Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mutter lehnt Hilfe ab

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter lehnt Hilfe ab im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forums-Mitglieder, zunächst der Versuch, die Vorgeschichte meines Problems zu schildern: meine Schwiegermutter leidet seit Jahren an multipler Sklerose ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 11.02.2008, 22:12   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2008
Ort: Herne (NRW)
Beiträge: 6
Standard Mutter lehnt Hilfe ab

Hallo liebe Forums-Mitglieder,

zunächst der Versuch, die Vorgeschichte meines Problems zu schildern:

meine Schwiegermutter leidet seit Jahren an multipler Sklerose und kann sich seit 10 Jahren nur noch mit einem Rollator fortbewegen (auch in ihrer Wohnung). In ihrer Wohnung ist sie schon mehrfach gestürzt, hat sich unter anderem einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen und hat seit einer Woche einen Rollstuhl in der (nicht behindertengerechten) Wohnung.

Da meine Schwiegemutter es ablehnt, aus ihrer Wohnung auszuziehen, hat meine Frau ihr vor Jahren bereits einen Notrufsender des DRK vermittelt, über den sie im Ernstfall Hilfe rufen kann. Weiterhin kümmert sich die Schwesternschaft des DRK einmal täglich um sie (Seit 4 Monaten hat sie Pflegestufe 1). Wir haben bereits mehrfach versucht, ihr einen Platz in einem Heim für betreutes Wohnen zu vermitteln, jedoch hat sie jedesmal 2-3 Tage nach der Besichtigung abgelehnt. Mittlerweile soll sie Pflegestufe 2 bekommen. Eine Aufnahme in unseren Haushalt ist nicht möglich, alle anderen Angehörigen (auch zwei weitere Geschwister) lehnen es ab, sich um sie zu kümmern, da meine Schwiegermutter äußerst schwierig ist.

Wir haben Ende 2007 eine Anregung zur Betreuung an das zuständige Amtsgericht gestellt. Das Amtsgericht hat uns daraufhin gebeten, eine Bestätigung des Hausarztes einzuholen. Der Hausarzt ist jedoch mit Hinweis auf seine ärztliche Schweigepflicht nicht bereit, auch nur irgendeine Stellungnahme abzugeben, sagt jedoch am Telefon, daß er der Meinung sei, daß meine Schwiegermutter nicht mehr in ihrer Wohnung leben kann.

Jetzt die Fragen:

- Kann der Hausarzt durch Dritte von seiner Schweigepflicht entbunden werden oder kann er ohne Entbindung von der Schweigepflicht dem Amtsgericht Angaben machen?

- Das Amtsgericht hat uns mitgeteilt, daß unsere Betreuungsanregung glaubhaft gemacht werden muß. Gibt es andere Stellen, die wir für diesen Zweck einschalten können?

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen, auf jeden schon einmal Vielen Dank im Voraus!

Braucherat
Braucherat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 08:36   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

auch der Pflegedienst kann die Situation beschreiben. Einem Attest entspricht es nicht, dient aber der Glaubhaftmachung.

Entweder die Schwiegermutter beim nächsten Arztbesuch begleiten und dann vorort die Angelegenheit mit ihm besprechen. Sollte er sich weiterhin weigern, seine Ansicht zu bescheinigen (seine Erklärung scheint vorgeschoben zu sein) dann möge das Gericht den Arzt um Stellungnahme ersuchen.

Doch sollte die Situation vorab durchdacht werden. Wenn die Schwiegermutter noch recht rüstig ist, hat sie ein Recht auf ihre Erkrankung und auf den Verbleib in der Wohnung und auf Verletzungen und Stürze und auf den Tod in ihrer Wohnung.

Auch ein gerichtlich bestellter Betreuer wird nicht gegen den Willen der Betreuten sie ins Heim verfrachten können. Außerdem ist die finanzielle Situation zu prüfen (Heimkosten, Unterhalt, Betreuungskosten)

Ich würde die Situation mit dem Pflegedienst durchsprechen, in wie weit die Situation zuhause abgesichert und stabilisiert werden kann.

Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 01:01   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2008
Ort: Herne (NRW)
Beiträge: 6
Standard Mutter braucht Hilfe

Hallo Heinz,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde den Pflegedienst ansprechen und hoffe, dass ich dort Unterstützung bekomme.

Ich denke, ich muß hier einige weitere Hintergründe zum gesundheitlichen Zustand und unserer familären Situation mitteilen, um eine klarere Darstellung unserer Problematik hinzubekommen (Was ich eigentlich nicht wollte - ich war noch nie Mitglied in einem Forum und bin daher auch etwas zurückhaltend mit "intimen" Informationen - aber meine Frau und ich können hier jeden kompetenten Ratschlag gebrauchen).

