Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung für Gerichtstermin? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Und noch eine Konstellation zur Frage wer soll das bezahlen
Mir flattert eine Ladung zur Anhörung vor dem Betreuungsgericht ins ...
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30.03.2016, 10:44 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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Und noch eine Konstellation zur Frage wer soll das bezahlen
Mir flattert eine Ladung zur Anhörung vor dem Betreuungsgericht ins Haus. Der Name der sagt mir gar nichts. Keine Betreute von mir. Telefonische Nachfrage ergibt, dass es sich um eine Anhörung anläßlich eines Betreuerwechsels handelt und ich als vorgesehener neuer Betreuer geladen wurde. Der Betreuer ist verstorben. So weit so gut. Rein hypothetisch..... Egal wie die Sache ausgeht, bleibe ich also auf den Kosten sitzen. Als neuer Betreuer kann ich nicht abrechnen, ich bin nicht Verfahrenspfleger...was bin ich eigentlich während des Termins...wahrscheinlich einfach nur da |
30.03.2016, 11:47 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Auch wenn der Beschluss nicht sofort Rechtskraft erlangen sollte sondern erst über die Geschäftsstelle geht wäre das doch wirklich kein Beinbruch. Da handelt es sich dann in der anschliessenden Vergütung um einen realen Vorlaufzeitaufwand von höchstens 2 Stunden. Um es mal ganz klar zu benennen, es gibt viele Bezirke in denen Betreuer sich immer noch das Bein ausreissen müssen um ausreichend Fälle zu bekommen. Aquise in einer offensiven Form dürfen wir nicht betreiben. Ich bin beileibe kein Schleimer aber für mich ist es selbstverständlich gegenüber dem Gericht auch mal 2 Stunden oder sonst was zu "opfern" anstatt mich dauernd zu beklagen oder Milchmädchenrechnungen anzustellen. So funktioniert Freiberuflichkeit einfach nicht! Nix für Ungut.
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30.03.2016, 15:26 | #13 | |||
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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30.03.2016, 15:34 | #14 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Salei,
die Ironie habe ich in deinem Beitrag aber auch nicht erkennen können. Da geht es mir wohl so wie Michaela
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30.03.2016, 18:48 | #15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Zitat:
Ich habe auf jeden Fall weder Zeit noch Geld zu verschenken und wenn ich "gefahrlos" etwas beantragen kann, dann tue ich das auch. |
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31.03.2016, 08:24 | #16 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ironie konte ich leider keine erkennen Zitat:
Es geht in solchen Fragen aber deutlich um Ausgewogenheit, Angemessenheit und die Relation.
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31.03.2016, 11:03 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Als Zeuge vor Gericht gegen seinen Betreuten aussagen zu müssen, da i.d.R. kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess, hat für mich persönlich nichts mit Betreuertätigkeit zu tun - ggfs. ist danach das Vertrauensverhältnis derart zerstört, dass der Betroffene sogar eine Betreuung generell ablehnt.
Natürlich geht jeder mit dem Thema Geld anders um, aber ich wundere mich immer wieder über Kollegen, die bspw. erst nach zwei Jahren Vergütungsanträge stellen und dann ganz erstaunt sind, dass das Gericht auf Verjährung verweist, oder sich beschweren, dass Vergütungen aus dem Jahr 2014 noch offenstehen. |
31.03.2016, 12:52 | #18 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Da du zu dem Termin als "Zeuge" und nicht als "Betreuer" geladen bist, kannst du natürlich auch die Fahrtkosten und den Verdienstausfall geltend machen.
Die Höhe der Fahrtkosten (§ 5 JVEG) und die Höhe der Zeugenentschädigung (§ 20 JVEG) kannst in den genannten §§ nachlesen. Wenn eine Übernachtung erforderlich ist - eine Anreise am Tag der Verhandlung ist nicht zumutbar - kannst du die hierfür entstehenden Aufwendung nach dem Bundesreisegesetz geltend machen. |
01.04.2016, 11:52 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Danke!
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