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Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgende Problemstellung: Einer meiner Betreuten lebt in der Pflegestation einer Klinik und bekommt so genannte "nicht verschreibungspflichtige" Medikamente verordnet, die ...


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Alt 14.12.2008, 12:14   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
Standard Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Folgende Problemstellung:

Einer meiner Betreuten lebt in der Pflegestation einer Klinik und bekommt so genannte "nicht verschreibungspflichtige" Medikamente verordnet, die er auF Grund seines geringen Taschengeldes kaum bezahlen kann. Ansonsten ist er von der Zuzahlung befreit.
Sind Ärzte verpflichtet, bei einer medizinisch notwendigen Verordnung, verschreibungspflichtige Medikamente (d.h auch ohne Zuzahlung weil Befreiung) zu verschreiben?
Lt. Krankenkasse gibt es für jedes zuzahlungspflichtige Medikament auch ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Zuzahlung.
niederrheiner ist offline  
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Alt 14.12.2008, 14:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Moin

Meines Wissens sind die Ärzte nicht gerade verpflichtet, die verschreibungspflichtigen Medikamente zu verordnen, die von der Kasse übernommenwerden. Aber wenn man ihnen sagt, dass der Patient die anderen Medikamente nicht bezahlen kann, weil sie das Budget sprengen, sind sie manchmal bereit darauf zu achten.

Viel Glück wünscht

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.12.2008, 15:08   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
Standard

Ja, und was kann man machen, wenn der Arzt , wie in meinem Fall, für diese Argumente nicht zugänglich ist?
niederrheiner ist offline  
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Alt 17.12.2008, 18:42   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard Pillenwahl

Moin Moin

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Ja, und was kann man machen, wenn der Arzt , wie in meinem Fall, für diese Argumente nicht zugänglich ist?
Sie können dem Arzt deutlich machen, dass der Patient die Medikamente nicht zahlen kann und sie deshalb gezwungen sind entweder den Arzt zu wechseln oder der Krankenkasse eine Mitteilung zu machen. Die KV sollten Sie rein informell vorher schon mal telefonisch anfragen, sofern sie da guten Kontakt zu einem Mitarbeiter haben. Dann wissen Sie, wen Sie in dieser Angelegenheit hinter sich haben.

Bei einem meiner Betreuten wollte das Krankenhaus unbedingt entlasse und hat das mit der Zahlungsunwilligkeit der KV begründet. Ein kleiner Anruf und die KV sagte was ganz anderes. Der Betreute konnte bleiben und er ARzt bat darum, dass man doch mit ihm rede, bevor ich mich an die KV wende. Er war wohl etwas dement und hat die ganzen vorherigen Dikussionen vergessen...


MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.01.2009, 00:58   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Verschreibung von Nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten

Hallo niederrheiner, welche Erkrankung hat Deine Betreute?
Hast Du Dich schon einmal erkundigt, was es hier an Alternativen Medikamenten gibt? Nachfrage bei Apotheke. Ob hier nicht eine Änderung der Verordnung vergenommen werden kann?

Bitte, wenn Thema noch akut, melden, denn es kann nicht sein, das die Betreute hier ihr Taschengeld für hergeben muss.

War längere Zeit erkrankt, deshalb erst jetzzt auf die Thema aufmerksam geworden.
Lieben Gruß Tanzmaus
Tanzmaus ist offline  
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Alt 28.01.2009, 19:26   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Franken
Beiträge: 14
Standard

Hallo,
mein Wissensstand ist leider so, dass das vom Taschengeld gezahlt werden muss. Genauso wie eine Vporauszahlung auf die Zuzahlungsbefreiung. Und da ist dann die Berechnungsgrundlage der Sozialhilfesatz des Haushaltsvorstandes nicht die Höhe des Taschengeldes.
Und wenn der Bezirk als Träger der stationären Sozialhilfe die Vorauszahlung darlehensweise vorstreckt, behält er es in kleinen Beträgen vom Taschengeld ein.
sisu ist offline  
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Alt 29.01.2009, 16:47   #7
Einsteiger
 
Benutzerbild von sheld77
 
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
Standard

Hallo

Ich habe bis Oktober 2008 meinen verunfallten Schwager betreut , der insgesamt 7 Jahre ein Schwerstpflegefall war. Ich muss sagen das ich gute Erfahrungen gemacht habe. Zum Beispiel das "Movicol"
das zur Verdauung ist und besser als Dulcolax Drg. durch die PEG
( Magensonde durch die Bauchdecke ) gegeben werden kann wird auch eigendlich nicht von der Krankenkasse bezahlt. Als ich mein Problem schilderte , weil so eine Packung für einen Monat kostet knapp 50 Euro . Und weil wir das vom Sozialhilfe Taschengeld nicht begleichen konnten , hat der Hausarzt kurzerhand die Schmerzmittel ( vorher Tabletten und Tropfen in hoher Dosis ) in ein Morphinpflaster umgewandelt. Und wenn man Morphine bekommt dann sind generell alle Abführmaßnahmen von Zuzahlung befreit. Aber woher soll man das als Normaler wissen , da ist man dann schon auf die Freundlichkeit der Ärzte angewiesen. Also in meinem Fall hat es geklappt , ich weiß aber auch das es leider nicht immer so ist.
Schade. Manche Ärzte sollten sich schämen. Es gibt noch was anderes ausser Gewinne.

LG Susanne
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sheld77 ist offline  
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Alt 29.01.2009, 16:54   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Nicht verschreibungpflichtige Medikamente

Hallo sisu, nein, das braucht ein Heiminsasse nicht von seinem Taschengeld zu zahlen, dies ist schon mickrig genug um seine eignen Bedürfnisse zu bestreiten.

Stellt hier an das Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme, entweder nach § 73 des SGB XII auf Krankenbeihilfe.

Bitte auf Beihilfe stellen, nicht als Darlehn, fügt ärztliche Bestätigung bei, das aus diesem oder jenem Grund auf keine andere Medikamentation zurück gegriffen werden kann.

Andererseits kann das SA auch nach dem § 48 des SGB XII die Kosten übernehmen.

Bitte macht alles schriftlich und lasst es Euch schriftlich bestätigen, denn die Ämter leiden sehr oft an Gedächnisverlust, wenn sie Leistung erbringen sollen.
Dies Krankenbeihilfe bitte nicht als Darlehn beantragen.
Viel Erfolg.
LG Tanzmaus
Tanzmaus ist offline  
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Alt 29.01.2009, 17:32   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Franken
Beiträge: 14
Standard

Hallo Tanzmaus,
Ich danke Dir, werde das gleich morgen früh machen.

Grüße sisu
sisu ist offline  
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Alt 31.01.2009, 18:23   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Nichtverschreibungsplichtige Medikamente

Hallo sisu, habe extra noch Rücksprache mit meinem RA gehalten, da ich in ähnlicher Medikamentensache gerade einen Prozess geführt habe.
Es demnach folgender Maßen aus,
wenn jemand Hartz IV bezieht, und nicht verschreibungspflichtige Medikamente ständig benötigt, sollte diesüber den § 73 SGB XII laufen.
Ist jemand arbeitsunfähig, wird dies nach § 48 des SGB XII bewilligt.
LG. Tanzmaus

Danke Kolhenklau für die Benachrichtigung.
Tanzmaus ist offline  
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Stichworte
gesundheit, krankenkasse, krankenversicherung, medikamente, stationäre einrichtung, taschengeld, zuzahlung, zuzahlungsbefreiung


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