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Zwangsbetreuung abwenden - Verhalten bei der Begutachtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsbetreuung abwenden - Verhalten bei der Begutachtung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum, im Folgenden möchte ich Euch gerne meinen Fall schildern und hoffe von Euch viele hilfreiche Ratschläge zu erhalten. ...


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Alt 17.09.2018, 18:49   #1
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Beiträge: 7
Standard Zwangsbetreuung abwenden - Verhalten bei der Begutachtung

Liebes Forum,


im Folgenden möchte ich Euch gerne meinen Fall schildern und hoffe von Euch viele hilfreiche Ratschläge zu erhalten.


Meine Mutter hat vergangene Woche eine Eilbetreuung für mich beantragt. Sie begründet das damit, dass sie behauptet ich hätte eine akute psychotische Episode und mit meiner Spielsucht. Konkret argumentiert sie gegenüber dem zuständigen Amtsgericht ich habe in den letzten sechs Wochen € 13.000,- verspielt und werfe ihr vor sie hätte mich als Kind misshandelt. Des weiteren führt sie an, ich glaube dem Teufel begegnet zu sein und glaube mein Bruder sei ein Kuckuckskind. Die Misshandlungen kann ich nicht beweisen, halte ich aber für durchaus möglich, da ich mir bis ich 16 war und als Austauschschüler nach USA gegangen bin fast jeden Tag in die Hose gemacht habe. (Kot und Harn). Körperliche Ursachen dafür sind wohl auszuschließen. Die Begegnung mit dem Teufel wird mir wohl niemand abnehmen. Von den 7,6 Mrd. Menschen auf der Welt sind 6,7 Mrd. Anhänger einer Religion und den Teufel gibt es in jeder Religion. Demnach ist es ihn zu leugnen entgegen der Überzugung von 88,5% der Menschheit. Meine Begegnung wird mir wohl trotzdem niemand glauben, aber ich denke es ist eher eine religiöse Überzeugung als psychotisch.



Nun zu mir: Es stimmt, ich bin spielsüchtig. Ich habe in den letzten drei Monaten in der Tat € 10.000,- verspielt, bin aber in einer Selbsthilfegruppe, habe eine stationäre Reha beantragt, die auch schon genehmigt ist, und habe meine Finanzverwaltung inzwischen an meinen Onkel abgegeben. Meine Mutter verwaltet noch € 10.000 Euro für mich, so dass meine Schulden sich auf € 3.000,- belaufen. Ich bin im öffentlichen Dienst als Lehrer angestellt und verdiene € 1.930 netto im Monat. Mit dem Weihnachtsgeld und den € 10.000,- von meiner Mutter sollte ich in der Lage sein die Schulden bis Ende des Jahres zu begleichen. Des weiteren gehört mir meine selbstbewohnte Eigentumswohnung mit einem Wert von ca. € 250.000 und einer Restschuld von ca. €37.000.



Nun zur psychischen Erkrankung: Es stimmt, ich bin paranoid schizophren. Ich bin nach meiner festen Überzeugung allerdings nicht in einer akuten psychotischen Phase. Ich nehme die Medikamente regelmäßig und gehe ebenfalls regelmäßig zu meiner Psychiatering. Diese bestätigte mir auf Nachfrage heute ebenfalls, dass sie mich nicht für akut psychotisch hält und ist bereit, mir dies schriftlich zu bestätigen. Ich glaube nach wie vor, mein Bruder ist ein Kuckuckskind. 17% der Kinder sollen einigen Internetquellen zufolge Kuckuckskinder sein. Da ist es rein rechnerisch gut möglich, dass mein Bruder, der groß und schlank ist und volles blondes Haar hat nicht von meinem dickenk, kleinen kahlköpfigen, dunkelhaarigen Vater abstammt.



Am 27.09. steht die psychiatrische Begutachtung an. Ich erhoffe mir von Euch Tipps, wie ich diese Zwangsbetreuung abwenden kann. Ich habe promoviert, habe ein Buch geschrieben, habe viele Freunde und gehe jeden Tag zur Arbeit. Ich bin in der Lage meinen Willen frei zu äußern und mich um meinen Angelegenheiten zu kümmern. In meiner Wohnung sieht es hervorragend aus.


Ich erhoffe mir von Euch Tipps, wie ich mich beim psychiatrischen Gutachten verhalten muss, welche Fragen wahrscheinlich kommen und wie ich argumentieren soll. Einen Anwalt habe ich bereits eingeschaltet.


Herzliche Grüße
DrTim
DrTim ist offline  
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Alt 18.09.2018, 07:52   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich erhoffe mir von Euch Tipps, wie ich mich beim psychiatrischen Gutachten verhalten muss,

Bleibe vor allem ruhig und du selbst!
So wie du hier scheribst/argumentierst ist das doch alles völlig geordnet und abgesichert.
Du hast ein Problem, hast dieses erkannt und arbeitest daran. Mehr brauchts nicht.


