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Finanzielle Aufwandsentschädigung

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Alt 29.01.2010, 17:04   #1
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Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 7
Frage Finanzielle Aufwandsentschädigung

: winke::w inke:


Hallo,
zuerst möchte ich alle Forumleser ganz herzlich begrüßen und mich ein bisschen vorstellen.
Ich habe die gesetzliche Betreuung für meinen Ehemann bekommen.
Eigentlich lebten wir viele Jahre getrennt, da mein Mann mehr als nur eine Frau brauchte. Aber nun ist er schwer krank, Schlaganfall, und ich bin bereit ihn zu pflegen. Schließlich habe ich vor vielen Jahren ihm ein Eheversprechen für gute und schlechte Zeiten gegebe. Ich jedenfalls halte mich daran.

Da habe ich auch gleich eine Frage::::::
Mein Mann lebte nun 6 Monate im Pflegeheim, ich möchte ihn aber da herausnehmen und zu Hause pflegen.
Ich habe zwar mein eigenes Vermögen, aber sehe auch nicht ein, dass ich nun 24 Stunden für meinen Mann da sein soll, bzw, möchte ohne eine Aufwandsentsch ädigung zu bekomen. Ist es möglich, oder gar gesetzl. geregelt, dass die Ehefrau eine Art Taschengeld bekommt, wenn ja dann würde ich mich freuen.
Auch fallen höhere Nebenkosten, Verpflegung und sonstiges an.
Ja mein Mann ist vermögend, 6-stellige Summe. Ich möchte mich nicht bereichern aber ganz umsonst ist eine 24-Stunden Pflege recht hart, zumal wir eigentlich getrennt lebtren, uns aber nicht scheiden ließen. (Nicht viele Frauen würden, nach dem was er mir angetan hat, diese Aufgabe übernehmen)

Bitte versteht es nicht falsch, ich will nicht an sein Geld heran, aber eine Entsch ädigung sollte ich schon bekommen. Schließlich erbe ich ja sowie so mal das Vermögen meines Mannes, oder er das meine.

Wer kann mir da helfen bzw. einen Tipp oder Gesetzesbestimmungen nehnnen.

Tausend dank im Voraus.
Maxi

Geändert von maxi (29.01.2010 um 17:50 Uhr)
maxi ist offline  
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Alt 29.01.2010, 17:53   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Maxi,

erst mal herzlich willkommen hier bei uns

Du fragst nach Tips in der Situation? Meiner wird Dir wahrscheinlich nicht gefallen denn ich rate Dir: lasse die Situation genau so wie sie ist.

Einen Sinn in dem Umzug kann ich nicht erkennen wenn jemand sagt: ich will ihn pflegen aber gleichzeitig meint: "... aber sehe auch nicht ein, dass ich nun 24 Stunden für meinen Mann da sein soll, bzw, möchte ohne eine Auwandsentschdigung zu bekomen."

Im Heim bekommt er rund um die Uhr die nötige Pflege ohne dass sich jemand auch noch persönlich aufreibt. Bei einem Schlaganfall ist das schon sehr aufwendig und zeitintensiv.

Gruss Michaela

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.01.2010, 18:16   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 7
Standard Finazielle Aufwandsentschädigung

Hallo Michaela,

du hast in gewisser Weise Recht. Aber jetzt gehe ich jeden Tag zu meinem Mann ins Pflegheim von 12 - 18.30 Uhr. Das ist nicht so einfach. Wenn er schlft, sitze ich daneben und warte bis er wach wird. Er hat viel Therapien und kann seinen rechten Armund Hand wieder einsetzen. Auch die Sprache ist wieder verst ändlich und ich kann mit ihm reden. Er war und ist meine große Liebe. Auch er fragt immer wieder " Wann kann ich denn nach Hause ".

Er tut mir unendlich leids, egal was war!!!!!

Ich hoffe du kannst mich ein bisschen verstehen.

