Dies ist ein Beitrag zum Thema Welches AG ist für Vergütung zuständig? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Fall:
Vergütung fällig vom 27.2.18 bis März 2019. Antrag auf Vergütung 27.2.18 bis 26.5.18 ging ans AG im Saarland.
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02.05.2019, 12:40 | #1 |
Routinier
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Welches AG ist für Vergütung zuständig?
Folgender Fall:
Vergütung fällig vom 27.2.18 bis März 2019. Antrag auf Vergütung 27.2.18 bis 26.5.18 ging ans AG im Saarland. Mitte Mai 18 "flüchtete" die Betroffene nach Berlin. Das AG om Saarland zahlte die Vergütung nicht mehr, sondern teilte mit, man habe die Akte schon nach Berlin versandt. Die Berliner schreiben mir jetzt nach langem Kampf, man habe die Vergütung vom 27.5.18 bis Aufhebung im März 19 angewiesen. Für den Antrag 27.2. bis 26.5. Soll ich mich ans AG im Saarland wenden, da diese im Abrechnungszeitraum noch zuständig gewesen wären. Von Berlin könnte keine Zahlung geleistet werden. Die Saarländer wiederum verweisen an Berlin, da man keine Akte mehr habe und Berlin nun zuständig sei. Ja ... Danke ..... Ich fühle mich von beiden veräppelt. Warum muss ich eigentlich ständig um meinen "Lohn" kämpfen Also .... welchem AG muss ich jetzt auf die Füße treten ? Ich denke Berlin da örtlich zuständig. Oder?
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02.05.2019, 12:44 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Berlin!
Die Berliner haben das Verfahren übernommen mit dem offenen Vergütungsantrag. Jetzt haben sie den Salat und müssen halt auch die Anträge bearbeiten und auszahlen, die vor Übernahme zur Verfahrensakte gelangt sind. Statt jetzt hier hin und her zu schreiben, das Amtsgericht in Berlin um rechtsmittelfähige Entscheidung bitten.
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02.05.2019, 13:50 | #3 |
Moderator
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Beiträge: 5,819
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Genau so ist es. Das Vergütungsverfahren ist Teil des Betreuungsverfahrens, daher ist Berlin zuständig geworden. Wenn die vor ihrer Zustimmung zur Abgabe nicht prüfen, ob da noch was offen ist, ist das nicht das Problem des Betreuers. Mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten hat das nichts zu tun.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.05.2019, 18:33 | #4 |
Routinier
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Vielen Dank ihr beiden.
Dann bitte ich jetzt mal Berlin um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Herrlich
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02.05.2019, 19:05 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
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Aber vergiss die Handakte nicht, Boomer
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