Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Situation der Betreuer/innen (https://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/)
-   -   Porto- wo ist die Grenze? (https://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/16801-porto-grenze.html)

candide 30.07.2019 14:27

Porto- wo ist die Grenze?
 
Wie macht ihr das eigentlich- oft wollen Ärzte ja Freiumschläge oder Briefmarken für ihre Antworten. Sowas kann aber ja mit den Kassen abgerechnet werden.

Aber umgekehrt ?Heute kam ein HK Plan vom Zahnarzt
Porto 1 : an Kasse schicken mit Antrag Härtefall
Porto 2: Kopie an Zahnarzt
Porto 3: HK Plan retour an Zahnarzt nach Genehmigung
Betreuer bleibt auf dem Porto sitzen.
Ist mit Vergütung abgegolten.


Jetzt verstehe ich den Zahnarzt besser- er berichtet, viele Betreuer lehnen Zahnbehandlungen ab für ihre Betreuten- SO spart man Porto.....


Auf speziell diesem HK gibt es weitere Ärgernisse:
1 Eine Einverständniserklärung für Minderjährige, Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige
- trifft alles nicht zu -

2 Ein Anlageschreiben Listung der zu erwartenden Kosten.
Schlusssatz:
" mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über die Kosten aufgeklärt wurde und diese übernehme":LOL:

michaela mohr 30.07.2019 15:21

Zitat:

Bleibt der Betreuer 3 x auf dem Poro sitzen oder kann er vom Arzt Porto / Freiumschäge verlangen ?:k1ocray:
Du bist ja wirklich lustig:giggleswe: Ich würde nicht mal im Traum daran denken.



Zitat:

Oder ist sowas mit der Vergütung abgegolten?
Natürlich.
Das nennt sich dann Porto ohne Grenzen.


Schau dir doch bitte mal unbedingt das Online Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert an.

Da kannst du die wichtigstens Sachen gut und extrem verständlich erklärt nachlesen.:a040:
Seine Bücher kann man auch kaufen und sollte das vielleicht am Anfang auch. Was Besseres auf dem Markt gibts meiner Meinung nach nicht- gerade und besonders für Anfänger.

HorstD 31.07.2019 10:51

Das Porto (als Teil des Aufwendungsersatzes) ist seit 2005 Tril des Inklusivstundensatzes des § 4 Abs 2 VBVG (sb 27.7.2019
In § 5 Abs 5 VBVG). Zur Kostenminimierung sollte soweit möglich, auf email, Fax oder (bei Behörden/Gerichten) Sammelpost zurück gegriffen werden.

Bei uns in Duisburg zB hat die Stadtverwaltung am zentralen Ort (Nahe dem Amtsgericht) eine zentrale Poststelle. Das rechnet sich, wenn man da einmal pro Woche anlässlich der Fahrt zum Gericht den dicken C-4-Umschlag selbst einwirft (statt 10x0,80 und 5 x 1,65 € zu frankieren). Außerdem kann man dafür einen gebrauchten Umschlag recyclen.

Christian Martens 31.07.2019 21:39

zum Thema Kostentragung des Briefportos: d'accord. Einmal Aufregen ist viel teurer, als 80 Cent.

Aber dann:

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 120001)
Schau dir doch bitte mal unbedingt das Online Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert an.

Da kannst du die wichtigstens Sachen gut und extrem verständlich erklärt nachlesen.:a040:
Seine Bücher kann man auch kaufen und sollte das vielleicht am Anfang auch.

Beim Thema Software für Betreuer argumentierst Du bei reiner Nennung eines Produktnamens, der zur Identifikation ja notwendig ist, dass ihr hier keine Werbung machen dürft und löschst oftmals die Produktbezeichnung. Kann ich letztlich nicht nachvollziehen, aber ok, das ist hier nicht mein Wohnzimmer, also mache ich nicht die Regeln.

Dann lese ich obiges von Dir und frage mich:
Das ist jetzt keine Werbung?
Oder es ist Werbung aber zulässig, weil?

bis denn,
Christian

michaela mohr 31.07.2019 23:19

Oh ne, nicht schon wieder:h9yboredom:

Horst Deinert ist mit seinem Online Lexikon (kostenfrei) eine allgemein anerkannte regelrechte Institution. Er agiert nicht hauptberuflich kommerziell- darin liegt der Unterschied.

Zum Kauf habe ich aus ganz persönlichen Gründen geraten, da kann man nämlich überall mit hin, in die Badewanne, ins Cafe und sonst wo. Wichtig genug dafür wäre es wie man allenthalben deutlich liest. Am besten legt man es sich noch wie früher unters Kopfkissen in der Hoffnung dass das Wissen abfärbt.

Danke vielmals für den besonders akzentuierten Hinweis. Am besten das Thema jetzt noch weiterführen.

ufzeer 01.08.2019 09:49

Mal zum Thema, weils gerade gut passt.


Einschreibenbrief an Vermieter, gestern zurück bekommen mit dem Vermerk "nicht abgeholt worden" (wobei mir das bei 2 Einschreibebriefe passiert ist und ich vermute das die Postfiliale es liegen gelassen hat).


Nun bliebe ja nur noch die Zustellung mit Gerichtsvollzieher.



Ich hab e es mir gespart und dem Vermieter persönlich zugestellt.



Eine eidesstattliche Versicherung sollte doch dann im Zweifel ausreichen?

Christian Martens 01.08.2019 10:29

Wasserdichte = gerichtsfeste Zustellung nur über den Gerichtsvollzieher.



Die diversen Spielarten von Einschreiben sind rechtlich letztlich alle wertlos, sie beweisen nichts, kosten aber Zeit und Nerven.



Also nehme man in 99% aller Fälle einen einfachen Brief oder bei örtlicher Nähe einen Boten / Zeugen und gut ist es.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:18 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39