Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrolle des ambulant betreuten Wohnens im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe KollegInnen,
ich vertrete die Ansicht, dass es meine Pflicht ist die Arbeit des ambulant betreuten Wohnens zu kontrollieren, ggf. ...
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15.12.2021, 14:29 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Kontrolle des ambulant betreuten Wohnens
Liebe KollegInnen,
ich vertrete die Ansicht, dass es meine Pflicht ist die Arbeit des ambulant betreuten Wohnens zu kontrollieren, ggf. auch Aufgaben zu übertragen, falls diese dem Wohl der Betreuten dienen und entsprechender Unterstützung bedürfen. Auch kontrolliere ich hin und wieder die Dokumentationen. Eigentlich klappt das recht gut, weil ich mit den meisten Assistenten sehr gut zusammen arbeite. Nun habe ich bei einem großen Anbieter in drei Fällen drei Assistentinnen, die sich weigern medizinisch notwendige Untersuchungen zu organisieren und zu begleiten, weil die Betroffenen dies nicht wollten. Alle Klienten sind geistig behindert und bedürfen der inteniven Überzeugung, es geht um die Kontrolle von Blutspiegel und Anpassung von Mediplänen durch die Ärzte. Teilweise werden 8 Wochenstunden ABW verballert, weil man der Auffassung ist, dass die Betreuten die Termine selbst machen müssen (was wirklich nicht geht, weil die kognitiven Fähigkeiten erheblich eingeschränkt sind). Da mehrere regelmäßige Termine nicht wahrgenommen wurden habe ich Einsicht in die Dokumentation erbeten: keine Rückmeldung bzw. ich solle mich an den Chef wenden. Der sagt mir, dass es ihm aus Datenschutzgründen leider nicht mögloch sei mit mir über die betreffenden Fälle zu sprechen, Einsicht in die Doku: keinesfalls!! Ihm ist dabei entgangen, dass ich die Verträge mitihm als Anbieter i.V. unterschrieben habe. Er spräche nur mit mir, wenn er eine Schweigepflichtsentbindung der Betreuten hätte. Ansonsten könne man sich ja mal zusammen setzen. Im übrigen besage das BTHG, dass alles so zu geschehen habe, wie es die Betreuten wünschten. Meine Position: ich organisiere Hilfen, sorge für deren Finanzierung und kontrolliere sie. Hin und wieder ist es auch notwendig Aufträge zu erteilen. Selbstredend bespreche ich die Ziele und das Vorgehen vorab mit den Klienten, aber manchmal kann man nicht davon ausgehen, dass hier irgend ein Verständnis besteht. Wie verhaltet Ihr Euch im Verhältnis zum ABW? Bin ich zu "großkotzig"? |
15.12.2021, 17:49 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Mir steht grad der Mund offen und nein, ich denke du bist hier nicht großkotzig sondern vertrittst die Interessen deiner Betreuten in geeigneter Weise und in angebrachtem Ton.
Ich würde in der beschriebenden Situation mindestens erwarten, dass die ablehnende/verweigernde Haltung der Betreuten dir mitgeteilt würde und gemeinsam Lösungsansätze gesucht werden. Ausser Anbieter wechseln fällt mir spontan nichts ein, bin aber gespannt wie andere Forumsmitglieder das handhaben würden. |
15.12.2021, 18:29 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Ist denn die genannte Tätigkeit nicht im Hilfeplan für das ABW enthalten? Wenn nein, bei der Fortschreibung, die ja sicher jetzt ansteht, ergänzen. M.E. ist sowohl die Überzeugungsarbeit, die Terminsvereinbarung als auch die Begleitung typische Aufgabe von ABW.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.12.2021, 18:49 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ja,ja das ABW, diese Konflikte sind bestens bekannt. Es gibt ABW's die "nur Aufträge vom Klienten annehmen " Das ist der Freifahrtschein für andauerndes Nichtstun.
Persönlich bin ich es einfach leid nicht nur die Kundschaft sondern auch die Mitarbeiter anderer antreiben zu müssen. Du könntest dir überlegen den Kostenträger einzuschalten, vielleicht nach vorankündigung. Das bewegt in der Regel schon einiges. Inzwischen bin ich dazu übergegangen mir ein anderes ABW zu suchen. Zu Horst: Wenn Bedarf sich ändert muss nicht das Ablaufdatum abgewartet werden. Ein neuer Bedarf wird nachgewiesen/benannt und der Plan entsprechend modifiziert.
