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Vergütung für Gerichtstermin?

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Und noch eine Konstellation zur Frage wer soll das bezahlen Mir flattert eine Ladung zur Anhörung vor dem Betreuungsgericht ins ...


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Alt 30.03.2016, 10:44   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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Und noch eine Konstellation zur Frage wer soll das bezahlen

Mir flattert eine Ladung zur Anhörung vor dem Betreuungsgericht ins Haus. Der Name der sagt mir gar nichts. Keine Betreute von mir.

Telefonische Nachfrage ergibt, dass es sich um eine Anhörung anläßlich eines Betreuerwechsels handelt und ich als vorgesehener neuer Betreuer geladen wurde. Der Betreuer ist verstorben. So weit so gut.

Rein hypothetisch..... Egal wie die Sache ausgeht, bleibe ich also auf den Kosten sitzen. Als neuer Betreuer kann ich nicht abrechnen, ich bin nicht Verfahrenspfleger...was bin ich eigentlich während des Termins...wahrscheinlich einfach nur da
Salei ist offline  
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Alt 30.03.2016, 11:47   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Telefonische Nachfrage ergibt, dass es sich um eine Anhörung anläßlich eines Betreuerwechsels handelt und ich als vorgesehener neuer Betreuer geladen wurde.
Zitat:
Egal wie die Sache ausgeht, bleibe ich also auf den Kosten sitzen.
Ich verstehe die Welt der Betreuer langsam echt nicht mehrDu sollst neue Betreuerin werden und wirst evtl. im Termin gleich dazu ernannt. Auf welchen Kosten bleibt man denn da sitzen?
Auch wenn der Beschluss nicht sofort Rechtskraft erlangen sollte sondern erst über die Geschäftsstelle geht wäre das doch wirklich kein Beinbruch. Da handelt es sich dann in der anschliessenden Vergütung um einen realen Vorlaufzeitaufwand von höchstens 2 Stunden.

Um es mal ganz klar zu benennen, es gibt viele Bezirke in denen Betreuer sich immer noch das Bein ausreissen müssen um ausreichend Fälle zu bekommen. Aquise in einer offensiven Form dürfen wir nicht betreiben. Ich bin beileibe kein Schleimer aber für mich ist es selbstverständlich gegenüber dem Gericht auch mal 2 Stunden oder sonst was zu "opfern" anstatt mich dauernd zu beklagen oder Milchmädchenrechnungen anzustellen.
So funktioniert Freiberuflichkeit einfach nicht!

Nix für Ungut.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.03.2016, 15:26   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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Zitat:
Und noch eine Konstellation zur Frage wer soll das bezahlen
Ich dachte, dieser Satz stellt schon klar, dass es eher um eine ironische Betrachtung des Themas geht.

Zitat:
Ich verstehe die Welt der Betreuer langsam echt nicht mehrDu sollst neue Betreuerin werden und wirst evtl. im Termin gleich dazu ernannt. Auf welchen Kosten bleibt man denn da sitzen?
Ich persönlich lernte einige Betreute schon vor der Betreuung kennen. Ich gehe auch schon mal mit der Betreuungsbehörde zum zukünftigen Betreuten um ihm die Angst vor der Person des zukünftigen Betreuers zu nehmen und ihm zu zeigen, dass Betreuer auch ganz normale Menschen sind und keine machthungrigen Unterdrücker von hilfebedürftigen Betreuten.

Zitat:
anstatt mich dauernd zu beklagen oder Milchmädchenrechnungen anzustellen.
Ich bin immer noch ganz verblüfft, dass du meinen Text so anders interpetriert hast als ich ihn für mein Verständnis geschrieben habe. Es zeigt mir aber auch, dass es gefährlich ist zu versuchen Zwischentöne "schriftlich" rüberbringen zu wollen.
Salei ist offline  
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Alt 30.03.2016, 15:34   #14
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Salei,

die Ironie habe ich in deinem Beitrag aber auch nicht erkennen können.

Da geht es mir wohl so wie Michaela
__________________
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agw ist offline  
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Alt 30.03.2016, 18:48   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Zitat:
Ich dachte, dieser Satz stellt schon klar, dass es eher um eine ironische Betrachtung des Themas geht.
Ich habe es auch anders verstanden.

Ich habe auf jeden Fall weder Zeit noch Geld zu verschenken und wenn ich "gefahrlos" etwas beantragen kann, dann tue ich das auch.
nene ist offline  
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Alt 31.03.2016, 08:24   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich dachte, dieser Satz stellt schon klar, dass es eher um eine ironische Betrachtung des Themas geht.
Guten Morgen Salei, persönlich hatte ich dich nicht angreifen wollen, ganz sicher nicht Ich bin ein Fan der klaren Worte in bestimmten Momenten.
Ironie konte ich leider keine erkennen

Zitat:
ch habe auf jeden Fall weder Zeit noch Geld zu verschenken
Wer hat das schon? Keiner.
Es geht in solchen Fragen aber deutlich um Ausgewogenheit, Angemessenheit und die Relation.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.03.2016, 11:03   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Als Zeuge vor Gericht gegen seinen Betreuten aussagen zu müssen, da i.d.R. kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess, hat für mich persönlich nichts mit Betreuertätigkeit zu tun - ggfs. ist danach das Vertrauensverhältnis derart zerstört, dass der Betroffene sogar eine Betreuung generell ablehnt.

Natürlich geht jeder mit dem Thema Geld anders um, aber ich wundere mich immer wieder über Kollegen, die bspw. erst nach zwei Jahren Vergütungsanträge stellen und dann ganz erstaunt sind, dass das Gericht auf Verjährung verweist, oder sich beschweren, dass Vergütungen aus dem Jahr 2014 noch offenstehen.
nene ist offline  
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Alt 31.03.2016, 12:52   #18
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Da du zu dem Termin als "Zeuge" und nicht als "Betreuer" geladen bist, kannst du natürlich auch die Fahrtkosten und den Verdienstausfall geltend machen.
Die Höhe der Fahrtkosten (§ 5 JVEG) und die Höhe der Zeugenentschädigung (§ 20 JVEG) kannst in den genannten §§ nachlesen.
Wenn eine Übernachtung erforderlich ist - eine Anreise am Tag der Verhandlung ist nicht zumutbar - kannst du die hierfür entstehenden Aufwendung nach dem Bundesreisegesetz geltend machen.
Schnieder ist offline  
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Alt 01.04.2016, 11:52   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Danke!
nene ist offline  
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