Zur absoluten Sicherheit: halte ds Schreiben deiner Psychologin bereit, eine Bestätigung deines Onkels dass du ihn selbst um die Geldverwaltung gebeten/ sie ihm übertragen hast, die genehmigten Reha Unterlagen auch. Das sollte fett ausreichen.
Dein Anwalt könnte diese bereits noch vor der Begutachtung dem Gericht zukommen lassen, wenn die Zeit reicht würden könnten sie dann auch schon in seiner Akte sein- je nach Gericht. Zur weiteren Sicherheit würde ich sie trotzdem bei der Begutachtung nochmals parat haben und dem Gutachter auch nochmals vorlegen.


Eine Begutachtung ist nix schlimmes.

Was mich bei der Sachlage aber wundert ist, dass es diese überhaupt gibt.

Bitte setze da den Anwalt mit Akteneinsicht dran, nicht dass noch irgendwas im Hintergrund schwelt. Darin müsste er auch die Stellungnahme der Betreuungsbehörde finden. Kannst du dich an ein solches Gespräch erinnern?
__________________
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Alt 18.09.2018, 14:03   #3
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Beiträge: 7
Standard danke

Liebe Michaela,


danke für die hilfreiche Antwort und die vielen Tipps. Mein Onkel hat mir heute schriftlich bestätigt, dass ich Mitte/Ende August meine gesamte Finanzverwaltung an ihn übertragen habe.



Mit der Betreuungsbehörde habe ich gar nicht gesprochen. Steht da auch noch ein Gespräch an?


Jedenfalls hast Du mich schon sehr beruhigt. Wenn jemand noch Etwas hinzufügen kann wäre ich dankbar.


Welche Fragen werden bei der Begutachtung durch den Psychiater kommen?


Euer

DrTim
DrTim ist offline  
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Alt 18.09.2018, 14:41   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mit der Betreuungsbehörde habe ich gar nicht gesprochen. Steht da auch noch ein Gespräch an?
Theoretisch ja aber es war ja eine Eilbetreuung beantragt, da könnte das u.U. noch hinterher kommen oder gar nicht- wovon ich ausgehe.


Zitat:
Welche Fragen werden bei der Begutachtung durch den Psychiater kommen?
Nix wahnsinnig weltbewegendes, denk dran, auch Gutachter kochen nur mit Wasser.
Er wird sich dir vorstellen, dir den Sinn seines Besuches darlegen, fragen ob du damit einverstanden bist und sich dann entweder deine Geschichte erzählen lassen oder gezielt auf den Auftrag hin- ist derjenige manisch/psychotisch/selbstgefährdend- Fragen an dich stellen.
Man kann ganz ruhig zugeben dass man Mist gebaut hat- wichtig ist der nächste Teil, nämlich das Erkennen und die Einsicht darüber dass das Mist war und wie man sich zukünftig dagegen schützt. Dann ist eine Betreuung nicht angesagt.

Kann übrigens sein, dass er dich die Zeiger einer Uhr einzeichnen lassen will, dir einfache fünf- Wort Gedächtnisfragen stellt. Das gehört zum Repertoir, einige lassen das weg fallen, andere nicht.

So kenne ich den Gutachtenverlauf.
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Alt 21.09.2018, 21:55   #5
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Beiträge: 7
Standard Antwort auf Fragen

Liebe Michaela, liebes Forum,


was mir noch nicht ganz klar ist, trotz der vielen hilfreichen Tipps, ist, wie ich antworten soll, wenn ich im Gutachten gefragt werde, wie ich mich gefühlt habe, wenn ich spielen gegangen bin. Sicherlich ist es nicht hilfreich, wenn ich sage, dass ich einfach unheimlich große Lust hatte zu spielen. Ich möchte nicht, dass der Gutachter denkt, ich hätte in diesen Situationen keinen freien Willen oder wäre fremdbestimmt.



Ich denke ich könnte vielleicht sagen, ich habe gehofft zu gewinnen. Die Wahrheit ist, dass es einfach Sucht war und ich immer dachte, ich verspiele nur 100 Euro. Am Ende waren es dann meistens 1000.


Freue mich auf Eure Tipps.


DrTim
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Alt 22.09.2018, 08:21   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sicherlich ist es nicht hilfreich, wenn ich sage, dass ich einfach unheimlich große Lust hatte zu spielen.
Warum denn nicht? Du machst dir wirklich zu viele Sorgen.


Zitat:
Ich möchte nicht, dass der Gutachter denkt, ich hätte in diesen Situationen keinen freien Willen oder wäre fremdbestimmt.
Das ist ja teilweise auch so, fremdbestimt warst/bist du durch die Sucht.
Aber....... Die beiden entscheidenden Kriterien bei der Beurteilung der Fähigkeit zur freien Willensbildung sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.


