Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann meine Betreuerin mich zwingen in ein Heim zu ziehen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bei mir kreuzt mal wieder das Thema "Heim" auf zum wiederholten male, diesmal etwas ernsthafter weil die Klinik gerne ...
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11.02.2018, 12:20 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Kann meine Betreuerin mich zwingen in ein Heim zu ziehen?
Hallo,
bei mir kreuzt mal wieder das Thema "Heim" auf zum wiederholten male, diesmal etwas ernsthafter weil die Klinik gerne hätte, dass ich in ein Heim ziehe. Meine gesetzliche Betreuerin scheint von der Idee auch angetan zu sein. Nun meine Frage: Kann sie mich zwingen? Ich zeige selbstverletzendes Verhalten und hatte mehrere Suizidversuche in letzter Zeit, von den Diagnosen her habe ich eine Paranoide Schizophrenie, eine rezidivierende Depression und einen Asperger Autismus sowie Transsexualität. Meine Betreuerin hat die Aufgabengebiete Gesundheit, Behörden, Aufenthalt sowie Finanzen. Mit freundlichen Grüßen Ela |
11.02.2018, 12:33 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo Ela
Nein , die Betreuerin kann dich nicht zwingen. Gleichwohl könnte sie einen Antrag bei Gericht auf Unterbringung stellen. Das entscheidet dann der Richter . Ob das durchgehen würde kann hier keiner sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Prinzipiell wären die Diagnosen durchaus geeignet. Aber eine Diagnose allein macht noch keine Unterbringung. Da muss schon eine ganz konkrete Gefahr für Leib und Leben vorliegen. Aber vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dir normal in Ruhe Gedanken zu dem Thema zu machen, vielleicht mal ein Probewohnen machen, sich ein eigenes Bild machen. Heim ist nicht gleich Heim und man hat erst mal viele Vorurteile. Aber vielleicht könnte hier auch eine Chance für dich liegen? LG Boomer
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11.02.2018, 17:41 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo Boomer,
danke dir für die Antwort. Tatsächlich ist es so dass ich über die Sache sehr gut nachdenke, ich war als Jugendliche schonmal in einem Heim und mir hatte das eigentlich gut gefallen. Jedoch gibt es einfach Sachen wie eine Busfahrkarte und Internet die zu meinem Leben gehören die in einem Heim nicht mehr gegeben wären und ich fürchte da kann selbst meine gesetzliche Betreuerin nichts machen. Wie sieht ein Antrag auf unterbringung wenn er durchgeht eigentlich konkret in der Praxis aus? Mit freundlichen Grüßen Ela |
11.02.2018, 18:49 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Moin Ela
Das mit der Unterbringung sieht so aus, dass die Betreuerin einen Antrag auf (in diesem Fall) langfristige Unterbringung an das Gericht schreibt. Das Gericht hat das dann zu prüfen und ein Gutachten einzuholen. Eine ärztliche Stellungnahme, wie für eine 6-Wochen-Unterbringung im Krankenhaus, reicht da nicht aus. Ferner wird ein/e Verfahrenspfleger/in bestellt, der oder die sich erst ma auf Deine Seite zu stellen hat und Deine Interessen unterstützt und auch prüft. (Deine Betreuerin beantragt ja schließlich gegen Deinen Willen). Zuletzt gibt es dann eine Anhörung von Dir durch den Richter bzw die Richterin und dann die Entscheidung Unterbringung oder nicht Unterbringung. Auch wenn für eine Unterbringung entschieden wird, hast Du die Möglichkeit dagegen zu sein und Rechtsmittel einzulegen. Das mußt Du dann der Verfahrenspfleger/in sagen, die das dann für Dich tut. Damit geht das Ganze weiter zum Landgericht und wird dort noch mal mit allem drum und dran geprüft - und wieder entschieden. Dann gilt es aber auch. So läuft das üblicherweise ab. Bei dem, was Du als Diagnosen geschrieben hast, besteht durchaus die Möglichkeit, dass für eine langfristige Unterbringung entschieden wird. Ausschlaggebend wird dabei die Gefahr der Selbstgefährdung sein, die nicht unbedingt genau jetzt in dieser Minute akut sein muss. Es reicht, wenn die Selbstgefährdung durchaus vorhanden, aber nicht jetzt akut ist. Dafür muss die Selbstgefährdung und die damit verbundenen Folgen aber schwerwiegend und womöglich bleibend sein. Dein Wunsch nach einem Internetanschluss und einer Busfahrkarte ist durchaus verständlich. Beides bietet die Möglichkeit sich von einem Ort zu entfernen: Mal rein gedanklich oder mal rein körperlich. Beides sind nette Sachen, an die sich wohl jeder freiheitsliebende Mensch sehr schnell gewöhnt und als selbstverständlich ansieht. Blöd nur, dass eine Unterbringung eine "freiheitsentziehende" Maßnahme ist und eben diese Freiheiten einschränkt. Zumindest die mit der Busfahrkarte. Internet gibt es inzwichen durchaus auch in Heimen. Überlege Dir deshalb ruhig noch einmal, ob Du nicht doch lieber freiwillig in eine Heim gehst und eins mit aussuchst, in dem es auch Internet für die Bewohner gibt - und vielleicht auch Busfahrkarten für bestimmte Gelegenheiten. In einem offenen Heim (das sind die, in die man freiwillig einzieht) sind die Lebensbedingungen normalerweise deutlich besser und freier, als in einem geschlossenen Heim. Die klunkerbesetzte Wundertüte mit allem drin, was man sich wünscht, gibt es einfach nicht immer. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.02.2018, 18:37 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
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Beiträge: 239
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Hallo Imre,
danke dir für deine ausführliche Antwort, dank dir ist mir jetzt klar wie kurz vor knapp es bei mir ist. Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Ela |
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12.02.2018, 21:58 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Moin Ela
Die Klinik kann eine Unterbringung nach dem landesspezifischen PsychKG (Psychischkrankengesetz) beantragen. Diese Unterbringungsart geht üblicherweise bis zu 6 Wochen. Nach diesem Gesetz muss die Gefahr auch akut jetzt bestehen. wenn Du gestern von der Brücke springen wolltest, kann Dich heute keiner mehr nach diesem Gesetz unterbringen. Wenn Du nächste Woche vielleicht wieder springen willst, kann das heute auch keiner tun. Eine langfristige Unterbringung kann nur Deine Betreuerin beantragen. Diese Unterbringung geht nach dem § 1906 BGB. Da muss die Gefahr nicht unbedingt jetzt da sein. Es würde reichen, wenn Du gestern versucht hättest, von der Brücke zu springen und auch die Gefahr besteht, dass Du es nächste Woche wieder versuchen wirst - aber heute nicht. MfG Imre
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