Dies ist ein Beitrag zum Thema Neu hier und viele Fragen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mit Freude diese Seite entdeckt und möchte die Möglichkeit gleich nutzen, um meine Fragen los zu werden. Ich ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
21.09.2011, 11:31 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.09.2011
Beiträge: 1
|
Neu hier und viele Fragen
Ich habe mit Freude diese Seite entdeckt und möchte die Möglichkeit gleich nutzen, um meine Fragen los zu werden. Ich versuche mich kurz zu fassen:
Meine Schwester leidet an einer schizophrenen Psychose, die sie an sich gut medikamentös im Griff hat. Ca. 1x/Jahr Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik wg. Abrutschen in die Psychose. Derzeit ist sie wieder in der Kllinik, fühlt sich aber zu Unrecht eingewiesen. Auslöser war eine heftige Meinungsäußerung ggü. ihrer Vorgesetzten, die dann die Einweisung veranlaßt hat. Ihr ist es sehr wichtig, das Unrecht aufzuklären, was dazu geführt hat, dass sie bei den Ärzten als Non-Compliant gilt. Medikamentenerhöhung lehnt sie ab, weil sie die höhere Dosis schlecht verträgt und ihrer Meinung nach gut eingestellt war. --> Klinik hat per richterlichem Beschluss geschlossene Zwangsunterbringung und eine gestzliche Betreuung bestellt. Wir sind mit dieser Betreuerin aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden, da sie meines Erachtens nicht zum Wohl meiner Schwester handelt. Nun war die Überlegung, ob evtl. ich die Betreuung übernehmen soll. Daher meine Fragen: - Ist es möglich, einen Berufsbetreuer "abzuwählen" um dann einen verwandten Betreuer einzusetzen? - ist es empfehlenswert, als Verwandter eine Betreuung anzunehmen, oder sollte es nicht lieber eine neutrale Person machen? - was wird auf mich zukommen, falls ich mich dazu entschließe? - ist diese Aufgabe aus der Ferne zu meistern ? - ich lebe ca. 3 Zugstunden vom Ort des Geschehens entfernt, bin voll berufstätig und habe Familie. Vorab schon mal vielen Dank für die Info´s! |
21.09.2011, 15:01 | #2 | ||||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Als kleine Lektüre empfehlen wir hier gerne folgendes: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß Andreas |
||||||
21.09.2011, 18:30 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
|
Hallo muclys,
die von Bodhi genannten möglichen Aufgabenkreise können innerhalb der Familie ganz schön spannend werden, denn Du müsstest Deiner erwachsenen Schwester notfalls auch innerhalb der Aufgabenkreise vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen hat; vielleicht sogar Angelegenheiten gegen ihren Willen regeln. Ist sie so einsichtig und Du so stark und diplomatisch, dass ihr das schaffen könntet? Falls Du eine Familie hast (Partner, Kinder) sollten auch die dahinterstehen. Grundsätzlich finde ich Deine Idee aber super. Gruß Ralf |
21.09.2011, 19:29 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
hallo Muclys,
ich habe gewisse Zweifel, ob man alleine wegen einer heftigen Äußerung gegenüber einem Vorgesetzten in die Psychiatrie eingewiesen , dann dort mit richterlichem Beschluß geschlossen untergebracht wird und gleich noch nen Betreuer bekommt. Ich denke mir, daß es bei der Vorgeschichte vielleicht zu einem Schub gekommen ist. Kann trotz Medikation mal vorkommen, aber vielleicht auch, wenn es mit der Mediaktion vor dem auslösenden Vorfall doch nicht mehr geklappt hat. Die Sache mit der Aufklärung des Unrechts mag vielleicht sogar krankheitsbedingt sein. Ein solches Verhalten kommt nicht selten vor. Um welche Handlungen der Betreuerin handelt es sich denn, bei denen Du der Ansicht bist, daß sie nicht dem Wohl Deiner Schwester entsprechen ? Wenn Deine Schwester bisher mit ihrer Erkrankung klar kam, muß jetzt etwas neues dazugekommen sein , da eine Betreuung ja nicht alleine wegen einer psychischen Erkrankung angeordnet wird, sondern nur dann, wenn der betreffende Mensch wegen der Erkrankung rechtliche Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Wobei die Entscheidungen nicht Ausdruck der Erkrankung sein sollen. schöne Grüße fwu |
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuerwechsel, erfahrungsaustausch, verwandtschaft |
|
|