Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge und Selbstbestimmung des Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Michaela,
interessante Thematik.
Normalerweise dürfte es für einen Gläubiger doch nicht einfach herauszufinden sein, wenn Gelder - vor allem ...
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27.06.2011, 13:37 | #11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo Michaela,
interessante Thematik. Normalerweise dürfte es für einen Gläubiger doch nicht einfach herauszufinden sein, wenn Gelder - vor allem Sozialleistungen - auf das Konto eines Dritten gehen. Und selbst wenn, sollte die Sozialleistung doch wohl geschützt sein. Aber - wie Du schon zurecht befürchtest - im Falle eines Falles droht hier bürokratisches Ungemach. mfg |
27.06.2011, 18:26 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 61
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Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Tipps + Links. Gefahr der Pfändung besteht momentan nur von einem Energieunternehmen, aber das ist erst in den Startlöchern (wurde erst vor Kurzem einem Anwalt übergeben). Liegt also noch kein Mahnbescheid +/o. Vollstreckungsbescheid vor. Ich hoffe, dass es nicht noch schnellere/andere Wege gibt?! D. h. ich müsste rein theoretisch noch etwas Zeit haben. Habe die Unterlagen noch nicht eingereicht (bei der Schuldnerberatung), da ich erst noch auf Antwort von der AOK zwecks Ausbuchung von einer Forderung aus 2009 gewartet habe (was auch geklappt hat - freu). Das werde ich auch dank Euren Hinweisen/Warnungen jetzt so schnell wie möglich nachholen. Bin da wahrscheinlich noch etwas unbedacht, möchte aber nicht erst aus "Erfahrungen klug werden". Deshalb werde ich zukünftig diese Sachen vorrangig erledigen, auch wenn noch nicht alles geklärt ist. Gruß Indianerin |
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kontoführung, pfändungsschutz |
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