Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zur Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier im Forum und momentan am überlegen, mich Berufsbegleitend als Berufsbetreuer selbstständig zu machen. ...
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09.12.2016, 08:24 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 26.11.2016
Beiträge: 1
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Fragen zur Betreuung
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier im Forum und momentan am überlegen, mich Berufsbegleitend als Berufsbetreuer selbstständig zu machen. Ich habe hier im Forum schon meiner offenen Fragen beantwortet bekommen, aber einige Fragen habe sind noch offen, oder ich habe die die antworten hier im Forum nicht finden können. Ich hoffe mir kann jemand helfen Ehrenamtliche Betreuungen Es steht geschrieben, dass manche Betreuungsbehörden verlangen, dass man 10 Betreuungen ehrenamtlich macht, und dass man dann Rückwirkend ab der elften Betreuung bezahlt wird. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, gibt es Möglichkeiten dieses zu umgehen? Betreuungsbehörden Kann man sich bei der Erstbewerbung bei der Betreuungsbehörde nur bei der Behörde bewerben, in welchem Zuständigkeitskreis man wohnt, oder kann man sich direkt bei verschiedenen Betreuungsbehörden bewerben. Ich frage aus dem Grund, da ich so wohne, dass ich innerhalb von 10 Minuten (Fußläufig) jeweils zwei weitere Kreise von Betreuungsbehörden erreichen kann Zertifikationskurs Berufsbetreuuer Ich habe gelesen, dass es unterschiedliche Zertifikationskurse zum Berufsbetreuuer gibt. Wie sind eure Erfahrungen damit. Mach das Sinn zu haben, und wenn ja, welches Institut würdet Ihr empfehlen. (Ich werde sowieso vorher so einen Kurs besuchen, dies ist eher reine Neugier) Vorstellung Betreuungsbehörde Gibt es Dinge, die man bei der Vorstellung bei der Betreuungsbehörde beachten muss Liebe Grüße Lixtig |
09.12.2016, 16:38 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Hallo,
ich wohne im Dreiländereck. Arbeite also für 3 Amtsgerichte in verschiedenen Bundesländern. Dies habe ich von Anfang an offen kommuniziert und ist legitim. Allerdings musst du dir bewusst sein, dass dir keine Behörde die Anzahl an Betreuungen im Vorfeld garantiert. Bekommst du dann nur 3 Personen in dem Landkreis, ist es wirtschaftlich zu überlegen, ob sich das lohnt. Mein Amtsgericht für das ich hauptsächlich tätig bin, hat mir mit Zugang des 11 Beschlusses alle 11 Betreuungen als beruflichen Status umgeschrieben. Somit begann mein vergueteter Abrechnungszeitraum mit dem Tag an dem der 11 Beschluss zugestellt war. Die Zeit davor habe ich ueber das Ehrenamt abgerechnet. Das war eine Absprache mit dem hiesigen Richter. Viel Erfolg. LG.Dubai |
10.12.2016, 10:00 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 19
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Bei uns ist man ab dem ersten Betreuten Berufsbetreuer, falls man Berufsbetreuer werden möchte und die entsprechende Anzahl übernimmt. Ehrenamtliche Betreute, die man bis dahin hatte, bleiben ehrenamtlich. Macht auch irgendwie Sinn.
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