Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfrage als Ausbildungsbetrieb im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe von einem jungen Mann eine Anfrage erhalten, die mich zuerst etwas gewundert hat, die ich aber ...
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12.06.2012, 19:31 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Anfrage als Ausbildungsbetrieb
Hallo zusammen,
ich habe von einem jungen Mann eine Anfrage erhalten, die mich zuerst etwas gewundert hat, die ich aber grundsätzlich sehr interessant finde. Der junge Mann ist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz als Burokaufmann / Kaufmann für Bürokommunikation und fragte, ob er bei mir eine solche Ausbildung machen könne. (Ist übrigens kein Betreuter ) Ich arbeite als Betreuer in einem Gemeinschaftsbüro. Von meiner Qualifikation bin ich Dipl. Sozialarbeiter (FH). Als Angestellter habe ich vorher u.a. mehrere Jahre in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme als Bildungsbegleiter und Sozialarbeiter gearbeitet. Nun frage ich mich, ob ich mit den beruflichen Qualifikationen (Diplom Sozialarbeiter) und Erfahrungen dem jungen Mann einen Ausbildungsplatz anbieten kann. Oder braucht es dafür noch eine separate Ausbildereignungsprüfung nach AEVO? Hat jemand in dieser Frage Erfahrung oder bildet vielleicht selbst aus? Bin für Hinweise dankbar. Gruß Andreas Geändert von Bodhi (12.06.2012 um 19:35 Uhr) |
12.06.2012, 21:30 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Mal so aus der Hüfte sage ich jenein, mit Umwegen bestimmt machbar.
Als Begründung fällt mir die fehlende Ausbildung als Bürokaufmann, die Abdeckung der Ausbildungsorndung und halt der fehlende AdA Schein ein, wobei der AdA Schein dürfte für nen Sozi leicht zu machen sein. Wenn die IHK mitspielt und ggf. ein passender Partnerbetrieb vorhanden ist mit denen Du nen Verbund bilden könntest, wird es bei der doch speziellen Tätigkeit als BB vielleicht einfacher anerkannt zu werden. Das beste Argument dafür ist, dass Sozis Allzweckwaffen sind Ich bin gespannt was sich daraus entwickelt! |
13.06.2012, 15:29 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.05.2012
Beiträge: 26
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Hallo Bodhi,
wie schon geschrieben, den AdA-Schein brauchst du auf jeden Fall und natürlich die Zustimmung der IHK, dass du einen Ausbildungsbetrieb hast. Wenn du ihm dann noch Buchhaltung und Sachbearbeitung, Wissen im Umgang mit PCs etc. beibringst, obwohl du selber keine Ausbildung darin hast, hast du meine Hochachtung. Frag einfach bei der IHK nach, ob das möglich ist. Soweit ich weiß dürfen nur Ärzte ohne AdAschein ausbilden. Gruß Malisado |
14.06.2012, 07:13 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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es ist lange her, dass ich mich mit diesem Thema beschäftigt habe aber es war immer so, das nur derjenige ausbilden kann der die Ausbildung selbst auch hinter sich hat.
Also ein "fertiger" Bürokaufmann bildet dann Bürofachleute aus usw. Frag doch einfach mal bei der IHK? ......und bitte berichten wie es ausging, ist spannend. Gruss Michaela
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