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Anhörung Verfahrenspfleger

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Hallo, Muss bei einer Anhörung wegen Aufgabenkreis nicht auch ein Verfahrenspfleger dabei sein. Bei meiner Nachbarin kommt nächste Woche eine ...


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Alt 08.11.2023, 20:21   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 128
Standard Anhörung Verfahrenspfleger

Hallo,

Muss bei einer Anhörung wegen Aufgabenkreis nicht auch ein Verfahrenspfleger dabei sein.

Bei meiner Nachbarin kommt nächste Woche eine Anhörung vom Landgericht, diese findet bei ihr Zuhause statt. Sie wird im Beschwerdeverfahren angehört ob Betreuer nun Aufenthaltsbestimmung haben soll oder nicht.

Der Betreuer ist dann auch da, obwohl sie diesen Betreuer aber nicht mehr für die Gesundheitsvorsorge haben will, sondern mich. Und der Betreuer befürwortet das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Betreuer wird die Bereute in der Anhörung beeinflussen. Die Betreute will aber nicht das er Aufenthaltsbestimmungrecht hat.



Über den Betreuerwechsel entscheidet das Amtsgericht, die sagen die Akte liegt noch auf dem Landgericht, danach können wir den Betreuer -Wechsel prüfen.

Gibt es eine Möglichkeit das man den Betreuerwechsel auf dem Amtsgericht vorschaltet, z.B § 301 FamFG Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit, den Betreuerwechsel auf dem Amtsgericht vor der Anhörung im Beschwerdeverfahren auf dem Landgericht prüfen?

Was kann man hier tun?

Vielen dank
Jouni
Joni24 ist offline  
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Alt 09.11.2023, 07:33   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
Standard

Ein Verfahrenspfleger soll nur in den Fällen des § 276 Abs. 1 FamFG bestellt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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