Meine Schwiegermutter ist als Folge der multiplen Sklerose inkontinent, trägt Pampers und ist mittlerweile nicht mehr in der Lage, ihre Pampers selbst zu wechseln. Auf Grund ihrer Gehbehinderung und der nicht behindertengerechten Wohnung ist sie auch nicht in der Lage, zügig die Toilette aufzusuchen, so dass der Pflegedienst dann die Wohnung reinigen muß.

Sie ist nicht in der Lage, ihre Wohnung zu verlassen (1. Stock), Besorgungen und Einkäufe werden von einer Haushaltshilfe erledigt oder von umliegenden Geschäften ins Haus gebracht.

Bei Problemen mit der Versorgung hat sie bereits unzählige Male den DRK-Notruf angerufen und bei Eintreffen des Helfers z.B. darum gebeten, ihr eine Flasche Mineralwasser aus dem Kühlschrank ans Bett zu bringen. Der DRK-Notrufdienst hat ihr zwar jedesmal erklärt, dass dies nicht seine Aufgabe sei, was jedoch von ihr nicht akzeptiert wird (Mit dem Hinweis, dass sie dafür ja auch bezahle).

Meine Schwiegermutter hat in den vergangenen Jahren meine Frau ständig angerufen und um Hilfe gebeten, wodurch meine Frau ihr eigenes Familienleben stark vernachlässigen musste und vor allem emotional stark belastet wurde.

Meine Frau leidet seit der Geburt unserer Tochter vor 19 Jahren an fokalen epileptischen Anfällen, die sich unter der psychischen Belastung, insbesondere nach dem Tod ihres Vaters vor 10 Jahren, gehäuft haben und zu mehreren Nervenzusammenbrüchen geführt haben. Sie war eineinhalb Jahre in einer Psychotherapie, die als Resultat eine extreme Fokussierung und Abhängigkeit von ihrer dominanten Mutter zu Tage brachte, verbunden mit der Empfehlung der Psychotherapeutin, den Kontakt zur eigenen Mutter weitestgehend einzustellen bzw. vollständig abzubrechen. Der behandelnde Neurologe hat meiner Frau geraten, den Kontakt zu ihrer Mutter abzubrechen.

Meine Schwiegermutter akzeptiert diese Probleme trotz zahlreicher Erklärungen nicht und kontaktiert meine Frau auf unterschiedlichsten Wegen weiterhin. Ihre beiden anderen Kinder kontaktiert sie nur äußerst selten. Wir haben ihr mittlerweile mehrfach - auf ihren eigenen Wunsch - Pflegeplätze vermittelt, die sie zunächst akzeptiert hat und von denen sie dann nach einigen Tagen zurückgetreten ist. Bei diesen Pflegeplätzen handelte es sich um 45-50 m²-Appartements im Elisa-Stift, einer hervorragenden Einrichtung für betreutes Wohnen.

Seit ca. 3 Monaten wissen wir aufgrund einer Diagnose eines Krankenhauses, dass bei meiner Schwiegermutter ein chronischer Alkoholabusus vorliegt. Sie erbricht sich in ihrer Wohnung und ist aufgrund dessen bereits mehrfach in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Darüberhinaus wurde sie im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt bereits zweimal in eine vierwöchige Kurzzeitpflege überwiesen.

Noch eine Info: Die finanzielle Situation meiner Schwiegermutter erlaubt auch einen permanenten Aufenthalt in hochpreisigen Einrichtungen - uns ist das Erbe egal!!

Jetzt unsere Fragen:

- Ist meine Schwiegermutter noch als rüstig zu bezeichnen?

- Wir sind der Auffassung, dass sie nicht mehr allein in ihrer Wohnung leben kann - wie sieht das jemand, der mehr Erfahrung mit dieser Materie hat?

- Das Amtsgericht hat uns auf unser Antwortschreiben mit der Absage des Hausarztes geantwortet, dass es an uns liege, eine Stellungnahme des Hausarztes beizubringen. Das Amtsgericht ist nicht bereit, den Hausarzt direkt um diese Stellungnahme zu ersuchen!

- Wenn unsere Schwiegermutter in ihrer Wohnung verunfallt und stirbt, sind wir dann verantwortlich für ihren Tod im Sinne einer unterlassenen Hilfeleistung? - Wir wissen nicht mehr, was wir noch in die Wege leiten können!

