deines Betreuten ? |
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14.02.2013, 23:26 | #6 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo
Zitat:
@FallCity: Du solltest deine Kenntnisse zum Thema Einwilligungsvorbehalt und Geschäftsunfähigkeit noch mal auffrischen. Du kannst sie ja hier noch mal nachlesen. Ein Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten dient lediglich der Klarstellung bei Personen welche nicht offensichtlich geschäftsunfähig sind. Die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes wird von den Gerichten i.d.R. sehr sorgfältig geprüft und werden nicht mal eben bei der Vermögenssorge gleich mitverteilt. Zitat:
Gruß, Andreas
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15.02.2013, 08:41 | #7 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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@ FallCity:
Auch wenn Dir das Messer in der Tasche aufgeht, wenn Du hier im Forum solche Fragen liest - mir nicht. Die Weisheit hat niemand mit dem Schöpflöffel bekommen. Und alle gute Vorbereitung in Seminaren, Fortbildungen, Zertifizierungskursen reicht nicht aus, um jedes alltägliche Problem der Betreuer zu besprechen. Da jeder mal klein angefangen hat (ich habe jahrelang studiert - und stand dann an meinem ersten Tag doch ziemlich dämlich vor meiner Arbeit, denn ICH musste plötzlich ALLEIN etwas verantworten), finde ich die Fragen durchaus legitim. An solchen Stellen fällt mir immer das Lied der Sesamstraße ein ... Vor allem ist dies ein Forum zum Meinungs- und Gedankenaustausch. Gleich auf allem und jedem herumzuhacken, der Deinen Vorstellungen eines perfekten Betreuers nicht entspricht (und selbst evtl. nur unzureichende Kenntnisse über Begrifflichkeiten, Definitionen und Arbeiten hinsichtlich Betreuungen zu haben), ist nicht das, was wir hier gerne sehen. Zur Ausgangsfrage: Wenn der Betreute einen Internetstick haben will, Du die Vermögenssorge hast und der Umgang mit diesem durch den Betreuten nicht missbraucht wird (Einwilligungsvorbehalt und Onlineshopping bringt oft viel Arbeit mit sich), kann er den doch haben. Aber: NIE Verträge, Konten und dergleichen für den Betreuten auf EIGENEN Namen machen. NIE! So bist Du gleich wieder draußen.
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15.02.2013, 08:54 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.02.2013
Beiträge: 4
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Hoppla, die erste Frage und gleich geht es ab...
Habe nun mit dem Betreuungsrichter telefoniert: es ist, wie schon gesagt wurde: ich kann den Vertrag durch mein Einverständnis auf seinen Namen machen. Soweit super. Allerdings will der Elekrtomarkt das nicht, und so muss ich mir wohl einen anderen suchen! Danke für die positiven Antworten; die anderen überlese ich einfach Grüße, c. |
15.02.2013, 09:01 | #9 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Was der Elektromarkt will oder nicht will ... in der Tat, such Dir einen besseren Anbieter.
Den Mitarbeitern dort dann die Grundlagen des Betreuungswesens klar zu machen, sprengt dann doch den Rahmen. (Und für diese Dinge "reicht es", mit dem zuständigen Rechtspfleger zu telefonieren. Von den normalen Alltagsgenehmigungen haben die Richter eher wenig Ahnung, weil das ja nicht ihre Aufgabe ist )
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