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Bin im Heim und will raus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bin im Heim und will raus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, will hier kurz meine Situation schildern und bitte euch um Hilfe. Ich war zuletzt 10 Monate in der ...


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Alt 23.04.2014, 19:01   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 5
Standard Bin im Heim und will raus

Hallo zusammen,

will hier kurz meine Situation schildern und bitte euch um Hilfe.

Ich war zuletzt 10 Monate in der Klinik und hier wurde mir angeraten, dass ich für 1 Jahr in ein Heim gehen sollte. Nun bin ich hier und mir gefällt es nicht.

Meine Betreuerin hat die AK

Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitsfürsorge
Vermögenssorge mit EV
Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten und Sozialleistungsträgern

Im Beschluss steht noch:
"Aufgrund des vorliegenden Gutachtens steht fest, dass der Betroffene nicht mit freier Willenbestimmung über Notwendigkeit von Betreuung entscheiden kann."
Was bedeutet das?


vielen Dank schonmal
stefanoO ist offline  
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Alt 23.04.2014, 20:27   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Stefano

Nicht gerade schön, was da in dem Gutachten steht. Und so wie Du geschrieben hast, klingt es nach einem Unterbringungsbeschluss für ein Jahr. (Ist das so?).
Die Aufgabenbereiche Deiner Betreuerin sind so ziemlich das "Rundum-Sorglos-Gücklich-Programm" in verschärfter Variante wg. des Einwilligungsvorbehaltes. Da ist es auf jeden Fall besser, sich mit der Betreuerin gut zu stellen. Bei Krawall sitzt sie eindeutig am längeren Hebel.

Zu Deiner Frage:

Der Gutachter hat bescheinigt, dass Du keinen "freien Willen" hast. Das bedeutet: Er geht davon aus, dass bei Dir eine Erkrankung vorliegt, die auch Deine Willensbildung beeinflußt.
Ich weiß nicht, was das für eine Krankheit ist, und Deine Diagnose gehört auch nicht hier ins Forum.
Aber wenn es so sein sollte, dass Deine Entscheidungen andere wären, wenn die Krankheit nicht da (akut) wäre, dann beeinflusst sie Deinen Willen und schon ist er nicht mehr frei.
Deshalb kann das Gericht auch gegen Deine Willensäusserungen eine Betreuung beschließen. Sonst ginge das nicht.

Dass es Dir in dem Heim (eigentlich egal was für eins) nicht gefällt, kann ich mir gut vorstellen. Je nach dem, wie Du vorher gelebt hast, ist es jetzt erst mal vorbei mit den bisherigen Freiheiten, Annehmlichkeiten - aber auch mit den Sachen, die Dich in Deine Problemlage reingeritten haben. Nimm es als Chance, etwas für Dich zu tun, damit die bisher schon aufgetauchten Probleme nicht größer oder dauerhafter werden. Wenn Du gut bist, dann wirst Du es auch schaffen bzw. lernen, Dir die Probleme selber vom Hals zu halten.
Dann brauchst Du das Heim und auch die Betreuung nicht mehr.

Das hört sich einfach an, wird aber sicherlich kein Zuckerschlecken für Dich.

Viel Glück
MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.04.2014, 20:30   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo StefanoO,


der zitierte Satz bedeutet, daß Deine Ansicht bezüglich der Notwendigkeit einer bBetreuung nicht erheblich ist, die Betreuung also auch gegen den von Dir geäußerten Willen vom Gericht angeordnet werden kann.

Da Du anscheinend in keiner geschlossenen Einrichtung lebst, hast Du die Möglichkeitkeit, aus dem Heim zu verschwinden, fragt sich nur wohin. Wegen dem Einwilligungsvorbehaklt beim Vermögen kommst Du nicht mal an Dein Geld, so eins vorhanden ist.

Abhauen bringst langfristig wohl nicht.

Du könntest Dich nach einer anderen Alternative umschauen, und dann Deinen Wunsch gegenüber dem Betreuer äußern.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 23.04.2014, 20:38   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 5
Standard

Hallo,

also ein Unterbringungsbeschluss liegt nicht vor. Bin also freiwillig da.
Hab da was von § 1906 BGB gelesen. Die Voraussetzungen liegen nicht vor also keine Eigen- oder Fremdgefährdung.
Kann ich mir also eine Wohnung suchen?
stefanoO ist offline  
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Alt 23.04.2014, 20:43   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Zitat:
Zitat von stefanoO Beitrag anzeigen
Hallo,

also ein Unterbringungsbeschluss liegt nicht vor. Bin also freiwillig da.
Das ist schon mal gut.

Zitat:
Zitat von stefanoO Beitrag anzeigen
Hab da was von § 1906 BGB gelesen. Die Voraussetzungen liegen nicht vor also keine Eigen- oder Fremdgefährdung.
Kann ich mir also eine Wohnung suchen?
Du kannst Dir eine Wohnung suchen.
Du solltest das aber vorher mit Deiner Betreuerin absprechen, weil die Dir sonst höchstwahrscheinlich richtig Ärger machen wird.
Denn: Sie ist es, die den Mietvertrag unterschreiben muss, weil Du dass wg. des EiWi nicht mehr rechtskräftig tun kannst.
Es würde also nix als Stunk bringen, wenn die Betreuerin von Deiner Wohnungssuche nichts weiß und erst später davon erfährt.

MfG

Imre
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.04.2014, 20:51   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 5
Standard

Hätte erstmal ne Option bei meiner Oma. Die Hat nen Haus mit ner Wohnung oben drin. Da fällt das mit dem Mietvertrag weg.
stefanoO ist offline  
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Alt 23.04.2014, 20:53   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 5
Standard

Wie schauts mit dem Heimvertrag aus. Komm ich da eigenhändig raus?
stefanoO ist offline  
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Alt 24.04.2014, 11:17   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.04.2014
Beiträge: 5
Standard

Habe heute mit meiner Betreuerin gesprochen. Sie meinte nur, wenn ich wegbleibe wird sie mich in die Klinik einweisen lassen.

Kann sie das tun auch wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt?

Geändert von stefanoO (24.04.2014 um 12:22 Uhr)
stefanoO ist offline  
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Alt 24.04.2014, 16:13   #9
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Ja kann sie

zu deinem Schutz. Halt das Jahr aus und beweise ihr, daß du in der Lage bist alleine zu wohnen. Lies dir mal den § 1906 Betreuungsrecht durch, kannste googeln, dann weißt du warum.

Doro
Doro ist offline  
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Alt 09.05.2014, 18:32   #10
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
Standard was passiert wen der betreute bei seiner familie bleibt

was was pasiert wen der betreute bei seiner familie bleit und nicht zurücck kehrt lebt in einer eiricht und steht unter einem berufbetreuer
fabian ist offline  
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