Wir sind für jeden Ratschlag dankbar,

schon mal vielen Dank für eine Antwort

Braucherat
Braucherat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 08:41   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ratsuchender,

eure Situation ist recht prekär, um nicht bescheiden zu nennen. Deinen Fragen ist zu entnehmen, dass eurer vorangiges Interesse der Schwiegermutter gilt und nicht euch selbst. Jemanden zu stützen oder zu begleiten erfordert eine eigen hinreichende Konstitution. Wenn ihr schon auf Zahnfleisch lauft, dürfte das Problem der Schwiegermutter erst einmal nachrangig sein. Das klingt egoistisch, ist aber im hohen Maße verantwortungsbewusst, sich selbst und den anderen der eigenen Familie gegenüber. Das heißt, aus der Empfehlung des Neurologen sind Konsequenzen zu ziehen, auch wenn sie von der Schwiegermutter nicht akzeptiert werden. Dagegen kann man was machen (neue geheime Telefonnummer z.B.), den Kontakt eurerseits stark reduzieren und den Vertragspartner (Vermieter oder Hausverwaltung, Stadtwerke, Pflegedienst u. dgl. mitteilen, dass ihr kein Ansprechpartner mehr seid.

Aber dann gibt noch die Verantwortlichkeit für Familienangehörige. Aber auch diese hat ihre Grenze in der Suchterkrankung einer ansich noch geschäftsfähigen Person. Solange ihr versucht, die Schwierigkeiten der (Schwieger-)Mutter zu beheben, seid ihr co-abhängig und haltet das System Sucht aufrecht. Mit anderen Worten, wenn eure Schwiegermutter euch kamput macht, seid ihr es auch selbst schuld. Selbstschutz ist gegenüber Suchtkranken oberste Christenpflicht, denn ihr kämpft nicht gegen die Süchtige, sondern gegen die Sucht und versucht die Süchtige aus den Krallen der Sucht zu befreien. Doch wenn es euch psychisch und familiär nicht möglich ist, müsst ihr es bleiben lassen, oder sauft letztlich mit ab.

Zu deinen Fragen:
- Ist meine Schwiegermutter noch als rüstig zu bezeichnen?
Da sie noch in der Lage ist, die Menschen springen zu lassen und Dienste zu missbrauchen, ist sie durchaus als rüstig und eigenwillig anzusehen. Deshalb sollte sie auch alle Folgen ihres Verhalten selber spüren. Mit der Konsequenz, dass ihr euch stark zurück nehmt.

- Wir sind der Auffassung, dass sie nicht mehr allein in ihrer Wohnung leben kann - wie sieht das jemand, der mehr Erfahrung mit dieser Materie hat? Eure Ansicht in Ehren. Nur wen interessierts? Die Schwiegermutter nicht und andere auch nicht. Nicht mal den Arzt. Ich vermute, dass er einer solch renitenten Patientin im Grunde auch nicht helfen will und deshalb sich verweigert mit dem Hinweis auf Schweigepflichtentbindung o. dgl.. Das Gericht wird die Situation ähnlich werten und es belassen wie es ist.

- Das Amtsgericht hat uns auf unser Antwortschreiben mit der Absage des Hausarztes geantwortet, dass es an uns liege, eine Stellungnahme des Hausarztes beizubringen. Das Amtsgericht ist nicht bereit, den Hausarzt direkt um diese Stellungnahme zu ersuchen! Verständlich, welchem Betreuer soll denn diese Betreuung aufgehalst werden. Und eine Betreuung gegen den Willen macht nur Ärger.

- Wenn unsere Schwiegermutter in ihrer Wohnung verunfallt und stirbt, sind wir dann verantwortlich für ihren Tod im Sinne einer unterlassenen Hilfeleistung? - Wir wissen nicht mehr, was wir noch in die Wege leiten können! Wenn Altenheime samt Pflegepersonal inzwischen mehrfach gerichtlich untersagt wird trotz konkreter Sturzgefahr eine Bewohnerin zu fixieren, weil ein ständige Aufsicht nicht möglich ist, und bewusst die Verletzung und auch der Tod in Kauf genommen wird, dann habt ihr erst Recht keinen Vorwurf zu erwarten, es sei denn, ihr macht ihn euch selbst. Und das scheint mir das eigentliche Problem zu sein, nämlich euer Gewissen. Und um das kümmert sich weder der Arzt der Schwiegermutter und das Gericht am allerwenigsten. Im Übrigen gilt auch hier, dass eure Schwiegermutter ein Recht auf ihren Tod hat und wenn dieser im Suff geschieht oder auf dem Weg zur Toilette oder an Erbrochenem erstickt, es ist ihr Wille, auch wenn sie sich dessen vielleicht gar nicht bewusst macht. Doch ohne den ernsthaften Wunsch nach Hilfe und der Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, sind alle eure Bemühungen für den Wind.

