Dies ist ein Beitrag zum Thema Anwesenheit bei Gerichtsverhandlung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Himmel hilf
Zitat:
... die Information an Dritte, dass ein erwachsener Bürger nicht immer alle Regeln einhält, halte ich für ...
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02.09.2012, 21:56 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Himmel hilf
Zitat:
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.09.2012, 07:54 | #12 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Hallo,
ich habe folgendes erlebt: in einem Zivilrechtsverfahren mit von mir beauftragtem Anwalt (incl. Prozeßkostenhilfe) durfte ich neben dem Anwalt sitzen. In einem Strafprozeß (sexueller Mißbrauch) wurde ich grade eben als "Publikum" geduldet. Der Richter überlegte sogar, einen nicht-öffentlichen Prozeß daraus zu machen, dann hätte ich draußen warten müssen. Meine Rolle als gerichtlicher bestellter Betreuer interessiert den überhaupt nicht! Gruss Andreas |
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