Dies ist ein Beitrag zum Thema Zweitbetreuer für Hausverkauf möglich? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich betreue eine Person die sich mittlerweile im Altenheim befindet.
Das Haus in dem sie vorher gelebt hat ...
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07.08.2018, 11:33 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 4
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Zweitbetreuer für Hausverkauf möglich?
Hallo Zusammen,
ich betreue eine Person die sich mittlerweile im Altenheim befindet. Das Haus in dem sie vorher gelebt hat ist ihr eigenes. Die Person ist ausreichend vermögend, so dass das Haus zur Heimkostendeckung nicht unbedingt verkauft werden müsste. Leider ist das Haus seit mehreren Jahrzehnten nicht gepflegt, renoviert oder saniert. Das Dach ist undicht, der Keller feucht. Der Garten und das Umfeld so verwildert, dass das bereits schriftliche Änderungsaufforderungen durch die Nachbarschaft gab. Das Haus kann aufgrund des schlechten Zustandes nicht als Mietobjekt verwendet werden. Ungenutzt verfällt es zusehends. Aus diesem Grund scheint es sinnvoll es zu verkaufen. Es gibt Angehörige zu denen seit über 50 Jahren kein Kontakt bestand. Die Angehörigen haben nie in diesem Haus gelebt und keinen Bezug dazu. Da ich mich mit Hausverkäufen nicht auskenne, wollte ich fragen, ob man in diesem Fall einen Antrag auf Bestellung eines Zweitbetreuers nur für den Hausverkauf stellen kann. Zudem wäre wichtig zu wissen, ob und welche Anträge eventuell zuvor durch mich gestellt werden müssen, um eine Genehmigung zum Hausverkauf durch einen Zweitbetreuer zu bewirken. Ich wäre dankbar für Eure Rückmeldungen und Erfahrungen |
07.08.2018, 12:14 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sei doch bitte so nett und nutze unsere Suchfunktion.
Das Thema Hausverkauf ist Dauerthema mit vielen unterschiedlichen Beiträgen.
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07.08.2018, 13:44 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Corry,
da ich keine Vorstellung von dir finden konnte kann ich nur vermuten das du Berufsbetreuerin bist. Es gibt keine zwei gleichzeitig vergüteten Berufsbetreuer in einem Betreuungsverfahren. Es kommt lediglich ein Ergänzungsbetreuer bei rechtlicher Verhinderung in Betracht. Das ist aber hier nicht der Fall. Du wirst dich halt informieren müssen welche Schritte du gehen musst. Am sinnvollsten ist dazu eine enge Absprache mit dem (später den Vertrag genehmigenden) Rechtspfleger.
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07.08.2018, 17:25 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Immobilienverkäufe kommen sehr häufig vor. Ich hab gerade mal grob bei mir überschlagen: 3 Jahre - 7 Immobilien.
Mein Tipp: such dir einen Makler, der sich mit dem Verkauf über Betreuer auskennt. Dieser war bisher immer Gold wert.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
13.08.2018, 09:34 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Hallo,
ich beauftrage immer meinen Lieblingsmakler, mache dann den Kaufvertrag und beantrage dann bei Gericht die Genehmigung des Kaufvertrags, der solange schwebend wirksam ist. Aber ich würde es vorher mit dem Gericht absprechen.
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"Aber ich als Betreuerin bin doch dafür zuständig" |
13.08.2018, 13:10 | #6 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Oh, das kenne ich aber auch anders. Es gibt hier durchaus Betreuungen, in denen zwei Berufsbetreuer tätig sind. Die Aufgabenkreise sind dann nicht deckungsgleich, d. h. der eine hat die Vermögenssorge mit den Grundstückssachen, der andere den Rest.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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13.08.2018, 13:17 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das gibts bei uns hier leider nicht. Einmal gab es das (in BaWü) bei Ehrenamt aber war nicht mal dadurch einfach gewesen durchzusetzen.
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14.08.2018, 09:37 | #8 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Bedauerlicherweise ... ja ...
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14.08.2018, 11:05 | #9 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Zitat:
In vielen Fällen wäre ich froh, wenn ich mich auf weniger oder gar nur einen AK spezialisieren könnte - natürlich ohne dadurch die pauschale Zeitvorgage zu unterschreiten. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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14.08.2018, 11:44 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Abschaffung Doppelbetreuer
Hallo, die (oftmals sinnvolle) Möglichkeit, mehrere Berufsbetreuer mit unterschiedlichen Aufgabenkreisen zu bestellen, wurde 2005 mit voller Absicht vom Gesetzgeber abgeschafft (im Rahmen der Einführung der Vergütungspauschale). Man hatte die Befürchtung, dass dann viele Berufsbetreuer ihre Fälle dadurch „vervielfachen“, würde doch jedem die volle Pauschale zustehen. Tja so sind sie, die Berufsbetreuer, immer nur auf ihren Vorteil bedacht, die üblen Gesellen.
Sofern solche Konstruktionen vor Ort fortbestehen (außerhalb von Verhinderungsfällen), dann hat wohl jemand die Gesetzesänderung nicht mitgekriegt. Ein völlig legaler Weg bei größerer Vetmögensverwaltung wäre es vorzuschlagen, einen (beruflichen) Gegenbetreuer (§§ 1792, 1799 BGB) zu bestellen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
antrag, hausverkauf, zusatzbetreuer, zweitbetreuer |
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