Euch empfehle ich eine Beratung bei einer Suchtstelle oder einem Heim für Suchtkranke, wo ihr schnell jemanden unverfänglich auf das Krankheitsbild Sucht befragen könnt bzw. wie man sich auch Angehörigen gegenüber geschickterweise zu verhalten hat, ohne das Problem noch zu vergrößern. Denn das eigentliche Problem, das ihr habt ist nicht eure Schwiegermutter, sondern euer Gewissen, Angst vor Schuld und das Gefühl der Hilflosigkeit und das in Abhängigkeit von einer (herrsch-)süchtigen Frau. Und wie eingangs geschildert: tut erst einmal für euch selbst was.

Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 22:09   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2008
Ort: Herne (NRW)
Beiträge: 6
Lächeln

Hallo Heinz,

vielen, vielen Dank für die Analyse und Bewertung unserer Situation! Alles, was Du da "zwischen den Zeilen" herausgelesen hast und kommentiert hast, ist wohl absolut richtig. Als meine Frau Deine Antwort heute morgen gelesen hat, hat sie geweint. Nicht weil sie traurig war, sondern weil uns erstmalig ein Aussenstehender, der weiß, wovon er redet (ich habe mal deinen Internet-Link angeklickt) klar gesagt hat, was wir wohl bisher nicht wahrhaben wollten oder nur halbherzig umgesetzt haben (Die geheime Rufnummer z.B. ist seit 2 Wochen realisiert, allerdings ist die alte Rufnummer noch auf einen Anrufbeantworter geschaltet - meine Schwiegermutter hat mittlerweile darauf 4 Nachrichten hinterlassen...).

Wir werden Deine Vorschläge umsetzen - ich glaube, dafür brauchen wir ein bisschen Zeit, aber aufschieben werden wir nichts, da sind meine Frau und ich uns einig.

Wenn's recht ist, werde ich weiter in diesem Forum über den Fortschritt (und hoffentlich nicht Mißerfolg) berichten; vielleicht ist das ja auch für den einen oder anderen Forenteilnehmer hilfreich.

Meine Frau und ich glauben ganz sicher, dass wir hier eine große (und unerwartete) Unterstützung erfahren haben. Dafür noch einmal unseren ganz herzlichen Dank!!

Braucherat - der Rat bekam
Braucherat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2008, 21:19   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo, es ist ja schon bekannt, das deine Frau unter der Abhängigkeit LEIDET. Sie hat das in der Therapie hoffentlich auch emotional begriffen.
Nur: Reduziert ihr/sie die Abhängigkeit, indem ihr Betreuung für sie beantragt? Damit wird doch eher das Gegenteil erreicht, da deine Frau dann auch noch gesetzlich eingebunden ist, was sie jetzt nicht ist.

Und: Die Mutter muss das alles auch nicht Begreifen, ob und wie viel sie ihre Tochter belasten darf. Die Tochter ist erwachsen. Dh, und das ist das gute. Sie kann frei entscheiden, sich aus der Abhängigkeit zu befreien und zu sagen: Nein Mutter, Rufe bitte die Hauspflege/Bereitschaftsarzt usw. an. ICH werde nichts weiter tun. Ich bin ausgelastet mit meiner Familie. Die Grenze kann sie setzen. (Wie ich finde rechtlich eh, aber auch moralisch.)

und die Rechter der Mutter sind die: Sie kann in der Wohnung bleiben, solange sie sich nicht selbst gefärdet. Es gibt wesentlich schwerer Pflegefälle, die allein in der Wohung sind. dann wird eben die Betreuung von der Hauspflege auf 2-3 Mal am Tag bestellt.
Und wenn die Mutter das will und lieber paar Stunden in ihren vollen Windeln sitzt, dann ist es eben so.
Irgendwann kommt vllt. auch der Punkt wo ihr das buchstäblich stinkt und sie freiwillig in ein Heim oder eine Pflege-WG zieht.
Gletscher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2008, 00:04   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2008
Ort: Herne (NRW)
Beiträge: 6
Standard

Hallo Gletscher,

danke für die Hinweise.

Wir haben beim Amtsgericht eine Anregung zur gesetzlichen Betreuung gestellt und dabei klar gestellt, daß meine Frau auf keinen Fall die Betreuung übernehmen wird - es geht einfach nicht, wie Du es völlig richtig erkannt hast. Wir haben in Absprache mit einer Schwester meiner Frau diese Schwester vorgeschlagen (die lebt allerdings mit ihrer Familie in Berlin) oder halt einen gerichtlich bestellten Betreuuer.

