Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mein Kind ist nun 18 und benötigt eine gesetzl. Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mein Kind ist nun 18 und benötigt eine gesetzl. Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
die ich, als Mutti, natürlich gern übernehmen möchte. Diese ist beantragt. Es kam auch schon Post an meine Tochter (körp. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 22.09.2008, 18:16   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 5
Standard Mein Kind ist nun 18 und benötigt eine gesetzl. Betreuung

die ich, als Mutti, natürlich gern übernehmen möchte. Diese ist beantragt. Es kam auch schon Post an meine Tochter (körp. u. geist. behindert), mit der sie selber nix anfangen kann, ich habe diesen beantwortet.

Nun kommt der Termin bei der Betreuungsbehörde. Auf was muss ich mich dann noch alles einstellen? Ein Termin auf dem Gericht...das weiß ich noch. Ich habe aber noch gehört, dass es manchmal noch Termine beim Amtsarzt gibt, bzw. einen.

Ich hab so Hummeln am Hintern...weil mir neimand genau sagt, wie das genau abläuft. Kann mir jemand von Euch die Angst nehmen?

Liebe Grüße
Anke
Anke_69 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2008, 18:38   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Anke,

sei du selbst. Sei Mutter mit ehrlicher Sorge, aber auch mit Verantwortungsbewusstsein. Du weißt, was kein Kind braucht und du wirst die Recht für dein Kind einfordern gegenüber der Krankenkasse und der Kommune und und und. Was du (noch) nicht weißt, wirst du in Erfahrung bringen. Und trotz aller persönlichen Anteilnahme kannst du dich auch gegenüber deiner Tochter abgrenzen, weißt, was du ihr in ihrer Behinderung zutrauen und wo du sie fordern und fördern kannst.

Sieh dich nicht als Bittstellerin, sondern als Managerin eines kleinen Familienunternehmens. Stell dich nicht unter den Scheffel. Was du all die Jahre für deine Tochter und für deine Familie geleistet hast, kann dir so schnell niemand nachmachen, es sei denn, man und frau wäre selbst so gefordert. Du bist kompetenter in dieser Betreuung als jemand anderes für deine Tochter sein kann. Geh zur Betreuungsbehörde, als wenn du zum Amt gingest, um die GEZ oder ähnliches zu beantragen.

In diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2008, 22:08   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 5
Standard

Danke Heinz, das hast Du nett geschrieben

Anke
Anke_69 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2008, 22:26   #4
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Anke,

du brauchst dir gar keine Sorgen zu machen. Die Betreuungsbehörde wird froh sein, wenn du die Betreuung übernimmst und kein Berufsbetreuer eingesetzt werden muss.

Und du musst auch nicht zum Gesundheitsamt oder so. Wahrscheinlich wird ein Psychiater eingesetzt, der ein Gutachten erstellt. Wenn ihr den nicht aufsuchen könnt, macht der auch einen Hausbesuch.

Danach ist es wohl eher, wie wenn man bei Minderjährigen die elterliche Sorge ausübt. Als Mutter hast du auch vor dem Amtsgericht eine besondere Stellung und wirst wenig kontrolliert.

Grüße

Karla
Karla ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2008, 23:13   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 5
Standard

Hallo Karla,

ich danke Dir für die beruhigenden Worte. Irgendwie ein komisches Gefühl. Dabei bleibt doch für mich alles, wie es auch vorher war...sie ist und bleibt mein Kind und so lange ich lebe und die Kraft dazu habe, werde ich für sie da sein wollen.

Aber irgendwie bleiben die Bedenken, dass einem jemand anderes vor die Nase gesetzt wird...

Schönen Abend allen )

Anke
Anke_69 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 15:54   #6
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Auroshika
 
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Straubing, Niederbayern
Beiträge: 46
Standard Mein Kind ist nun 18 und benötigt eine gesetzl. Betreuung

Hallo Anke,

sehr gut kann ich verstehen, wie Du Dich fühlst. Ich freue mich für Dich, dass Du die Betreuung für Deine Tochter übernehmen willst. Vor ca. 3 Wochen haben der Arzt und ich für meine Tochter, 27, psychisch schwerbehindert, eine Betreuung beantragt. Dies wurde auch sehr schnell erledigt. Ich sagte, dass ich die Betreuung nicht übernehmen kann und will, weil sie sowieso nicht auf mich hört.

Daraufhin bekam sie eine Berufsbetreuerin, die sie aber ablehnt. Aber nun zu Dir:

Der Ablauf ist so: Zuerst kommt ein Arzt/eine Ärztin, die mit der Person, für die die Betreuung beantragt wird, sprechen möchte, da werden Fragen zur Person gestellt und darüber, ob sie in der Lage ist, sich selbst zu waschen usw., selbst ihr Zimmer zu reinigen und Hausarbeiten zu verrrichten. Auch wird sie nach der Bedeutung von Sprichwörtern gefragt (zumindest war das bei meiner Tochter so). Zu uns kam eine Ärztin, diese rief auch einige Tage vorher an.

Als zweites wird die zu betreuende Person von einer Richterin angehört, auch diese kam zu uns ins Haus. Das kommt darauf an, ob die Person, für die Betreuung beantragt werden soll, in der Lage ist, zum Vormundschaftsgericht zu kommen oder ob sie, wie im Fall meiner Tochter, das ablehnt.

Da meine Tochter nicht sehr gesprächsbereit war und dann aufeinmal mitten unter dem Gespräch mit der - übrigens sehr netten Richterin und der Betreuerin - das Zimmer verlassen hat und nicht mehr bereit war, mit ihnen zu reden, war die Angelegenheit innerhalb einer Woche erledigt.

Es ist also alles halb so schlimm und ich wünsche Dir von Herzen alles Liebe und Gute

Eva
Auroshika ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, betreuungsbehörde, übernahme der betreuung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39