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ich zieh um .. nach Herford

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Richter Gaspedal: Freispruch für alle Temposünder - GMX...


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Alt 10.11.2010, 18:58   #1
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard ich zieh um .. nach Herford

Richter Gaspedal: Freispruch für alle Temposünder - GMX
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 10.11.2010, 22:48   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
Standard

Hm, wenn das mal nicht so ein Fall von liebedienerischer...

Ein Richter gestaltet nicht Recht, wenn überhaupt, dann finden sich mehrere zusammen.
Und er ist auch kein Politiker!
Und auch wenn Recht und Gerechtigkeit scheinbar auseinanderklaffen, dann sollte er mE 100% hinter dem geltenden Recht stehen (ansonsten ist der Weg zur Willkür nicht so weit, wie man denken mag).
__________________
LG v.
Henrik
Henrik ist offline  
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Alt 10.11.2010, 23:30   #3
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hm.
Also, wenn er Recht (...) hat mit der Kritik an den Normen, kann er das durchaus machen. Er ist halt Richter. Da ist er nur an die Gesetze und sein Gewissen gebunden.
Wenn er nun in den Gesetzen eine nicht nachvollziehbare Norm sieht - was er scheinbar und erstmal schlüssig begründet - kann er sie nicht mehr anwenden. Ergo sind alle, die anhand dieser - scheinbar - falschen Normen angeklagt werden, freizusprechen.

Sieh es mal anders: Ein Richter, der sich weigert, eine Ehe zu scheiden, weil sie mit einem Partner "falscher" Abstammung geschlossen worden ist, wäre im Dritten Reich ein Held gewesen, jedenfalls nach meiner Ansicht.
Nur mal so als polarisierenden Einwurf.

Versteh mich richtig: Ich halte das Rasen mit einer Tonne Stahl für versuchten Totschlag und finde, das sollte auch so bestraft werden.
Aber bitte nach korrekten Regeln und nicht nach Gutdünken des Stadtkämmerers.
Wenn seine Ansicht richtig ist, rügt Richter Knöner damit bloß die Nachlässigkeit der Politik.
 
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Alt 11.11.2010, 03:05   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Moin!

Ja, wenn doch aber diese Kontrollen - samt Busgeldbescheiden für erwischte Verkehrssünder - zumindest die ortsansässigen Autofahrer in die Richtung zu "erziehen" vermögen , dass sie sich etwas mehr an die Richtlinien halten, und evtl. der ein oder andere " zu langsame Zebrastreifenüberquerer " nicht geplättet wird,...ist doch grundsätzlich ne gute Sache!

Ich sehe es da ähnlich wie Henrik...ein Richter allein kann kein Recht gestalten! Es ist ja schön, dass auf diese medienwirksame Art auf eventuell unseriöse Methoden der Stadtobersten hingewiesen wird ( und dank Rudi natürlich!) aber ich habe trotzdem häufig ein mulmiges Gefühl im Bauch, wenn es um die richterliche Unabhängigkeit geht!

Bin da als Exil-Hamburger aber diesbezüglich auch noch etwas von diesem Herrn
Ronald Schill ? Wikipedia vorbelastet...kann sich noch jemand erinnern???

Liebe Grüße und weiterhin Gute Fahrt!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 11.11.2010, 08:08   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard

Hallo,

was soll der Blödsinn dieses Richters ? Der Staatsanwalt wird Rechtsmittel einlegen, die nächste Instanz hebt alle Urteile auf, fertig.

Kostet den Steuerzahler richtig Geld, nur damit jemand seine Profilneurose ausleben kann.

Nicht, dass jemand auf die Idee kommt, für diesen Herren eine Betreuung zu beantragen !

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.11.2010, 00:37   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

eins vorweg: Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass vor allem Raser, aber auch Handy am Steuer-Typen (wobei ich diesbezüglich auch schonmal dummerweise gesündigt habe) und andere Verkehrssünder eine Strafe erhalten.

