Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretung Berufsbetreuung ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe BetreuerInnen,
- Ich frage mich, was im Falle eines mehr oder weniger plötzlichen ungeplanten Ausfalls des Berufsbetreuers zu geschehen ...
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12.10.2009, 19:05 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Vertretung Berufsbetreuung ?
Liebe BetreuerInnen,
- Ich frage mich, was im Falle eines mehr oder weniger plötzlichen ungeplanten Ausfalls des Berufsbetreuers zu geschehen hat. - Muß ich einen Vertreter stellen ? was ich mir schlecht vorstellen kann, weil diese Person ja keine Vollmachten hat. - Wie geht das , wenn Betreuer plötzlich im Krankenhaus liegt und keine Barauszahlungen vornehmen kann ? Ich bin in meinem Erstberuf ges. krankenversichert. - Gibt es eine Zusatzversicherung, die mir den Ausfall als Berufsbetreuerin versichert ? ich bin gespannt auf Eure Antworten. Viele GRüße Dora |
12.10.2009, 22:24 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Dora
hier in meiner Stadt werde ich gebeten immer einen Ersatzbetreuer anzugeben der gleichzeitig mit im Beschluss steht. Damit hat er im Fall der Fälle alle Rechte wie ich sie habe. gruß StefanB |
13.10.2009, 08:13 | #3 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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einen regulären Ersatzbetreuer gibt es bei uns nicht, das muß jeder Betreuer selbst regeln.
Ich habe eine Kollegin als "Dauervertretung": sie hat Kopien all meiner Betreuerausweise und eine von mir erstellte Vollmacht, mich in allen Bereichen und für alle Betreuten zu vertreten (und ich von ihr auch). Das dient natürlich hauptsächlich der gegenseitigen Urlaubsvertretung, ist aber auch in unvorhergesehenen Fällen wie Krankheit sehr nützlich. Ansonsten wäre, denke ich, die Betreuungsbehörde zu informieren, die notfalls für kurzfristigen Ersatz sorgen müßte. |
13.10.2009, 10:38 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
das Problem kennen wohl alle Berufsbetreuer. Leider gibt es keine allgemein verbindliche Regelungen. Von einer Vertretung, welche selbst vorgenommen wird, rate ich ab. Die Vormundschaftsgerichte in meinem Tätigkeitsbereich lehnen dies auch ab. Nur für kleine Tätigkeiten, z.B. Auszahlung Taschengeld, ist dies erlaubt. Siehe auch Betreuungslexikon: Rechtsprechung: Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf bei einem Urlaub seine Aufgaben nicht von sich aus auf einen Vertreter übertragen, da eine solche Praxis dem gesetzlichen Leitbild der persönlichen Betreuung widerspricht. Bei urlaubsbedingter Abwesenheit kann der Betreuer allenfalls jemanden bitten, nach dem Betreuten zu schauen, um ihn unverzüglich über alles Wesentliche zu informieren. In diesen Fällen kommt allenfalls die gerichtliche Bestellung eines Vertreters in Frage: OLG Frankfurt/M., 20 W 512/01 Dagegen reicht es den VG bei mir, wenn ich, über Handy oder Fax, im Urlaub erreichbar bin. Eine Ergänzungsbetreuerbestellung vorab, für den Fall der Fälle, lehnen bei uns die Betreuungsrichter ab. Ich denke, am Besten mit dem jeweiligen Gericht die Vorgehensweise absprechen. Gruß Heiner |
13.10.2009, 12:55 | #5 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Ich beabsichtige, bei all meinen Betreuungen Vertretungsbetreuer per Beschluss zu benennen. Kollegen meinten, damit mache ich mich "unbeliebt" bei den Gerichten. Meines Erachtens sollte jeder Beschluss - wie es sich gehört - mit einem Vertretungsbetreuer gefasst werden. Ob bzw. wann man die Vertretung in Anspruch nimmt, ist dann eh' Sache der Betroffenen. mfg |
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13.10.2009, 13:53 | #6 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
