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Rechnung stellen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung stellen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, Ich habe einen Betreuten (nur Gesundheitssorge) Jetzt lag er im Krankenhaus, der Ex-Mann hatte mit einer Vollmacht noch die ...


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Alt 22.01.2020, 09:39   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.01.2020
Beiträge: 1
Standard Rechnung stellen

Moin, Ich habe einen Betreuten (nur Gesundheitssorge)

Jetzt lag er im Krankenhaus, der Ex-Mann hatte mit einer Vollmacht noch die Vermögenssorge und sich auch drum gekümmert.

Jetzt ist Sie im Krankenhaus verstorben. Gegen wen stelle ich jetzt meine Vergütungsantrag. Ich weis zwar das Sie nicht vermögend war, auch keine SGB bezog. Aber ich muss doch dem Gericht nachweisen, das ich gegen die Staatskasse den Antrag stellen muss. Oder. Stelle ich gegen die BEtreute und der Ex Mann muss belegen das Sie mittellos war ?

Hatte die Betreuung nur 11 Tage. Dann leider verstorben
Murkel ist offline  
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Alt 22.01.2020, 21:07   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Moin moin

Bitte doch den Ex-Mann um eine Vermögens- oder ggf. Einkommensauskunft der Verstorbenen.
Dann hast Du einen Beleg, der dem Vergütungsantrag beigefügt werden kann. Ob der Antrag gegen die Staatskasse oder gegen den Nachlass geht entscheidet sich anhand der Belege.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.01.2020, 22:19   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schau vielleicht mal hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...er_Staatskasse
ob das weiterhilft.
Und hier:
http://ipb-gmbh.net/v_rechtsprechung...sBetreuten.pdf

Gegen die Betreute geht nicht da sie verstorben ist sondern gegen die Erben, hilfsweise gegen die Staatskasse stellen.


Du bist doch sicher bei Übernahme der Betreung auch nach einer Vermögensauskunft gefragt worden. Was hattest du da angegeben?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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