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beide Eltern bisher Sorgerecht, Vormundschaft?

Dies ist ein Beitrag zum Thema beide Eltern bisher Sorgerecht, Vormundschaft? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, folgender Fall, Eltern geschieden beide haben das Sorgerecht für einen behinderten Jungen. Junge lebt bei seiner Mutter, Vater ...


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Alt 17.06.2010, 11:06   #1
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Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 6
Standard beide Eltern bisher Sorgerecht, Vormundschaft?

Hallo zusammen,

folgender Fall, Eltern geschieden beide haben das Sorgerecht für einen behinderten Jungen. Junge lebt bei seiner Mutter, Vater hat den Sohn alle 14 Tage am Wochende zu besuch. Der Junge wurde im Januar 18 Jahre.

Mutter gibt keinerlei Auskunft und möchte auch verhindern das der Vater an bestimmten Aktionen teilnimmt. z.B. Abschlussfeier usw.

Jetzt haben wir erfahren das sie die alleinige vormundschaft beantragt hat. Ist das rechtens? Muss der Vater nicht angehört werden? Wo erfahre ich näheres hierüber, also wo kann ich mich informieren ob sie auch tatsächlich die alleinige Vormundschaft erhalten hat?

DAnke für Antworten im vorraus
Summer_summer

Geändert von summer_summer (17.06.2010 um 11:20 Uhr)
summer_summer ist offline  
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Alt 17.06.2010, 11:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,

zuallerest: Vormundschaft gibt es nicht (mehr).

Bei volljährigen Behinderten wird meistens ein Elternteil als Betreuer bestellt. Auf Antrag können die Betreuung auch beide ausüben wobei einige Gerichte sich mit der Bestellung von beiden etwas quer stellen.

Als Vater würde ich mich beim zuständigen Betreuungsgericht erst mal melden, meine Übernahmebereitschaft erklären und nach dem aktuellen Sachstand fragen.

Bei Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt es auf vieles an, Hintergründe, bisheriges Auftreten usw. Unter Umständen kann in einem solchen Fall auch ein unabhängiger Dritter bestellt werden damit der zu Betreuende nicht zum Spielball zwischen zwei zerstittenen Parteien wird.

Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.06.2010, 12:17   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 6
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Hallo, danke für die Antwort.

Frage was kann der Vater denn noch mit Entscheiden welche Rechte hat er?

Heimplatz Ja/Nein; oder welcher Heimplatz oder andere wichtige auch Gesundheitliche Entscheidungen.?

Was ist wenn die Mutter verstirbt?

Ich persönlich finde eine neutrale Person als Betreungsperson auch besser.

So das Vater/ Mutter auch finanziell mal über den Schultern geguckt wird...auch mal Rücklagen geschafen werden für Jahreszeitlich Kleidung usw. Sind nur Kleinigkeiten aber wichtig
summer_summer ist offline  
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Alt 17.06.2010, 14:09   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,

derjenige der die Betreuung übernommen hat trifft alle Entscheidungen.
Letztendlich muss man im Beschluss nachsehen- sofern einer schon vorliegt- was da geschrieben steht, ob es Einschränkungen z.B. gibt.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Stichworte
betreueraufgaben, eltern, übernahme der betreuung


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