Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlende Einsichtsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin Betreuerin für einen 20-jährigen Mann, der mich selber darum gebeten hatte, seine Betreuung zu übernehmen. Er ...
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23.02.2018, 17:42 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Fehlende Einsichtsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit
Hallo zusammen,
ich bin Betreuerin für einen 20-jährigen Mann, der mich selber darum gebeten hatte, seine Betreuung zu übernehmen. Er ist Halbwaise und hatte bisher Anspruch auf eine Rente. Da er nun in eine WfB gewechselt ist, wurde die Zahlung der Rente eingestellt und ich möchte einen Antrag auf Weiterbewilligung wegen seiner Behinderung stellen. Vom Amtsgericht habe ich folgende Aufgabenkreise zugesprochen bekommen: Aufenthaltsbestimmung; Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post; Gesundheitsfürsorge; Heimangelegenheiten; Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern. Im Antragsformular findet sich ein Blatt, wo die Einwilligungserklärung des Rentenberechtigten abgefragt wird und als Anhang gibt es ein Blatt, das für die Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers bei fehlender Einsichtsfähigkeit des Betreuten gedacht ist. Nun meine Frage: Liegt eine fehlende Einsichtsfähigkeit des Betreuten grundsätzlich vor, wenn man als Betreuer als Aufgabenfeld die Vertretung gegenüber Versicherungen übertragen bekommen hat oder ist dies nur abhängig davon, ob der Betreute das verstehen könnte, wenn man ihm es ausführlich erklärt? |
24.02.2018, 09:01 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Wenn der Betreute versteht, dass es sich beim Formular um die Weiterbewilligung seiner Rente handelt und er das nachvollziehen kann, dann sollte er das auch selbst unterschreiben.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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24.02.2018, 09:56 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Vielen Dank Michaela.
In der Erklärung geht es um die Weitergabe der medizinischen Daten an die Rentenversicherung. Sorry, das hatte ich nicht dazu geschrieben. Ob er dies allumfassend verstehen kann, ist schwer herauszufinden. Allerdings steht auch dabei, dass ein ärztliches Attest benötigt würde, wenn er nicht einwilligungsfähig ist. Vielleicht ist die beste Lösung, wenn wir beide unterschreiben. PS: Bei mir funktionieren die Smilies beim Anklicken nicht. Gibt es da einen Trick? Den Smiley oben habe ich mit Doppelpunkt/Klammer zu gemacht.
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24.02.2018, 10:46 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Lass ihn das Ding unterschreiben und gut ist es. Wichtig eigentlich ist doch dass die Rente wieder/weiter läuft.
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24.02.2018, 13:12 | #5 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin
Zitat:
Andere Stellen sehen den Datenschutz im Bereich der Gesundheitsdaten nicht so eng. Vom Prinzip her ist die Haltung der RV deshalb auch OK. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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24.02.2018, 19:53 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Danke Euch.
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