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Alt 12.08.2009, 13:41   #31
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard BG und Gewerbe

BG ist Pflicht! Die haben sogar schon unsere Behörde um Mithilfe wegen noch nicht angemeldeten Betreuern "gebeten".

Ich war auch auf dem Gewerbeamt. Unsere Tätigkeit ist ein Gewerbe, weil man keine bestimmte Quali benötigt wie z.B. ein Architekt. Bin um eine Ordnungswidrigkeitsanzeige rumgekommen, weil ich der Sachbearbeiterin die ganzen Unklarheiten um dieses Thema glaubhaft vermitteln konnte.

Leider sind wir dadurch auch Pflichtmitglied in der IHK. Bin mal gespannt, wann ich von denen Post bekomme.
BBMark ist offline  
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Alt 12.08.2009, 15:45   #32
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo BBMark,

die Post von der IHK kommt nach meiner Erfahrung einige Wochen später. Mein Entsetzen hat sich allerdings gerade noch in Grenzen gehalten, die wollten fürs Jahr ca 50 Euro ohne Einkommensnachweis.

Hoffentlich bleibt das so weil irgendwie nützlich für uns - im Gegensatz zur BG - sind sie leider nicht.

Gruss
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.08.2009, 20:49   #33
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von BBMark Beitrag anzeigen
Unsere Tätigkeit ist ein Gewerbe, weil man keine bestimmte Quali benötigt wie z.B. ein Architekt.
Interessante Bewertung der Politik - sagt eigentlich alles.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.08.2009, 21:10   #34
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Vor Einführung der Betreuung war das Bevormunden im Kernbereich der Anwaltstätigkeit angesiedelt, die ja selbstverständlich ein freier Beruf ist. Damals hat man die Hilfsbedürftigen erst mal all ihrer Rechte beraubt, ehe sie Hilfe bekamen. Jetzt wo der Theorie nach Betreuer und Betreute vertrauensvoll miteinander reden sollen, gemeinsame Wege finden sollen, positive Entwicklung und Resozialisierung für möglich gehalten wird, sind wir zum Gewerbe abqualifiziert. Was sagt uns das über die Wertschätzung von Menschen?
ronja ist offline  
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Alt 13.08.2009, 11:17   #35
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo Ronja,

hätte mal eine Frage.

Du arbeitest ja als RA´in ín einem freien Beruf, aber gleichzeitig als Berufsbetreuerin.

Muß Du ebenfalls Mitglied bei der IHK und der BG sein?

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 13.08.2009, 15:11   #36
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich blicke da nicht durch. Ich muss Gewerbesteuer anmelden, bleibe aber für den Betreuungsteil unter der Grenze, ab der bezahlt werden muss. Ich bin Zwangsmitglied in der Anwaltskammer und im Versorgungswerk der Rechtsanwälte, freiwillig Mitglied im Anwaltverein, habe eine Berufshaftpflicht und diverse andere Versicherungen (z.B. Verdienstausfall), und ich hoffe dringend, dass mir keiner weitere Mitgliedschaften aufzwingen wird. Bisher ist es nicht versucht worden.
ronja ist offline  
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Alt 13.08.2009, 19:25   #37
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Danke für die Auskunft.

Ein Hoch auf alle Lobbyisten der Verbände!

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 22.08.2009, 20:59   #38
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 12
Frage Gewerbeanmeldung bei geringen Umsätzen

Ich frage mich jetzt, ob die Anmeldung des Gewerbes unabhängig von den erzielten Erlösen verpflichtend ist. Ich mach das mit den Betreuungen neben einer Vollzeitstelle beim Land Hessen mit Nebentätigkeitsgenehmigung.Ich befürchte es ist so. Die Zwangsmitgliedschaft in der Unfallkasse hab ich ja schon geschluckt mit den 4 Jahren Beitragsnachzahlung. Manchmal verzweifelt man in Deutschland an der Überregulierung.
hubert ist offline  
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Alt 22.08.2009, 23:40   #39
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Hubert,

Zitat:
Ich frage mich jetzt, ob die Anmeldung des Gewerbes unabhängig von den erzielten Erlösen verpflichtend ist.
Du ahnst es ja schon.. Die Pflicht zu Anmeldung des Gewerbes hat nix mit dem Erlös zu tun, bzw. mit der Gewerbesteuerpflicht. Auch egal ist es, ob man hauptberuflich oder nebenberuflich arbeitet. Nach der Anmeldung werden alle Behörden und Ämter (IHK, BG) automatisch per Durchschrift benachrichtigt.
Tina L. ist offline  
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Alt 15.04.2018, 12:49   #40
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.11.2017
Beiträge: 16
Standard Internetseite der BG

Kann mir jemand kurz nen Link der BG schicken, und eine Prognose über die jährlichen Kosten? Habe aktuell 8 Klienten.

Grüße
Betreuertr ist offline  
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Stichworte
berufsgenossenschaft, finanzamt, gewerbe, gewerbesteuer, ihk, unfallversicherung


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