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PippiLotta 18.05.2016 05:43

Vermögend, wer ist das eigentlich genau?
 
Hallo,


ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend? Mein Mann und ich besitzen weder Immobilien, noch haben wir geerbt, noch haben wir Guthaben auf mehreren anderen Banken, sondern wir leben von BG Rente und Pflegegeld, welches etwas höher ausfällt als das Pflegegeld der gesetzl. Krankenkasse. Mein Ehemann hat lediglich eine eher bescheidene priv. Altersrentenversicherung und ich eine gesetzliche.
Unter Vermögend verstehe ich ganz andere Einkommensverhältnisse als z.B. jetzt aktuell unsere paar Kröten. Weiss das hier jemand genau?


Wenn ja, vielen Dank im voraus, ich bin echt gespannt.


Grüsse von PippiLotta.

der_andre 18.05.2016 06:47

Hallo.

Ab 2600€.

LG

PippiLotta 18.05.2016 07:13

Hallo,


danke, aber: Google spricht von einem Schonvermögen, was soll das wieder heissen? Ich werde mal nachgoogeln, Danke, trotzdem.
Google bezeichnet als vermögend, wer als Single mehr als 59000 Euronen im Jahr sein Einkommen nennt.

LG PippiLotto

Fara 18.05.2016 09:51

Wer mehr als 2.600,00 EUR sein eigen nennt (sei es Sparbuch, Bausparguthaben, Guthaben, ein unbewohntes Haus, ein vermietetes Haus u. ä.) ist als vermögend einzustufen.
Diese Personen können herangezogen werden zur Zahlung von Gerichtskosten, Verfahrenspflegerauslagen, Betreuervergütungen, Auslagen für Gutachten usw.

agw 18.05.2016 10:47

Zitat:

ab welchem Einkommen gilt ein Mensch/Betreuter eigentlich als Vermögend?
Die Frage ist einfach ungenau gestellt. Du musst schon sagen für welchen Bereich du dies wissen willst.
Im Bereich der rechtlichen Betreuung hat Fara schon die Antwort gegeben. Wenn es um Sozialhilferechtliche Freibeträge geht kommen u.U. andere Zahlen in Betracht.

Was du in Google gefunden haben willst sind eher volkswirtschaftliche Zahlen.

PippiLotta 18.05.2016 11:16

Hallo,


habe doch geschrieben "Betreuter" also dürfte es doch klar sein, für wen ich hier gefragt habe.

Fara 18.05.2016 11:29

Schonvermögen: 2600,00 EUR. Egal, für welche Angelegenheit vor Gericht. Beratungshilfe. Prozesskostenhilfe. Betreuung.


"Schonvermögen" nach G**gle: - unbekannter Grund -


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