Dies ist ein Beitrag zum Thema Riester - Privatinsolvenz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
kann ein sich im Privatinsolvenzverfahren befindender ohne weiteres seinen Riestervertrag kündigen?
Betreuter hat dies eben vor. Er ist ...
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10.05.2013, 08:37 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Riester - Privatinsolvenz
Liebe Teilnehmer,
kann ein sich im Privatinsolvenzverfahren befindender ohne weiteres seinen Riestervertrag kündigen? Betreuter hat dies eben vor. Er ist geschäftsfähig ohne Einwilligungsvorbehalt. Die Bank fordert nun meine Zustimmung, die sehe ich als nicht erforderlich. Lediglich in Bezug zum genannten Insolvenzverfahren bin ich mir nicht ganz sicher. Was meint Ihr? Grüße Klima |
10.05.2013, 10:08 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
siehe hierzu: Vorsorgekonto gepfändet: Riester-Rente ist nicht sicher vor Pfändung - manager magazin - Finanzen Meine unverbindliche Meinung hierzu: Demnach wäre die Riester-Rente evt. auch pfändbar. Sollte der Betreute den Vertrag kündigen stellt sich die Frage, ob sie überhaupt noch als Altersvorsoge anzusehen ist. Auf jeden Fall muss der Geldeinang dem Gericht und dem Treuhänder gemeldet werden. Die Sache würde ich mit einer Schuldnerberatungsstelle und/oder dem Treuhänder besprechen. Ich vermute mal, dass es besser wäre, den Vertrag nicht zu kündigen, da ansonsten das Geld in die Insolvenzmasse fließt. mfg |
11.05.2013, 17:30 | #3 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Hallo,
wenn jemand in der Privatinsolvenz ist, dann sollte es auch einen Insolvenzverwalter geben. Diesen würde ich diesbezüglich kontaktieren. Da werden Sie geholfen!
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Kein Mensch sollte je vergessen, dass er/sie plötzlich auf der anderen Seite des Lebenstisches sitzen kann. |
12.05.2013, 21:38 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Der Insolvenzverwalter ist nicht der Berater des Schuldners, sondern vertritt ausschließlich die Interessen des Gläubigers.
Solange es ein Rieser Vertrag ist, ist er insolvenzsicher. Wird der Vertrag gekündigt, ist das ausgezahlte Geld "Neuvermögen" und fällt an die Gläubiger - der InsoVerwalter müsste es also einziehen. Befindet sich der Schuldner allerdings schon in der Wohlverhaltensperiode, kann er das Geld behalten, weil hier Neuvermögen beim Schuldner bleibt (Ausnahme hier: Erbschaft). Ist Riester einfach so kündbar? Im Zweifel fällt dann Steuer und Sozialversicherung an! Achtung! Eine schöne Woche Henriette |
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