Das zeigst du doch jetzt deutlich, die Einsicht handeln zu müssen. Viele sagen ständig: ohja, ich sehe es ein....und machen genauso wie vorher weiter. Für dich beschreibst du diesen Knackpunkt nicht nur verbal anders sondern du hast bereits adäquat gehandelt.

Eine Betreuung wird nur für Menschen empfohlen oder angeordnet die sich nicht zu helfen wissen, wo z.B. die Krankheitseinsicht fehlt.
Du weisst dir erstens zu helfen und auch die Einsicht ist da- wenn alles so ist wie du schreibst.


Gutachter sind keine Geisterbeschwörer, keine Hellseher oder sonst was mystisches. Ich kenne auch keine mit zwanghafter "Bewertungswut" gegenüber jeder Äusserung- und ich kenne eher mal viele. Man muss keine Angst vor ihnen haben und denken dass alles bis zum Letzten ausgedeutelt werden wird.


Erzähle deine Story dem Gutachter genau wie hier und ich würde wetten- alles wird gut.


Zitat:
Die Wahrheit ist, dass es einfach Sucht war und ich immer dachte, ich verspiele nur 100 Euro. Am Ende waren es dann meistens 1000.
Das kannst du genauso sagen, das ist völlig normal. Was sonst hättest du denken sollen?

Schlimm daran ist dass sich solches Verhalten wiederholen kann, immer und immer wieder bis derjenige sich selbst völlig ruiniert hat aber er machts trotzdem und blendet das Rissiko dabei zwanghaft aus. War bei dir sicher auch so- nochmal: du hast den Riegel vorgeschoben dass es nicht wieder passiert (man soll niemals nie sagen) und dich und deine Situation eigenständig abgesichert. Mehr könnte auch ein Betreuer nicht tun für dich.



Beruhige dich einfach mal versuchsweise. Es wäre übrigens nett wenn es nach dem 27. noch ne Rückmaldung in deiner Sache gäbe.
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Alt 23.09.2018, 10:12   #7
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Registriert seit: 16.09.2018
Beiträge: 7
Standard okay

Okay, jetzt ist es ja auch nur noch eine gute halbe Woche. Ich bin auch schon deutlich ruhiger. Ich fände das nur im höchsten Maße entwürdigend, erniedrigend und demütigend.



Na klar gebe ich eine Rückmeldung am Donnerstag oder Freitag, wie es gelaufen ist, aber bis dahin habe ich natürlich noch kein Gutachten. Ich gehe davon aus, dass man das nicht sofort mit bekommt. Ich schreibe dann auch noch mal, wenn das Gutachten da ist und wenn der gerichtliche Termin war und die Sache entschieden ist.
DrTim ist offline  
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Alt 24.09.2018, 13:55   #8
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Registriert seit: 16.09.2018
Beiträge: 7
Standard Schreiben meiner Psychiaterin

Hallo zusammen,


ich habe jetzt das Schreiben meiner Psychiaterin. Es liest sich wie folgt:


"Am 17.09.2018 stellte sich Herr XXX, ohne vorherige Terminvereinbarung, vor, da er die durch die Mutter angedachte Betreuung abwenden wollte.


Herr XXX war wach; zeitlich, örtlich, situativ und zur Person voll orientiert. Es ergaben sich keine Hinweise auf mnestische Störungen. Ich-Störungen, akut halluzinatorisches jErleben ( optische, akustische, taktile Halluzinationen) waren nicht explorierbar.


Hinsichtlich der Behandlung der ausgeprägten Spielsucht ist für November 2018 eine stationäre Behandlung angedacht. Bis zum, hoffentlich, erfolgreichen Ende der Behandlung der Spielsucht habe ich Herrn XXX angeraten, die Regelung seiner finanziellen Angelegenheiten an eine Vertrauensperson abzugeben."


Soll ich das verwenden?


LG
DrTim ist offline  
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Alt 24.09.2018, 22:26   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Ja, warum nicht? Kennst Du eine vertrauenswürdige Person, der Du Deine Finanzen anvertrauen würdest (und die den Job auch annehmen würde)?

Ich weiß nicht, was die Psychiaterin sonst noch so geschrieben hat, aber das, was Du zitiert hast klingt erst mal so, als hättest Du einen freien Willen und würdest Deine Situation überblicken. Du wärest sogar auc in der Lage selber jemand zu bestimmen, der Dir behilflich ist. Dadurch würde eine rechtliche Betreuung über einen Gerichtsbeschluss unnötig werden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.09.2018, 14:36   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.09.2018
Beiträge: 7
Standard Begutachtung

Hallo hallo,


heute war die Begutachtung. Ist schwer zu sagen, was dabei rauskommen wird. Ich habe ja noch kein Gutachten.


Naja, ich melde mich dann noch mal, wenn es da ist.


MfG
DrTim ist offline  
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Stichworte
abwenden, psychose, spielsucht, verhindern, zwangsbetreuung


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