Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuerin informiert Lebensgefährtin nicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Mein Lebensgefährte hatte vor 8 Wochen einen schweren Radunfall und liegt seitdem mit schwerem Schädel Hirn Trauma in ...
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13.10.2018, 19:23 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 7
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Gesetzliche Betreuerin informiert Lebensgefährtin nicht
Hallo zusammen,
Mein Lebensgefährte hatte vor 8 Wochen einen schweren Radunfall und liegt seitdem mit schwerem Schädel Hirn Trauma in der Klinik.Die gesetzliche Betreuung hat seine älteste Tochter übernommen -mit der er sich nicht gut versteht. Sie wollte nicht, dass ich das übernehme und dagegen konnte ich natürlich nichts machen. Dann hat sie mir den Zugang zu seiner Wohnung untersagt (wir leben in unterschiedlichen Wohnungen,haben aber Schlüssel ausgetauscht. Da ich mich um seine Wäsche kümmere, muss ich nun täglich waschen, da ich keinen Nachschub holen kann. Meine eigentliche Frage ist aber, kann sie den ÄrztInnen verbieten, mir Auskunft zu erteilen? Ich bin seit 8 Wochen täglich im Krankenhaus, während sie sporadisch auftaucht. Mein Lebensgefährte ist auf dem Wege der Besserung und ist damit einverstanden, dass ich Auskünfte erhalte. Es wäre schön, wenn ich hier Auskunft erhalten könnte. |
13.10.2018, 20:47 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
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Wenn Dein Lebensgefährte zur freien Willensbildung in der Lage ist und der Klinik unmissverständlich klarmachen kann, dass er wüscht, dass Du Auskunft erhältst, sollte dem nichts entgegenstehen können.
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13.10.2018, 22:01 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 7
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Ärztliche Auskunft
Danke Flafluff für die Antwort! Ja, dazu ist er Gottseidank wieder in der Lage. Dann brauche ich mir ja keine Sorgen mehr machen!
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14.10.2018, 20:34 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Wenn Dein Lebensgefährte wieder zu einer freien Willensbildung und in der Lage ist, diese zu äussern, dann kann er auch einen Betreuerwechsel beantragen - sofern er dies wünscht. Er soll sich ja mit seiner ältesten Tochter nicht so gut verstehen... Oder - je nach dem, wie fit er wieder ist - kann er auch den Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen und ggf. jemand anderes seiner Wahl bevollmächtigen. Aber Vorsicht bei Vollmachten: Betreuer werden vom Gericht kontrolliert, Bevollmächtigte nicht. Da muss man selber für eine sinnvolle Kontrollform sorgen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.10.2018, 12:10 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 7
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Liebe Inge,
vielen Dank für Deine Nachricht. Ich möchte meinen Lebensgefährten im Moment nicht mit den Fragen eines Betreuerwechsels belasten, obschon er sehr irritiert darüber ist, dass seine Tochter dieses Amt übernommen hat. Im Augenblick soll er sich auf seine Genesung konzentrieren können. In 2 oder 3 Wochen sieht das sicherlich schon ganz anders aus und ich würde eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses anstreben. Seine Bevollmächtigte könnte ich werden, was auch in seinem Sinne ist. Nun meine neue Frage: wie beantragt man die Beendigung einer gesetzlichen Betreuung? Ist das sehr aufwendig? Könnte das zu einer Belastung für meinen Lebensgefährten werden? Herzliche Grüße Andrea |
15.10.2018, 13:26 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Du meinst sicher Imre. So eigenwillig der Name, so eigenwillig der Mann ... also ... könnte sein.
Die Beendigung des Betreuungsverfahrens ist eigentlich nicht aufwändig. Wenn der Betreute wieder "Herr seiner Sinne" ist, kann er selbst einen Antrag auf Aufhebung stellen. Dann wird er durch den zuständigen Richter angehört, es wird ein aktuelles ärztliches Attest erforderlich (damit der Richter auch weiß, dass alles wieder ok ist), dann ergeht ein Beschluss und fertig. Ob und was für den Betreuten eine Belastung (körperlicher oder psychischer Art) ist, kann im Forum nicht beantwortet werden. Wenn der Betreute gleichzeitig mit dem Aufhebungsantrag auch eine Vorsorgevollmacht erteilt / erteilen kann, die dem Gericht in Kopie geschickt wird - umso besser. Bedauerlicherweise muss ich Dir sagen, dass es nicht wirklich von Interesse ist, was Du möchtest. Das hört sich böse an, aber Du bist nicht die betreute Person. Du bist auch nicht der Betreuer. Du bist "nur" die Lebensgefährtin. Wenn Dir der Betreute (vorausgesetzt, im Kopf ist er klar, ob er ganz von seinen körperlichen Gebrechen genesen ist, bleibt dahingestellt) eine Vorsorgevollmacht erteilen kann, bist Du verantwortlich, sobald die Betreuung aufgehoben worden ist. Für die Vollmachterteilung ist wichtig, dass der Betreute / Vollmachtgeber erkennen kann, welche Konsequenzen, welche Reichweite die Erteilung einer Vollmacht hat. Unterschreiben können muss er auch. Am besten von einem behandelnden Arzt unterschreiben lassen.
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08.11.2018, 20:00 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2018
Beiträge: 10
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Ich erlebe grade einen ähnlichen Fall und verfolge diesen mit Interesse. Meine lebenspartnerin erlitt einen Herzinfarkt , lag im Koma das Krankenhaus musste medizinische Entscheidungen treffen und so kamnes das das Gericht einen Betreuer bestellt hat. Das wir keine patienenverfügung und vorsorgevollmacht hatten ist bedauerlich. Nun bekam ich anfangs nur zögerliche Informationen und musste hinnehmen was der Betreuer alles anrichtete. Zb auch das meine lebenspartnerin in eine Rehaklinik 5. Wahl gekommen ist . Es herrschten dort Zustände die menschenunwürdig sind , das lasse ich mal so stehen. Jedenfalls holte ich mir von den Ärzten vor Ort den Rat sie verlegen zu lassen. Der Betreuer sah aber keinen Anlass zu einer ortsnahen Unterbringung auch weil er selber bekannte dort hatte und damit zufrieden war. Alle Fachärzte stimmten einer Verlegung zu nur der Betreuer mit seinem anscheinend umfangreichen Fachwissen sah keinen Anlass dazu. Wir telefonierten einmal und er erklärte mir wenn ich weiter Welle mache würde er mich an die lange Leitung legen und ich bekäme keine Informationen mehr . Nunja die Kinder 6 und 9 und wir alle leiden sehr darunter meine lebenspartnerin und Mutter zweiter Kinder nicht sehr häufig Zu sehen obwohl das persönliche Umfeld in der genesungsphase sehr wichtig und Bestandteil der Therapie ist. Was sonst noch alles passierte passt gar nicht alles hierher .
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08.11.2018, 20:54 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Schildere eure persönliche (Lebens) Situaion und beantrage die Übernahme der Betreuung ehrenamtlich aus familiären/persönlichen Gründen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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lebensgefährtin, rechtlos |
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