Aber darum geht es diesem Richter, der sich endlich mal - einem in diesem Zusammenhang - schäbigen Behördenverhalten annimmt doch wohl nicht.

Demnach geht es der Exekutive vordergründig nicht um die Verkehrssicherheit sondern um das legale Abzocken von Verkehrssündern zwecks Sanierung der maroden öffentlichen Kassen.
Dementsprechend erfolgt auch die Auswahl vieler Radarfallen-Standorte - oftmals übersichtliche 20er und 30er Zonen, wo nicht unbedingt viel los ist, während an wesentlich kritischeren Stellen hemmungslos gerast werden darf.

Respekt, Herr Richter.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.11.2010, 07:46   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard

Hallo,

ich glaube, jeder kennt Straßen, wo sich ein Blitzgerät wirklich lohnen würde, und nichts passiert.

Andererseits sind die Autofahrer selbst schuld. Gas geben, bis der (Not-)arzt kommt, aber sofort meckern, wenn sie geblitzt werden. Mit vernünftiger Fahrweise wäre jeder Blitzer überflüssig.

Es ist offenbar eine Frage der Mentalität. Ich habe vor wenigen Tagen einen Bericht über ein skandinavisches Land gelesen (Finnland oder Norwegen), da kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h 500 Euro. Aber in diesem Land wird, wenn Tempo 50 erlaubt ich, in aller Regel eher 40 gefahren. Es geht also.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.11.2010, 11:36   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

O.k. - aber es geht doch hier darum, dass es keine verbindlichen Regeln gibt, wann und mit welchen Geräten die Geschwindigkeit gemessen wird.
Dies erfolgt hierzulande anscheinend nach Gutsherrenart.
Der Bürger hat doch wohl nichts dagegen, wenn er von einer einem demokratischen Rechtsstaat entsprechenden Exekutive zur Kasse gebeten wird; (gefühltes) willkürliches Raubrittertum sollte aber unterbleiben.

Ich bring mal noch ein anderes Beispiel aus diesem Bereich:

In unserer Straße besteht auf der einen Seite - aus guten Gründen (Feuerwehrzufahrt, Enge u.a.) - Halteverbot. Verstöße werden - sofern sich Ordnungsdienst oder Polizei hierzu bequemen - auch mit Knöllchen geahndet.
Bei Großveranstaltungen in einer naheliegenden Turnhalle - bei denen auch die Honoratioren der Stadt auf der Einladungsliste stehen - interessiert dies aber anscheinend Niemand und es darf wild drauflos geparkt werden.

Stimmt - von Skandinavien könnte man auch da was lernen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 01.12.2010, 15:07   #9
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard Kleiner Hinweis auf die betreffende Rechtsnorm

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

was soll der Blödsinn dieses Richters ? Der Staatsanwalt wird Rechtsmittel einlegen, die nächste Instanz hebt alle Urteile auf, fertig.

Kostet den Steuerzahler richtig Geld, nur damit jemand seine Profilneurose ausleben kann.

Nicht, dass jemand auf die Idee kommt, für diesen Herren eine Betreuung zu beantragen !

Gruß

Andreas
So pauschal kann man das sicher nicht sagen:

Die Staatsanwaltschaft wird sich zuerst mal fragen müssen, ob sie überhaupt ein Rechtsmittel einlegen kann..... siehe § 79 OWiG...dürfte ja nicht zwingend für alle gerichtlichen Entscheidungen des Richters Knöner Anwendung finden.

lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 01.12.2010, 15:24   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ich hab grad in einem Ticker gelesen, sie haben ihn wegen Befangeheit canzeln können.
Er hat in einem Interview gesagt, dass er im Nov. 70 Verfahren schaffen wird. Sta hat darin Befangenheit gesehen, AG-Direx hat zugestimmt ... aus die Maus.
So macht man das mit Kritikern am System.

Brauch ich auch nicht umziehen ...

R
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Rudi ist offline  
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