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Welches AG ist für Vergütung zuständig?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Welches AG ist für Vergütung zuständig? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Fall: Vergütung fällig vom 27.2.18 bis März 2019. Antrag auf Vergütung 27.2.18 bis 26.5.18 ging ans AG im Saarland. ...


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Alt 02.05.2019, 12:40   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Welches AG ist für Vergütung zuständig?

Folgender Fall:

Vergütung fällig vom 27.2.18 bis März 2019. Antrag auf Vergütung 27.2.18 bis 26.5.18 ging ans AG im Saarland.
Mitte Mai 18 "flüchtete" die Betroffene nach Berlin. Das AG om Saarland zahlte die Vergütung nicht mehr, sondern teilte mit, man habe die Akte schon nach Berlin versandt.

Die Berliner schreiben mir jetzt nach langem Kampf, man habe die Vergütung vom 27.5.18 bis Aufhebung im März 19 angewiesen. Für den Antrag 27.2. bis 26.5. Soll ich mich ans AG im Saarland wenden, da diese im Abrechnungszeitraum noch zuständig gewesen wären. Von Berlin könnte keine Zahlung geleistet werden. Die Saarländer wiederum verweisen an Berlin, da man keine Akte mehr habe und Berlin nun zuständig sei.

Ja ... Danke ..... Ich fühle mich von beiden veräppelt. Warum muss ich eigentlich ständig um meinen "Lohn" kämpfen

Also .... welchem AG muss ich jetzt auf die Füße treten ? Ich denke Berlin da örtlich zuständig. Oder?
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Boomer ist offline  
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Alt 02.05.2019, 12:44   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Berlin!
Die Berliner haben das Verfahren übernommen mit dem offenen Vergütungsantrag. Jetzt haben sie den Salat und müssen halt auch die Anträge bearbeiten und auszahlen, die vor Übernahme zur Verfahrensakte gelangt sind.


Statt jetzt hier hin und her zu schreiben, das Amtsgericht in Berlin um rechtsmittelfähige Entscheidung bitten.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 02.05.2019, 13:50   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Genau so ist es. Das Vergütungsverfahren ist Teil des Betreuungsverfahrens, daher ist Berlin zuständig geworden. Wenn die vor ihrer Zustimmung zur Abgabe nicht prüfen, ob da noch was offen ist, ist das nicht das Problem des Betreuers. Mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten hat das nichts zu tun.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.05.2019, 18:33   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Vielen Dank ihr beiden.

Dann bitte ich jetzt mal Berlin um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Herrlich
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Boomer ist offline  
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Alt 02.05.2019, 19:05   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Aber vergiss die Handakte nicht, Boomer
MurphysLaw ist offline  
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