Dies ist ein Beitrag zum Thema Wo muss ich mich hinwenden wegen Urlaubsvertretung und ist es ueberhaupt notwendig?? im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo, bin seit Febr. ehrenamtliche Betreuerin bei einem 85 jaehrigen alleinstehenden Herrn. Mein Aufgabenkreis umfasst:
Gesundheitsfuersorge
Vermoegenssorge mit Einwilligungsvorbehalt
Vertretung ...
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09.03.2014, 17:44 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 18
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Wo muss ich mich hinwenden wegen Urlaubsvertretung und ist es ueberhaupt notwendig??
Hallo, bin seit Febr. ehrenamtliche Betreuerin bei einem 85 jaehrigen alleinstehenden Herrn. Mein Aufgabenkreis umfasst:
Gesundheitsfuersorge Vermoegenssorge mit Einwilligungsvorbehalt Vertretung gegenueber Behoerden, Versicherung, Renten- und Sozialleistungstraegern, Organisation der ambulanten Versorgung Die Betreuungsrichterin, die bei meinem Betreuten war, hatte mich damals gefragt, ob ich die Betreuung des aelteren Herrn, den ich seit Anfang des Jahres 2 x pro Woche auf Minijobbasis pflege, ob ich die Betreuung von ihm uebernehmen wuerde. Ich raeumte dabei ein, dass ich jedes Jahr fuer 6 Wochen nach Kanada gehe und dort Urlaub mache. Fuer einen Ersatz haette ich auch schon in Sache Pflege gesorgt fuer diese Zeit. Sie meinte, dass in der Zeit ja nicht so viel passieren koennte. Was soll ich machen? Kenne mich noch nicht so gut aus und habe auch keine Lektuere in Sachen Betreuung erhalten und bin quasi ins kalte Wasser gestossen worden. Da mir aber der Herr ziemlich am Herzen liegt, weil er ueber alles so dankbar ist, moechte ich fuer ihn gerne da sein. |
09.03.2014, 18:36 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,611
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Moin moin
Also erst mal: Do not Panic!!! Grundsätzlich kann das Gericht alles, was ein Betreuer tut, auch selber machen. Üblicherweise wird im Verhinderungsfall aber ein Ersatzbetreuer bestellt (Dann muss es das Gericht doch nicht selber tun). Eine kleine Aktenotiz ans Betreuungsgericht (und ggf. an die Betreuungsstelle), wie lange Du in Urlaub gehst und nicht erreichbar bist - und die Bitte dann, wenn es notwendig werden sollte einen Ersatzbetreuer zu bestellen. Vielleicht auch der Hinweis, dass es derzeit nicht nach Alarm aussieht - und gut ist's. Jemand anderes delegieren, um Deine Entscheidungen fällen zu lassen, darfst Du nicht. Deshalb ist das Gericht gefragt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.03.2014, 19:55 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 18
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Danke! Werde ich machen...
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12.03.2014, 10:05 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.10.2013
Beiträge: 11
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Gut zu wissen!
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27.05.2015, 19:15 | #5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 26.05.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 2
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Hallo....
könnte man auch ein Betreuungsverein fragen ob die das für diese Zeit übernehmen würden?? |
27.05.2015, 19:58 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Michael
Fragen geht immer. Wie die Antwort aussehen wird, kann ich allerdings nicht sagen. MfG Imre
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14.07.2015, 07:33 | #7 |
Schwaadlappe
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Beiträge: 316
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Ich hab dann mal die Suchfunktion benutzt
Kann ich einer Kollegin auch ein Vollmacht geben das sie im Ernstfall für mich handeln kann? Oder die von Imre erwähnte Aktennotiz ans Gericht mit dem Hinweis auf die Kollegin? |
14.07.2015, 07:40 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mein sehr geschätzter Dauervertreter hat für Kleinigkeiten eine Vollmacht. Vor jedem Urlaub teilen wir dem Gericht offiziell mit, dass entweder er oder ich in Urlaub sind und dass eine ordentliche Vertretung mit Zugang und Info zu allen Akten durch Herrn/Frau gewährleistet ist und dass derjenige sofort bestelllt werden kann. Wir machen auch immer eine ordentliche Übergabe vor dem Urlaub. Ergänzung: Kleinigkeiten wären z.B. irgendwelche Änderungen bei den Medis gegenüber einem Pflegedienst z.B. geänderte Ausgangsregelungen usw.usw. Unterbringen kann man mit einer Vollmacht natürlich nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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