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vrijon 02.11.2022 18:23

Betreuervergütung direkt vom Betreuten fordern
 
Ich habe hier einen Fall, den ich noch nie hatte:
Für eine Betreute (vermögend) ohne den Aufgabenkreis Vermögenssorge war die Betreuervergütung fällig. Ich kann die Betreuervergütung also nicht direkt abbuchen. Für die Rechtmäßigkeit der Vergütung liegt ein richterlicher Beschluss vor. Die Betreuung ist mittlerweile beendet, die Betreute weigert sich, die Vergütung zu bezahlen. Wie gehe ich jetzt vor? Wie soll die Rechnung aussehen? Gilt hier das normale Mahnverfahren (Mahnung bis Vollstreckungsbescheid)? Hatte noch nie einen solchen Fall und bin für Hinweise dankbar.

HorstD 02.11.2022 21:03

Nein, ein Mahn/Vollstreckungsbescheid muss nicht erwirkt werden. Der vergütungsbeschluss selbst ist der vollstreckbare Titel (§ 95 FamFG). Man muss sich davon eine vollstreckbare Ausfertigung geben lassen und diese geht mit einer Forderungsaufstellung an den Gerichtsvollzieher. Ich gehe mal davon aus, dass der Ex-Betreute eine Zahlungsaufforderung mit IBAN bekommen hat, dodass er überhaupt auch überweisen konnte.

Mächschen 04.11.2022 06:16

Heißt im Umkehrschluss, kannst Du im Streitfall nicht beweisen, dass Du die Betreute unter Angabe deiner Bankverbindung zur Zahlung aufgefordert hast, bleibst Du auf den Kosten für den Gerichtsvollzieher (und ggf. den PfüB) sitzen.

michaela mohr 04.11.2022 08:04

Man wäre ja wohl mit dem Klammerbeutel gepudert wenn man der Zahlungsauffoerderung nicht gleichzeitig die Vergütungsabrechnung sowie den dazugehörigen gerichtlichen Beschluss beifügen würde.
Darauf sollte bzw. muss die Kontoverbindung schliesslich ersichtlich sein.

Kein Betreuer kann so einfältig sein nur zu schreiben, zahlen sie bitte meine Rechnung.

HorstD 04.11.2022 10:07

Die Frage war: wie soll die Rechnung aussehen. Und: den Vergütungsantrag, das was du als „Abrechnung“ bezeichnet hast, muss man genau so wenig beifügen, wie den Vergütungsbeschluss. Beides hat der Ex-Betreute schon vom Gericht erhalten. Man bezieht sich nur auf diesen Beschluss, nennt noch mal die Summe und die Kontonummer.

michaela mohr 04.11.2022 15:27

Zitat:

den Vergütungsantrag, das was du als „Abrechnung“ bezeichnet hast
Wen meinst du?? Bei mir steht:
Zitat:

nicht gleichzeitig die Vergütungsabrechnung
Mea culpa, es weiss sowieso jeder was gemeint ist.

Zitat:

Beides hat der Ex-Betreute schon vom Gericht erhalten.
Mag sein, ich würde aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der allg. Höflichkeit beides dennoch nochmals beifügen.

Susi K 04.11.2022 22:27

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 144493)
... ich würde aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der allg. Höflichkeit beides dennoch nochmals beifügen.

Moin, dem stimme ich gerne zu. Man weiß ja nicht, wie hell die Lichter des ehemaligen Betreuten brennen.


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