Dies ist ein Beitrag zum Thema Was soll das im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Weshalb so kompleziert
für kranke ist das ganze zu Kompleziert
es muss auch einfacher gehen
meinen Beitrag
Betrug oder Betreuung
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28.10.2008, 21:40 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.09.2008
Ort: Malsch
Beiträge: 6
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Was soll das
Weshalb so kompleziert
für kranke ist das ganze zu Kompleziert es muss auch einfacher gehen meinen Beitrag Betrug oder Betreuung finde ich nicht mehr? habe einen neuen Makler der die Wohnung für ca180000 verkauft frage mich was Betreuerin und Sparkasse sich da ausgehekt haben meine Freundin hat letzte Woche erfahren das sie Harz 4 beantragen muß, diese Woche teilte man ihr mit das sie unter 3Stunden arbeiten kann kein Harz 4 bekommt sondern Sozialfürsorge beantragen muß Das sie weniger als 4 Stunden Arbeiten kann steht seit März fest Damit kann mann nur von Behördenwülkür sprechen [gelöscht vom Moderator; siehe Hinweis unter #2] vielen dank Jürgen Schnepf Geändert von Kohlenklau (28.10.2008 um 22:53 Uhr) |
28.10.2008, 22:51 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Sommerberg,
Dein Beitrag ist mit "Betreuung oder Betrug" überschrieben und steht ebenfalls hier unter "Off-topic", z.Zt. direkt unter diesem Beitrag. Betreuung oder Betrug Ich habe Deinen Beitrag vor zwei Wochen hierher verschoben und einen zeitlich befristeten Hinweis an der ehemaligen Stelle hinterlassen. Offensichtlich bist Du längere Zeit nicht im Forum gewesen. Deinen Hinweis auf Dein Gästebuch habe ich erstmal herausgenommen. Wenn Du in Deinem Gästebuch einen netten und wohlwollenden link auf dieses Forum setzt, dann informiere bitte den Administrator Achim. Dieser kann dann entscheiden, ob wir den Hinweis hier wieder freischalten. Noch ein Hinweis zu Deiner "Hartz 4"-Bemerkung. Nur wer in der Lage ist, täglich drei Stunden bzw. wöchentlich 15 Stunden einer Beschäftigung nachzugehen, hat Anspruch auf SGB II-Leistungen ("Hartz 4"). Da Deine Freundin dazu offensichtich nicht in der Lage ist, kann sie Leistungen nach dem SGB XII beanspruchen. Beide Leistungsarten werden übrigens aus Steuergeldern finanziert, sind also, in Deinen Worten, Leistungen der "Sozialfürsorge", genauso wie früher Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld 1) werden aus Versichertenbeiträgen bestritten. Bzgl. der Anträge bei verschiedenen Stellen sei auf § 16, Abs. 2 SGB I SGB 1 - Einzelnorm und § 20 SGB X SGB X - Einzelnorm verwiesen. Sollte Deine Freundin aber seit März trotz Anspruch keine Leistungen erhalten haben, dann wäre das tatsächlich ein starkes Stück. Bis dann Kohlenklau
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