Frage zu Untervollmachten
Hallo zusammen,
da ich neu im Betreuungsbereich bin wollte ich mich einmal erkundigen wie es mit Untervollmachten aussieht - Wie weit dürfen diese gehen? In Rücksprache mit der Betreuungsbehörde ist es möglich dies auch über einen längeren Zeitraum zu machen. Allerdings: Gibt es dafür diverse Vorlagen oder reicht es in dem Fall formlos diese auszustellen? |
Hallo, die Frage ist schon falsch. Da der Betreuer kein Bevollmächtigter ist, ist die UNTER-Vollmacht allein schon deshalb nicht möglich. Ansonsten ist hier immer wieder ein schlampiger Begriffsgebrauch zu beobachten. Vollmacht bedeutet normalerweise, dass ein anderer eine Entscheidungsgewalt erhält. Das geht hier gar nicht. Es geht um die Delegation untergeordneter Tätigkeiten, wie Belege sortieren, Akten führen, Schriftverkehr vorbereiten, tel Auskünfte einholen, Briefe und Faxe verschicken usw (Backoffice). Das ist im Sinne des BGB Botentätigkeit (Empfangs-/Übermittlungsbote). Reicht das wegen längerer Unerreichbarkeit oder sonstiger echter Verhinderung nicht, muss das Gericht einen Verhinderungsbetreuer („Ersatzbetreuer“) bestellen, § 1899 Abs. 4 BGB.
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...erungsbetreuer |
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