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15.12.2021, 18:57 | #5 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
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Moin moin
Nein, Du bist nicht zu großkotzig. So, wie es die Aufgabe von BetreuerInnen ist, in Pflegeheimen nachzusehen, ob und wie gut die Betreuten dort versorgt werden, ist es auch die Aufgabe im BW zu eruieren, ob die Hilfeleistungen auch tatsächlich ankommen. Zitat:
Falls sich die Leitung des ABW noch mehr oder des Öfteren so eine Haltung einfallen läßt, sollte schon mal deutlich gemacht werden, was die Aufgaben und Kompetenzen von rechtlichen BetreuerInnen sind. Dazu gehört es auch Missstände aufzudecken, zu beheben und ggf. auch bekannt zu machen, damit weitere Opfer vermieden werden. Einen angeblichen Willen von Menschen, die zu keiner freien Willensbildung fähig sind (dazu dürften durchaus auch einige Deiner Betreuten gehören) auszunutzen, um das eigene Eierschaukeln zu legitimieren, ist ein absolutes NoGo. Wer das BTHG (und so manches andere Gesetz) so interpretiert, hat nichts davon verstanden. MfG Imre
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16.12.2021, 06:53 | #6 |
Stammgast
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Neben den beschriebenen habe ich gerade den Fall einer frisch Volljährigen übernommen, die in einer stationären Jugendeinrichtung lebt:
es gibt in den letzten Jahren mehrere Zeiträume ohne Krankenversicherung es wurde kein GdB beantragt Ausbildungsbeihilfen wurden der B. zur Verfügung gestellt, obwohl die zu 100% dem Jugendamt gehören (klar: Entreicherung + Beschränkung der Minderjährigenhaftung) Fahrkarte zur Berufsschule wurde nicht beantragt liegt schon beim Inkasso, weil die Monatskarten dennoch zur Verfügung standen…) … und ich bin erst vor 4 Wochen bestellt. das sind doch ernsthafte Haftungsangelegenheiten. Und der Leiter des Heims verpasst mir nen Einlauf: Sie setzen meine Mitarbeiter unter Druck, bisher wollte noch kein Betreuer die Akten sehen und das Geld verwalten etc… … wir sollten uns mal alle zusammen setzen… |
16.12.2021, 08:50 | #7 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Ich will jetzt hier gewiss kein grundsätzliches ABW- Bashing vorantreiben. Es gibt einige Träger (auf jeden Fall bei uns) wo wirklich ausgezeichnete, emphatische Arbeit geleistet wird. Meiner Erfahrung nach liegt der Hund dabei in der jeweiligen Grösse und in ehemalig guter Arbeit begraben. Auf diesem Ruf ruhen sich einige bequem aus. Der letzte Klopper war, dass man für die Klienten nicht mal mehr ein Fax oder eine Mail verschicken dürfen sollte. Stichwort Datenschutz. Manchmal muss etwas halt schnell gehen. Dagegen reichte zum Glück ein sehr scharfer Satz von meiner Seite aus um das "Missverständnis" zu beheben. Zitat:
Persönlich finde ich es schwer enttäuschend inzwischen auch das BeWo kontrollieren zu müssen. Der Gedanke gemeinsam von verschiedenen Seiten her an den Problemen eines Kunden zu arbeiten verflüchtigt sich langsam. Aber wenn`s nicht anders geht......
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16.12.2021, 19:47 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zu den von Dir richtig beschriebenen Haftungssachen: Wie alt ist die Betreute denn? Wenn Du zu ihrem 18ten Geburtstag zum Betreuer Bestellt wurdest, dann wird sie vorher wohl einen Vormund gehabt haben. Dann wäre der Vormund in der Haftung für alle Sachen, die in die Zeit der Vormundschaft gefallen sind. Wenn es keinen Vormund gegeben hat, liegt die Haftung bei der sorgeberechtigten Person. Dein Job ist es, die Sachen nachzuholen und evtl. schon entstandenen Schaden von den vorher haftenden Personen/Institutionen wieder einzufordern. Wer hat denn das Konto verwaltet, auf dass das Ausbildungsgeld geflossen ist? - Die Betreute selber? Dann siehe oben. - Die Einrichtung? Dann hätte die Einrichtung das Geld an das Jugendamt weiterleiten müssen, denn die Betreute hat keine Verfügungsgewalt über die Konten der Einrichtung. Wenn die Einrichtung das Geld der Betreuten gibt, dann ist das der Fehler der Einrichtung. Man sollte doch wohl erwarten können, dass eine Einrichtung weiß, wie sie selber finanziert wird, und wem welche Gelder zustehen. Und für die Dummheiten der Einrichtungen sollten nicht die Hilfebedürftigen geradestehen müssen. Andererseits: Gerade im Rahmen der Jugendhilfe habe ich schon viele Einrichtungen und Behörden gesehen, die einfach jede Fachlichkeit und (z.T. auch Menschlichkeit) missen lassen. MfG Imre
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17.12.2021, 08:54 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Hallo Imre, das sind zwei verschiedene Fälle.
Bei dem einen (Jugendamt, gerade erst 18 geworden usw.)ist sollte Haftungsfrage durch das Land bereits als geklärt gelten. Zitat:
Der Ursprung ging um das ABW. Da sehe ich nach wie vor keine besonderen Haftungsregeln. Auf jeden Fall nicht durch (finanzielle) Schäden wg Unterlassung ("vergessene" verspätete Mitteilungen z.B.).
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