Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Gesundheitssorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
mein Betreuter, für den ich u.a. den Aufgabenkreis Gesundheitssorge habe, ist recht selbstständig und stabil seit einigen Monaten. ...
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24.06.2013, 20:19 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Aufgabenkreis Gesundheitssorge
Hallo zusammen,
mein Betreuter, für den ich u.a. den Aufgabenkreis Gesundheitssorge habe, ist recht selbstständig und stabil seit einigen Monaten. Jetzt war er z.B. beim Neurologen und ist auch ambulant operiert worden (Nervengedöns an der Hand), ohne dass ich davon wusste. Meine Frage jetzt: muss ich das wissen? Muss ich dem Neurologen mitteilen, dass Herr XY unter Betreuung steht? Aus meiner Sicht macht mein Betreuter das auch ohne mein Zutun schon richtig (im Moment) und möchte vermutlich auch nicht, dass Hinz und Kunz wissen, dass er unter Betreuung steht. Dank für eure Antworten LG Tina |
24.06.2013, 20:43 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Tina,
grundsätzlich gibt dir die Einrichtung der Gesundheitssorge ja nur die Möglichkeit stellvertretend für den Betreuten einzuwilligen wenn dein Betreuter eben nicht einwilligungsfähig sein sollte. Betreuung heißt ja eben nicht mehr Entmündigung. Von daher ist dein Betreuter erst einmal weiterhin einwilligungsfähig. Das paßt also schon wenn er selber einwilligt so lange er überschauen kann was er unterschreibt. Gruß, Andreas
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