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Bärbel 07.04.2010 20:45

Rechnungslegung
 
Hallo, :a040:

ich könnte jetzt alles durchlesen, leider fehlt mir die Zeit. Ich sitze hier voll mit Welpen. Mein erstes ehrenamtliches Jahr geht um und ich weiß nun nicht wie das mit der Rechnungslegung beim Amtsgericht funktioniert. Melden die sich vom Amtsgericht, oder geht das von mir aus? Was genau wollen die haben? Gehören die schriftlichen Behördenunterlagen dazu? Von wem erhalte ich das Geld, wer sagt mir das ich das von meinem Betreuten abheben darf? Da er ja in einer Wohnstätte lebt und die Vorort Taschengeld erhalten, muss er ja auch alles belegen. Den schreibe ich dann ja an, das ist mir klar, muss ich da evtl. noch etwas beachten?
Ich hoffe nun auf eure Unterstützung.
Danke Ihr Lieben? :winke:
Will noch einer ein West- Highland- Terrier???

Gruß Bärbel:wink3:

Kohlenklau 07.04.2010 23:35

Hallo Bärbel,

viele Fragen auf einmal.
Bei uns schreibt das Gericht nach einem Jahr an und bittet um Rechnungslegung (bei Vermögenssorge) und den Jahresbericht. Du kannst aber auch ohne Aufforderung die Sachen bei Gericht einreichen. Hier findest Du die benötigten Vordrucke NRW-Justiz: Betreuung/Vormundschaft
Du brauchst VS 5d für die Geltendmachung Deiner Aufwandsentschädigung. Ist der Betroffene mittellos, wird Dir das Geld von der Gerichtskasse überwiesen, ist der Betroffene vermögend, dann kannst Du ohne Beschluß (wenn Du die Vermögenssorge hast) das Geld vom Konto des Betreuten entnehmen (und in der Rechnungslegung entsprechend kennzeichnen).
Du brauchst VS 25 für den Jahresbericht und mußt zu den Angaben die entsprechenden Belege beifüge. Inwieweit Unterlagen zum Heim (Taschengeld-)konto gefordert werden, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Frag die Rechtspflege, wie sie es gerne hätten.
Hast Du die Vermögenssorge und verfügt der Betreute noch über Konten oder Vermögen, dann brauchst Du VS 24 T und VS 24 E. Dazu mußt Du den Geldfluß genau belegen, z.B. mit Kontoauszügen, Quittungen und Rechnungen.

Was muß Dein Betreuter belegen und warum willst Du ihn anschreiben? Du solltest Dir besser von der Einrichtung die ordnungsgemäße Auszahlung des Taschengeldes und weiterer Leistungen an den Betreuten nachweisen lassen.

Viel Spaß beim ersten Mal:wink3:
Kohlenklau

zeiten 08.04.2010 21:28

Zitat:

Zitat von Bärbel (Beitrag 35193)
Will noch einer ein West- Highland- Terrier???

aber ich welpenfotos biite sehen. :d010:

Bärbel 13.04.2010 10:51

Westies
 
Hallo,
gib mir mal deine Adresse und ich bombadiere deine Adresse mit Fotos.
Gruß Bärbel

MurphysLaw 13.04.2010 21:45

Darf ich auch mit in den "Verteiler"?

murphyslaw@abwesend.de

Viele Grüsse,
MurphysLaw


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