Lieben Gruß
maxi
maxi ist offline  
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Alt 29.01.2010, 18:33   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Hallo Maxi

Nicht lachen, aber es ist so: Ich bin als Betreuer Profi, weil ich das beruflich mache, aber in manchen Belangen für ehrenamtliche BetreuerInnen kenne ich mich gar nicht so genau aus.
Ein Bereich ist z.B. der mit der Pflege. Du bist Betreuerin und möchtest Deinen Mann gerne zu Hause pflegen. Das finde ich sehr verständlich. auch, dass Du das nicht gerne umsonst machen willst. Arbeit sol ja auch bezahlt werden. Bei Berufsbetreuern ist es z.B. eine absolute Todsünde, die den Job kostet, die Pflege von Betreuten selber zu übernehmen und das Pflegegeld zu kassieren. Der Hintergrund dazu ist, dass ich ja auf dem Pflegevertrag sowohl für mich als Auftragnehmer als auch für den Betreuten als Auftraggeber unterschreiben müßte. Das nennt sich "Insichgeschäft" und ist stumpf verboten, ja sogar strafbar. Bei ehrenamtlichen Betreuern scheinen die Gerichte alle Augen zuzudrücken, die sich zudrücken lassen - oder ich habe irgendeine gesetzliche Regelung verpennt, weil sie nicht für mich zutrifft (kann ja auch sein).

Was Deinen Fall angeht fällt mir folgender Vorschlag ein: Sprich doch das Gericht an und frage, ob nicht ein Betreuer von außen bestellt werden kann. OK, der kostet Geld, aber daran fehlt es ja nicht so sehr.
Mit diesem Betreuer kannst Du dann Verträge bzgl. Deiner Pflegeleistungen (zahlt die Pflegekasse) oder wg. der Versorgungsleistungen (Mietanteil, Unterhalt, Lebensmittel etc.) vereinbaren.
Das ist zwar vielleicht etwas tüddelig, aber weißt Du denn sicher, dass Du die Einzige bist, die erben wird?
Wenn noch jemand erben sollte ist bei dem von Dir beschriebenen Vermögen gnadenloser Ärger vorprogrammiert, wenn Du als Betreuerin für Deine Leistungen Geld von Deinem Mann nimmst.
Unabhängig davon ist früher oder später jede Menge Papier- und Behördenkram notwendig. Der kann einem die gerne gegebene Fürsorge für einen liebgewonnenen Menschen ganz schön verleiden.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.01.2010, 18:57   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 7
Standard Finazielle Aufwandsentschädigung

Hallo Imre,

vielen Dank für deine Hinweise.

Also ich möchte gar nicht das Pflegegeld, da mein Mann die Pflegestufe 3 hat, werde ich Sachleistungen w
ählen, d. h. ein Pflegedienst kommt jeden Morgen und nimmt meinen Mann aus dem Bett und pflegt ihn. Lt. Angebot vom Pflegedienst sind die 1.510 € damit verbraucht. Wenn der Pflegedienst geht, dann beginnt meine Arbeit bit zum nächsten Morgen.
Mir schwebte vor, so ca. 300 € Mietanteil, ca. 200 € Nebenkosten und für Verpflegung ca. 500 €. Diese Kosten fallen ja auch tatschlich an. Ich bin Rentnerin und habe dadurch auch Mehrkosten. Vom Vermögen kann ich nicht abbeißen. Mein Vermögen ist kein Bargeld sondern Wald, landwirtschaftliche Güter usw. Wenn wir gesund zusammen leben würden, so würde ich auch von meinem Mann ein Taschengeld für mich persönlich bekommen. So war es früher auch.
Vielleicht gibt es ja auch Urteile, wo soetwas geregelt ist.
Zum Erbe muss ich sagen, das wir ein Testament aug gegenseitigkeit haben. Auch mein Mann würde von mir alles erben. Es gibt keine Kinder oder Sonstige.
LG
maxi


Geändert von maxi (29.01.2010 um 19:00 Uhr)
maxi ist offline  
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Alt 29.01.2010, 19:24   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Hallo Maxi,

wenn du zur Betreuerin bestellt wurdest gibt es noch die Möglichkeit einen Pflegevertrag zu vereinbaren in welchem die finanziellen Details geregelt werden. Hierzu wird die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers zum Abschluss und zur Gestaltung des Vertrages sowie die Bestellung eines Verfahrenspflegers nötig, falls dein Mann sich nicht ausreichend äußern kann.
Du solltest dies mit dem zuständigen Rechtspfleger besprechen denn dieser müsste den Vertrag auch genehmigen.

