Dies ist ein Beitrag zum Thema Amt lehnt Antrag ab im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bei uns ist folgender Fall eingetreten:
meine Eltern sind seit Anfang des Jahres im Pflegeheim (Mutter Pflegestufe 3 ...
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12.10.2016, 18:00 | #1 |
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Amt lehnt Antrag ab
Hallo zusammen,
bei uns ist folgender Fall eingetreten: meine Eltern sind seit Anfang des Jahres im Pflegeheim (Mutter Pflegestufe 3 und Vater 1). Beide sind dement und nicht mehr in der Lage alleine zu leben. Nach Ablauf der Kurzzeitpflege habe ich Mitte Februar einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt. Da sich die Bank bzgl. der Bankvollmacht quer stellte, dauerte es ca. ein halbes Jahr bis ich die Vollmacht durch bekommen habe. Die Dame vom Amt sagte mir schon im Februar, dass sie den Antrag erst bearbeiten könnte, wenn alle Unterlagen vorliegen würden. Nachdem also die Bankvollmacht vorlag und ich nun auch alles bzgl. der Konten darstellen konnte, reichte ich ihr alle Unterlagen ein. Dann dauerte es wieder Monate, bis sie sich an die Unterlagen machte. Anschließend fiel ihr nach und nach immer etwas Neues ein, was sie an Unterlagen von mir bräuchte. Bis dato wurde die Rente meiner Eltern eingezogen. Vor ca. 4 Wochen teilte sie mir telefonisch mit, dass die Rente meines Vaters, seine Kosten decken würde. Ok, dann blieb "nur" noch die Differenz bei meiner Mutter. Nun fiel der Dame auf, dass meine Eltern vor über 3 Jahren einen höheren Geldbetrag vom Konto abgehoben hatten und fragte mich, wo das Geld sei! Ich kann ihr aber keine Antwort darauf geben. Bei der Bank habe ich nachgefragt, es wurde abgehoben. Nun erhielt ich einen Anruf vom Heim, dass der Antrag abgelehnt würde. Schriftlich liegt noch nichts vor. Das Heim sagte mir weiterhin, dass ich mit der Kündigung des Platzes meiner Mutter rechnen müßte. Ich bin wirklich mit den Nerven runter und weiß leider nicht mehr weiter. Wie soll ich weiter verfahren? Und kann das Heim den Platz einfach kündigen? Wir sind alle berufstätig und können keine Pflege gewährleisten. Vielen Dank! |
12.10.2016, 18:34 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,611
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Moin Sushi
Es gibt durchaus Sozialämter, die gerne auf Zeit spielen und sogar ein vorzeitiges Ableben von Antragstellern zur Kostensenkung zumindest in Kauf nehmen... Die lange Bearbeitungszeit und immer wieder auftretenden Fragen zeigen zumindest schon mal das Maß der Hilfsbereitschaft an. Zumindest dürften die Fristen für eine Untätigkeitsklage so langsam überschritten sein. Wenn Du jetzt vom Heim erfährst, dass der Antrag abgelehnt worden sein soll, dann ist das nicht gerade korrekt vom Sozialamt. Es müßte Dich informieren und zwar schriftlich in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Und genau diesen solltest Du vor dem Hintergrund der Kündigungsandrohung beim Sozialamt mit einer Fristsetzung einfordern. Ebenso solltest Du aufgrund der langen Bearbeitungsdauer darauf hinweisen, dass Du Dir im Weiteren rechtliche Schritte vorbehältst. Ich empfehle Dir einen Anwalt zu konsultieren und einzuschalten, falls das Sozialamt weiter trödelt oder die Kostenübernahme ablehnt. Wg. derBarabhebung: Wenn Du bzgl. der größeren Barabhebung keine Verwendung nennen kannst, dann ist das so. Das Sozialamt fragt nach, weil es Schenkungen vermutet, die - sofern sie nicht länger als 10 Jahre zurückliegen - zurück gefordert werden müssen. Aber vielleicht haben sich die Eltern ja eine Reise, neue Möbel oder ähnliches gegönnt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
14.10.2016, 11:34 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.10.2016
Beiträge: 7
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Hallo Imre,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Vom Amt habe ich noch kein Schreiben bekommen, aber vom Heim kam schon die Mahnung über 16.000 €!!! Tja, da habe ich nun wohl ein dickes Problem. Termin beim Anwalt habe ich am Mittwoch! Da frage ich mich natürlich auch, wer die Anwaltskosten übernimmt!? Hatte hier schon mal jemand ähnliche Erfahrungen? LG, Sushi |
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