Dies ist ein Beitrag zum Thema Offenlegung der Vergütung--Muss??? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin Berufsbetreuer in Hamburg. Heute hat uns eine Mail der Betreuungsbehörde erreicht, Kurzform des Inhalts wie folgt:
"...wir möchten ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
15.11.2011, 12:16 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
|
Offenlegung der Vergütung--Muss???
Ich bin Berufsbetreuer in Hamburg. Heute hat uns eine Mail der Betreuungsbehörde erreicht, Kurzform des Inhalts wie folgt:
"...wir möchten Sie informieren, dass die Hamburger Betreuungsstellen in ihren Vorschlägen an die Gerichte zur Bestellung eines Berufs- oder Vereinsbetreuers ab sofort angeben werden, ob die vorgeschlagene Person... für das vorangegangene Kalenderjahr ihrer Mitteilungspflicht über entgeltlich geführte Betreuungen § 10 VBVG nachgekommen ist." Gesetz über die Vergütunt von Vormündern und Betreuern § 10 VBVG Mitteilung an die Betreuungsbehörde (1) WEr Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen 1. die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen... 2. den von ihm für die Führung von Betreuten im Kalenderjahr erhaltenden Geldbetrag... Meine Frage ist, ob ich wirklich meine Einkünfte der Betreuungsbehörde offenlegen muss??? |
15.11.2011, 13:24 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
|
Zitat:
die Antwort aus dem §10 VBVG hast du doch schon selber zitiert. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
15.11.2011, 13:47 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
|
ja der gesetzestext ist mir klar. =( blöd ausgedrückt.
hat jemand bereits erkenntnisse, ob hier seitens des bdb oder anderer eine klage stattgefunden hat, ob hier eine offenlegung erfolgen muss. welche nachteile entstehen, wenn man nicht offenlegt? |
15.11.2011, 19:59 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
|
Moin Rico
Über die Konsequenzen einer Nicht-Offenlegung habe ich bisher noch nix gelesen. Die Berufsbetreuer sind verpflichtet gegenüber der Betreuungsstelle offenzulegen. Die Betreuungsstelle ist nicht verpflichtet automatisch an die Gerichte weiterzuleiten. Erst auf Aufforderung. Wenn ein Gericht die Infos haben will, muss die Behörde liefern. Hat ein Betreuer nicht vorher schon geliefert, dann kann es sein, dass das Gericht das nicht gut findet. Welche Konsequenzen das Gericht daraus zieht, weiß es nur selber. Hast Du nicht geliefert, bist Du vielleicht geliefert, vielleicht aber auch nicht. Ganz schön FDP, was? Angeblich soll darüber zu ermitteln sein, dass Betreuer nicht mit zu viel oder zuwenig Betreuungen betrügen. Aufgrund der Fragestellung und den Daten, die man abzuliefern hat ist der ganze Mist aber nicht im geringsten Aussagefähig. Vielleicht ist das der Grund, weshalb man bisher noch nicht viel zu dem Thema gehört hat. (Weil sich bisher kein Gericht dafür interessiert hat und es ihm unnötige Arbeit bescheren würde) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.11.2011, 20:43 | #5 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
Zitat:
Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
15.11.2011, 20:56 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
Na immerhin erfährt die Betreuungsbehörde wieviele Betreuuungen der einzelne Berufsbetreuer führt. Bei manchen Betreuungsbehörden geistern bestimmte Zahlen herum , wieviel Betreuungen ein Betreuer im Durchschnitt so pi mal Daumen schafft.
Wenn jemand zB mehr als 100 Betreuungen führt, kanns dann wohl insofern kritisch werden, als die Betreuungsbehörde möglicherweise keine neuen Betreuuungen mehr vergibt, da sie die Erbringung einer persönlichen Betreuung als nicht mehr gewährleistet ansieht. Da taucht dann wohl auch die Frage nach angestellten Mitarbeitern im Betreuungsbüro , besondere räumliche Umstände , Gemeinsamkeiten des klientels auf. Die Vergütungszahlen dienen dann wohl eher der Plausibiltätskontrolle. fwu |
16.11.2011, 14:30 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
|
Verständnisnachfrage
Eine Frage an die Profis:
Sitz/Wohnsitz ist A von Betreuungsbehörde A bekomme ich keine Betreuungen, auch nicht in absehbarer Zeit, da kein Betreuerbedarf besteht, sondern nur von Amtsgericht B, C, D, E, und zwar jeweils 2 Betreuungen. Frage: Teile ich A die Anzahl der Betreuungen bei den anderen Amtsgerichten mit, und auch für welches Amtsgericht? Muss ich Betreuungsbehörde B,C D und E auch jeweils alle 8 Betreuungen mitteilen? |
16.11.2011, 15:27 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
|
Hallo,
Zitat:
§ 10 VBVG Mitteilung an die Betreuungsbehörde (1) WEr Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen 1. die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen... 2. den von ihm für die Führung von Betreuten im Kalenderjahr erhaltenden Geldbetrag... da es sich wohl um statistische Zwecke dreht, wäre eine Doppeltmeldung nach meiner Ansicht nicht nur überflüssige Arbeit, sondern sogar kontraproduktiv. Grüße Pino |
|
16.11.2011, 15:31 | #9 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
|
Hallo EFB,
siehe §10 VBVG: (1) Wer Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen Ich hab dir das wesentliche mal markiert. Zu: Zitat:
Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
16.11.2011, 16:05 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
|
Komisch,
so, wie Ihr das jetzt erklärt habt, klingt es ganz logisch...
Dann muss also meine "Heimatbetreuungsbehörde", die nichts für mich zu tun hat, zur Strafe mich in der Statistik führen. Geschieht ihnen recht.... danke efb |
Lesezeichen |
|
|