Grundsätzlich wäre so eine Konstellation natürlich möglich aber es sollte dir klar sein das du dich damit natürlich auch sehr bindest.

Viel Erfolg,
Andreas

Geändert von agw (29.01.2010 um 19:45 Uhr)
agw ist offline  
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Alt 29.01.2010, 19:45   #7
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Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 7
Standard Finazielle Aufwandsentschädigung

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Empfehlung.

Also mein Mann kann sich eigentlich wieder sehr gut äußern. Er sagt ja auch, dass er nach Hause möchte. Dass die Pflegerinnen im Heim sehr launisch sind. Und bedankt sich oft bei mir für die Hilfe. Er schreibt in der Therapiestunde auf einem Laptop Brife für mich. Aber dass er komplett für sich entscheiden kann, nein das geht momentan nicht.

Es wird doch bestimmt nicht falsch sein, wenn ich mal zum Betreuungsrichter ins Amtsgericht gehe und ihn um Auskunft bitte.

Ich wollte eigentlich nur mal Infos bekommen, so dass ich im Gericht richtig argumentieren kann.

Tausend Dank für deine Info.

Lieben Gruß
Maxi
maxi ist offline  
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Alt 29.01.2010, 19:50   #8
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Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 7
Standard Finazielle Aufwandsentschädigung

hallo Andreas, ich hab da noch was vergessen.

Hab im Internet im Alzheimer Forum - Ratgeber "Rechtliche Regelungen - Finanzielle Aufwandsentschädigung" gefunden.

Ob ich mich darauf berufen kann?

Wenn du Lust und Zeit hast, lies das doch mal. Vielen Dank

Alzheimer Forum – Ratgeber Rechtliche Regelung „ Finanzielle Aufwandsentschädigung
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Kinder, die einen Elternteil pflegen, können bei einer gesetzlichen Betreuung für die Pflege sowie für Kost und Logis im eigenen Haushalt eine finanzielle Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Betreuten erhalten. Eine solche Regelung muss schriftlich festgehalten und mit dem Vormundschaftsrichter abgestimmt werden.
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maxi ist offline  
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Alt 29.01.2010, 19:53   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Zitat:
Zitat von maxi Beitrag anzeigen

Es wird doch bestimmt nicht falsch sein, wenn ich mal zum Betreuungsrichter ins Amtsgericht gehe und ihn um Auskunft bitte.
Hallo Maxi,

du kannst zwar zu dem Richter gehen aber derjenige der den Vertrag genehmigen muss ist der Rechtspfleger.
Ich finde die angedachten Summen nicht gerade außergewöhnlich hoch und wenn dein getrennt lebender Mann dies möchte könnte es möglich sein.
Aber es kommt halt auf die vertragliche Regelung an.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 29.01.2010, 20:01   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Zitat:
Zitat von maxi Beitrag anzeigen
--------------------------------------------------------------------
Kinder, die einen Elternteil pflegen, können bei einer gesetzlichen Betreuung für die Pflege sowie für Kost und Logis im eigenen Haushalt eine finanzielle Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Betreuten erhalten. Eine solche Regelung muss schriftlich festgehalten und mit dem Vormundschaftsrichter abgestimmt werden.
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Das klingt aber eher danach das es um Angehörige geht welche nicht gleichzeitig auch Betreuer sind.

Das ist ja dein Problem in deinem Fall, das hat Imre ja schon geschrieben.
Wenn es keine Betreuung geben würde könnte dein Mann ja Regelungen mit dir treffen wie er will. Aber da du ja schreibst das eine Betreuung weiter notwendig ist wirst du wohl den umständlichen Weg nehmen müssen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
angehörige, häusliche versorgung, pflege


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