Aus den von Heinz schon beschriebenen Gründen wird das wohl im Moment keine Aussicht auf Erfolg haben; wir befolgen die Ratschläge von Heinz und versuchen erstmal, uns selbst zu kurieren.

Braucherat
Braucherat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 22:44   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2008
Ort: Herne (NRW)
Beiträge: 6
Standard Amtsgericht lehnt Betreuung ab

Hallo zusammen,

es hat einige Zeit benötigt, aber heute ist bei uns der "finale" Brief des Amtsgerichts eingetroffen. Nachdem der (ausländische) Hausarzt meiner Schwiegermutter sich wiederholt geweigert hat, eine Stellungnahme zu unserem Brief an das Amtsgericht abzugeben, hat das Amtsgericht das örtliche Sozialamt eingeschaltet. Der sozialpsychatrische Dienst hat daraufhin auf der Grundlage eines Hausbesuches festgestellt, dass die Notwendigkeit für eine gesetzliche Betreuung nicht gegeben ist. Uns wurde schriftlich mitgeteilt, dass bei etwaigen Problemen "die Betroffene" weiterhin durch die Altenhilfe der Stadt unterstützt wird.

Für uns liest sich das so, dass wir uns wirklich darauf verlassen können, dass sich die Kommune um meine Schwiegermutter kümmert und wir nicht in dieser Verantwortung stehen, oder?
Ich würde mich freuen, wenn ich speziell von Heinz hierzu eine Antwort bekäme - seine Antworten waren für uns bis jetzt schon extrem hilfreich - meine Frau ist in den letzten beiden Monaten aufgrund seiner Ratschläge wesentlich ruhiger geworden. Ich glaube eigentlich, dass wir jetzt auf dem richtigen Weg sind, aber eine kleine Bestätigung von Personen, die auf mich einen kompetenten Eindruck machen, wäre da schon hilfreich.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Braucherat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 23:54   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 136
Standard

Hallo Braucherat,

meine Mutter war auch alkoholabhängig und ist nach 13 Jahren Quartalstrinken während einer Trinkphase erstickt.

Sie hat jede Therapie abgelehnt und unsere Unterstützung auch. Lange nach ihrem Tod und nach einer Therapie bin ich zu Al-Anon gegangen und ich würde am liebsten jedes Wort, das Heinz vorher geschrieben hat, ebenfalls unterschreiben. Wer nicht begreift, dass Sucht eine Krankheit ist, die man zum Stillstand bringen kann, sondern sich lieber mit Selbstvorwürfen oder Vorwürfen an andere quält, dem ist nicht zu helfen.
Andererseits: wie soll sie zu den Anonymen Alkoholikern oder einer anderen Suchtkrankenhilfe kommen, wenn sie nicht mehr aus der Wohnung kommt? Und auch sonst vermutlich keine Möglichkeit hat, damit Kontakt aufzunehmen. Da würde ich am Ort einmal mit einem Mitglied von AA reden. Telefonnummern von Ansprechpartnern stehen meist im Veranstaltungskalender der örtlichen Tageszeitung.

Alles Gute
__________________
Freedom is just another word for nothing left to loose - aber wer möchte schon diese Form der Freiheit?
hundeline ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 23:50   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2008
Ort: Herne (NRW)
Beiträge: 6
Standard

Hallo Hundeline,

danke für Deine Anregungen, aber leider kommen wir damit nicht weiter. Meine Schwiegermutter ist nicht bereit, sich von irgendjemanden helfen zu lassen. Sie leugnet ihre Alkoholabhängigkeit und lässt keine Leute in ihre Wohnung, die sie therapieren wollen.

Wir wollen aber auch gar nicht mehr diejenigen sein, die mit aller Macht versuchen, sie auf den richtigen Weg zu bringen. Das, was Heinz uns geraten hat, nämlich erstmal uns selbst zu kurieren, ziehen wir jetzt gerade durch. Ich sehe diese Vorgehensweise durch die Mitteilung des Amtsgerichtes, dass bei etwaigen Problemen "die Betroffene" weiterhin durch die Altenhilfe der Stadt unterstützt wird, absolut bestätigt. Das mag für den einen oder anderen hart klingen, ist für mich aber der einzig richtige Weg. Meine Frau ist da deutlich zarter besaitet, aber auch sie sieht mittlerweile keinen anderen Weg.

Danke für deine Anregungen,

Braucherat
Braucherat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alkoholismus, angehörige


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39