Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausstieg als Berufsbetreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich möchte nach 5 Jahren Berufsbetreuerdasein in einen neuen Job wechseln. Ich habe auch schon eine neue ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
01.04.2021, 21:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 18
|
Ausstieg als Berufsbetreuerin
Hallo an alle,
ich möchte nach 5 Jahren Berufsbetreuerdasein in einen neuen Job wechseln. Ich habe auch schon eine neue Stelle. Weiß jemand, wie das mit der Vermögensschadenhaftpflicht läuft? Soweit ich die Versicherungsbedingungen verstanden habe, wird ein Schaden maximal 5 Jahre nach Versicherungsende noch von der Versicherung übernommen. Ich gehe an sich nicht davon aus, dass mir in den letzten Jahren was Grobes durch die Lappen gegangen ist, aber man weiß ja nie... Ich hätte schon die Sorge, dass nach den 5 Jahren noch was kommen könnte... Wie würdet ihr euch verhalten... Sollte man die Versicherung noch ein paar Jahre weiterzahlen? Geht das überhaupt? Hat da jemand irgendwelche Erfahrungswerte? Danke und viele Grüße Sabine |
01.04.2021, 21:22 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Es dürfte das beste sein sich mit diesen Fragen direkt an den Versicherer zu wenden.
Hier sind ja alle noch dabeikeine Hoffnung also für Erfahrungswerte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
02.04.2021, 09:31 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
|
Hallo Sabine, ich nehme an, du hast bereits für alle Betreuungen Entlassungsanträge gestellt? Es empfiehlt sich Kontakt mit der Betreuungsbehörde. Und schneller gehts, wenn man selbst mögliche Nachfolger vorschlägt. Dennoch wird es sich womöglich nicht vermeiden lassen, dass nicht alle Betreuerwechsel bis zum Termin der Arbeitsaufnahme gelaufen sind. Der neue Arbeitgeber sollte vorgewarnt werden. Du bleibst ja solange noch in der Betreuungsverantwortung.
Zur HPV: die kann erst mit der Entlassung der letzten beruflich geführten Betreuung gekündigt werden (ggf ehrenamtlich weitergeführte Betreuungen sind unschädlich, die laufen über die Sammelhaftpflicht des Landes). Das was du oben ansprichst, nennt man Nachhaftung: https://www.finanzprofit.de/nachhaft...sicherung.html Sie sollte 10 Jahre ausmachen, wegen der Verjährung der Betreuerhaftung, die 10 Jahre nach dem Ende der Betreuungen beträgt (§ 199 Abs. 3 BGB), die Frist beginnt erst mit der Entlassung (§ 207 BGB). Also mit der Versicherung klären. Ist die vertragliche Nachhaftung kürzer, kann sie gegen eine Einmalzahlung auf 10 Jahre aufgestockt werden. Was man sonst machen sollte: Mit Ende der letzten Betreuung beim Ordnungs/Gewerbeamt das Betreuungsgewerbe abmelden, bei der Berufsgenossenschaft abmelden. Beim Finanzamt das Ende der Selbstständigkeit melden und falls man Steuervorauszahlungen leisten muss, den Antrag stellen, dass diese für die Zukunft auf 0 gestellt werden. Bei der Krankenversicherung muss man unterscheiden: bist du freiwillig in der GKV, wird aus der freiwilligen automatisch eine Pflichtversicherung durch Meldung des Arbeitgebers (sofern du die KK nicht gleichzeitig wechseln willst). Bist du in der PKV, musst du kündigen, hast aber mit dem Nachweis der Versicherungspflicht (Arbeitsvertrag) ein Sonderkündigungsrecht. Zum Zeitpunkt des Wechsels sollten möglichst keine Arztbehandlungen laufen. Wenn sich das nicht vermeiden lässt, dem Arzt den genauen Zeitpunkt des Wechsels von der PKV zur GKV mitteilen, damit er eine Zwischenabrechnung machen kann.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
|
|