Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht - Familienangehöriger verweigert die Herausgabe der Papiere im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, Moin,
ich bin neu hier im Forum, lese aber schon lange mit. Zu meinem Problem konnte ich leider nichts ...
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11.08.2015, 11:47 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.08.2015
Beiträge: 1
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Vollmacht - Familienangehöriger verweigert die Herausgabe der Papiere
Moin, Moin,
ich bin neu hier im Forum, lese aber schon lange mit. Zu meinem Problem konnte ich leider nichts entsprechendes finden. Daher schreibe ich es mal hier auf und hoffe, dass man mir Hilfestellung geben kann. Meine Mutter (83 Jahre) hatte vor ca. 3 Jahren einen Schlaganfall, nach Krankenhaus und REHA konnte sie aber wieder in ihre Wohnung ziehen, in der auch ein Familienangehöriger wohnt. Ich wohne ca. 200 km entfernt. Dieser Angehörige hatte seinerzeit von meiner Mutter eine Bankvollmacht erhalten und sonst nichts. Anfang des Jahres ist meine Mutter schwer gestürzt (hat seitdem Pflegestufe 1) und nach dem Krankenhaus ist meine Mutter überredet worden in ein Altenheim zu ziehen. Ich konnte mich seinerzeit nicht persönlich darum kümmern, da ich mich nach mehreren Operationen in der REHA befunden habe. Um meine Mutter besuchen zu können, muss ich Bekannte fragen, da ich nicht mehr in der Lage bin diese Strecke mit dem Auto selbst zu fahren. Allerdings telefoniere ich jeden Tag mind. 1 Std. mit ihr. Von Anfang an ist meine Mutter dort sehr unglücklich und ihr Wunsch aus diesem Heim aus zu ziehen wurde immer stärker. Bei einem Besuch Ende Juli gab sie mir eine General-Vollmacht. Auf ihrem Wunsch hin habe ich für sie die Kündigung dort ausgesprochen und da sie seinerzeit den Mietvertrag unterschrieben hat, hat sie auch die Kündigung unterschrieben. Der Heimleitung habe ich keine Kopie der der Vollmacht gesendet mit dem Vermerk, dass ich mit der Kündigung einverstanden bin. Der Mietvertrag für die damalige Wohnung läuft noch immer auf den Namen meiner Mutter, allerdings hat das dort wohnende Familienmitglied meiner Mutter die Wohnungsschlüssel abgenommen und lässt sie - und erst Recht mich nicht - nicht mehr in die Wohnung. Außerdem befinden sich dort noch alle Unterlagen (RV-Papiere, Verträge, Bankunterlagen, Personalausweis etc.). Ich habe die Person telefonisch gebeten mir diese Papiere auszuhändigen. Dieses wurde abschlägig beauskunftet, mit dem Zusatz, dass meine Mutter dort bleibt, wo sie ist und mich die Papiere nicht zu interessieren haben. Ein als Einschreiben versendeter Brief mit Kopie der Vollmacht wurde nicht angenommen. Nun wird die Zeit langsam knapp, da meine Mutter ab 1.9. in ein Heim in meiner unmittelbaren Nähe ziehen wird. Der Mietvertrag kann nicht unterschrieben werden, da kein Ausweis vorliegt und ich auch nicht genau über die Höhe ihrer Einnahmen informiert bin (evtl. Antrag beim Sozialamt). Die Bankvollmacht kann nicht entzogen werden, da 1. keine Bankkarte und 2. kein Ausweis, und so geht das Problem weiter. Ich bin für jede Anregung/Hilfe sehr dankbar |
11.08.2015, 13:01 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Tag,
Zitat:
Wer zahlt eigentlich die Miete für die Wohnung und auf welcher Basis wohnt der Verwandte dort? Letztendlich könnte man sich an die Polizei wendenund um Beratung und Hilfe bitten. Da du aber wie du sagst gesundheitlich selbst angeschlagen bist wäre es evtl. ratsam einen Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe mit den anstehenden Regelungen zu beauftragen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.08.2015, 14:17 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Für Verfahrenshilfe gibt es keinen Spielraum, da es bisher noch kein Gerichtsverfahren gibt. Zudem gibt es diese auch nur für Familien-, Betreuungssachen u.ä.m.. Hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch, für welchen es im Klagefalle Prozesskostenhilfe gibt. Soweit ist es hier aber noch nicht.
Damit benötigt man, sollten die Voraussetzungen vorliegen, Beratungshilfe. Hiermit kann dann der Anwalt vorgerichtlich zu einer Einigung mit der Gegenpartei kommen.
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