sehe ich nicht so. ich denk mir, die aufgabe eines betreuers oder einer betreuerin ist eine außerordentliche machtstellung, vergleichbar mit der einer prokuristin. und so mir nichts dir nicht eine vertreterin zu bestellen, würde meines erachtens dieser aufgabe nicht gerecht. (hab das gefühl, dass sich viele hier der größe ihrer aufgabe gar nicht bewußt sind.) der herr prokurist hat auch keinen vertreter, wenn er mal in urlaub fährt oder zur kur muss. absehbares wird vorher geregelt, popelkram wird delegiert und für notfälle und unaufschiebbares ist er weiterhin erreichbar. es liegt in der tatsache der großen verantwortung, dass da niemand einfach so mit diesen sehr weitreichenden kompetenzen ausgestattet wird. und so seh ich es auch bei den betreuerinnen und betreueren. gruß, zeiten |
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13.10.2009, 13:54 | #7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo Carlos,
ich habe mich zwar nicht tief in die Materie eingearbeitet, aber ein Richter erklärte mir, dass es wohl eine unterschiedliche Rechtsauffassung gibt. Es gibt wohl Urteile wonach so zu verfahren ist wie du es dir vorstellst. (Ich persönlich sehe das auch als suberste Lösung an)Andererseits muss es aber auch Urteile und vorallem deren rechtliche Auslegung in Kreisen der Richter geben, die ein solches Handel unterbinden. Ich lass die Rechtsgelehrten dies untereinander austragen. Ich fahre gut, wenn ich mich an die Vorgaben meiner zuständigen Richter und die bestehenden Gesetze halte. Gruß Heiner |
13.10.2009, 16:00 | #8 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
ich denke, dass es auch bei Prokuristen irgendeine Form der Vertretung gibt; evt. sind rein betriebswirtschaftliche Fragen auch eher aufschiebbar. Im übrigen: Gerade, weil sich Betreuer ihrer besonderen Verantwortung gerecht fühlen, haben sie sich meines Erachtens um eine geeignete Form der Vertretung zu kümmern. Dass es in dieser Frage offenbar Spielraum gibt, ist o.k. Es geht auch um die Frage, inwiefern ein Betreuer der für 2 bis 3 Wochen krank ist oder in Urlaub fährt, überhaupt einen Vertreter unbedingt braucht. Sofern die Sachen einigemaßen auf dem Laufenden sind, könnte diese Zeit grundsätzlich überbrückbar sein. Da reicht evt. auch, wenn der Betreuer notfalls (aber bitte nur dann) per Handy oder Fax erreichbar ist. Und: Bei den evt. Vertretungsbetreuern handelt es sich ja um keine Hannswürste, sondern - davon gehe ich aus - um kompetente und verlässliche Personen, die auch zum Wohle des Betreuten zu handeln haben. mfg |
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13.10.2009, 17:06 | #9 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Ich denke auch, dass Zeiten bis zu 2 oder 3 Wochen im Normalfall zu überbrücken sind. Da ich noch nicht so lange als Berufsbetreuer arbeite, kenne ich noch nicht viele Kollegen und habe niemanden als Vertretung.
Ich war nun eine Woche im Urlaub - es ist klar, dass ich vorher allen nötigen Institutionen und natürlich den Betreuten Bescheid sage und alles, was anliegt erledige. Außerdem informiere ich Betreuungsbehörde sowie Gericht. Erreichbar möchte ich dann allerdings nicht sein müssen - auch ein Betreuer hat in meinen Augen ein Recht auf Urlaub und in dieser Zeit bin ich schlicht nicht da. Sollte etwas völlig unvorhergesehenes auftreten, was eine sofortige Handlung nötig macht, muss meines Erachtens die Behörde einspringen bzw. eine Vertretung per Beschluss bestellt werden. Gruß Nadine |
13.10.2009, 20:27 | #10 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,809
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Hallo,
bei meinem AG beauftrage ich eine Kollegin mit meiner Vertretung wobei sie erst mal nur als Ansprechperson fungiert. Sollte ein Handeln des Betreuers notwendig sein wird sie kurzfristig vom Gericht zur Vertretungsbetreuerin bestellt. Das klappt ganz problemlos. Ich bin im Urlaub nicht erreichbar und ich finde es auch völlig untrealistisch das an einen Betreuer die Erwartung gestellt wird das er 24 h/Tag und 365 Tage/Jahr erreichbar sein soll. Gruß, Andreas Geändert von agw (13.10.2009 um 20:39 Uhr) |
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Stichworte |
betreuerpflichten, urlaub, vertretung |
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