Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuschüsse möglich? Falls ja, woher? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich erhalte in der kommenden Woche meinen elektrischen Rollstuhl. Ich freu mich schon arg drauf, weil dann das nur ...
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24.10.2011, 23:54 | #1 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Zuschüsse möglich? Falls ja, woher?
Hallo!
Ich erhalte in der kommenden Woche meinen elektrischen Rollstuhl. Ich freu mich schon arg drauf, weil dann das nur daheim hocken endlich ein Ende hat :-) Jetzt ist es so, dass "leider" nur der nackte Rolli kommt. So fehlen ein paar Ausstattungen, die ich aber benötige. Z.B. eine Tasche, in die auch mal ein kleinerer Einkauf verstaut werden kann. Kostenpunkt laut Sanihaus : 50€, bei ibääh aber eine für 20€ gefunden. Dann eine "Garage" aus Nylon. In dieser Jahreszeit muss ja doch öfters mal mit Regen gerechnet werden und ich kann den Rolli logischerweise nicht überall irgendwo unterstellen. Kostenpunkt laut Sani : 50€, bei ibääh 30€ Zuguterletzt verfügt der Rolli über keine "Wegfahrsperre". Lasse ich ihn also irgendwo stehen, kann jeder Hinz und Kunz ihn klauen :-( Ich benötige also ein Sicherheitsschloss oder ähnliches, damit ich nicht dauernd die Sorge haben muss, dass der wegkommt! Und ich muss vermutlich meine Hausratversicherungssumme anpassen. Das Gerät kostet immerhin 4600€ und im Falle eines Einbruchs, eines Feuers oder ähnliches wäre ansonsten eine Unterversicherung die Folge.... Jetzt meine Frage : Muss ich all die Dinge mir selbst ans Bein binden oder gäbe es die Möglichkeit irgendwie, irgendwo an Zuschüsse oder Beihilfen zu kommen? Ich erhalte Grundsicherung wegen unbefristeter voller EM ohne Rentenbezug und habe Pflegestufe 1. Vielen Dank und viele Grüsse, MurphysLaw |
25.10.2011, 11:59 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo,
Bezüglich der erwähnten Hausratversicherung frage ich mich, ob Dir die Krankenkasse den Rollstuhl übereignet , oder nur überlassen hat.Da er ja wohl als out-door Rollstuhl vorgesehen ist ist es eigentlich Sache der Krankenkasse, gegen Diebstahl Maßnahmen zu ergreifen , wenn er ihr Eigentum bleibt . Da zahlt Deine Hausratversicherung eh nicht) Wenn der krankenkasse bekannt ist, daß Du noch teilweise mobil bist, müsste der KK auch bekannt sein, daß du draußen nicht ständig im Rollstuhl sitzt. Statt einem (Fahrrad-?)Schloß wäre wohl eine elektronische Sperre angebracht. Als "Beihilfe" fällt mir jetzt eigentlich nur ein Anspruch nach SGB XII Sozialhilfe > Eingliederungshilfe> Teilhabe>Mobiltät bezüglich der "Garage" ein, andererseits wäre die Garage auch wieder so ein Zubehör , das Du für die Verwendung brauchst. macht ja auch keinen Spaß , wenn das Teil mal 4 Stunden im Regen steht und die Elektronik erneuert werden muß . schöne grüße fwu |
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