Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Nachlasspfleger ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspfleger ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ihr hattet mir ja vor kurzem sehr mit Informationen bzgl. der Betreuerstatus geholfen und mir Wege aufgezeigt, wie man ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 19.05.2012, 20:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
Standard Nachlasspfleger ?

Hallo,

ihr hattet mir ja vor kurzem sehr mit Informationen bzgl. der Betreuerstatus geholfen und mir Wege aufgezeigt, wie man am besten beginnt. Ich denke meine jetzige Frage, könnte hier Fehl am Platze sein, wofür ich mich vorab Entschuldigen möchte. Warum stelle ich Sie dann hier trotzdem? Ich denke das der Betreuer und der Nachlassverwalter nicht weit auseinanderliegen und ich auch gelesen habe, dass Betreuer auch gleichzeitig Nachlasspfleger sein können.

Meine Frage ist ob sich die Bewerbung als Nachlassverwalter/pfleger im groben und ganzen so verhält, wie die der Betreuer ? Wenn ich es richtig vernommen habe, wird die Tätigkeit des Nachlassverwalter auch überwiegend ehrenamtlich geführt. Die Prozedur der Bewerbung in Berlin als Betreuer hatte man mir ja schon erläutert, dafür sind die Caritas Verbände zuständig, über Nachlasspfleger lese ich allerdings nichts.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen damit? Geht die Bewerbung direkt an das Gericht? Wo wäre ich als ehrenamlichter Nachlasspfleger versichert ? Beim Betreuer läuft das alles über die Caritas Verbände aber der Nachlasspfleger ?

Wäre wirklich dankbar über brauchbare Infos, dann im Netz ist nicht viel zu finden vorallem zu den Bewerbungsrichtlinien.

P.S. Das Amtsgericht hatte schon vor Wochen mal eine E-Mail diesbezüglich geschickt, aber bis heute keine Rückantwort erhalten.

Danke Gruß Daniel

Geändert von Puffel (19.05.2012 um 20:53 Uhr)
Puffel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 11:33   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Hallo Puffel,

hier in der Gegend (NRW-Land) werden Nachlasspfleger nur sehr erfahrene Betreuer oder haben Erfahrung aus dem Notariats- / Anwaltsbereich und kennen sich sehr gut im Erbrecht, in Wegen der Nachforschung usw. aus. Eher nichts für Neulinge. Schau mal in die Themenliste bei den Anbietern für Nachlasspfleger-Ausbildung, dann siehst du, was die wissen müssen.

Ob in Deiner Gegend Neulinge eine Chance kriegen, kann ich nicht beurteilen.

Bei uns gibt man Einsteigern manchmal Chancen als Verfahrenspfleger...

Gruss
efb
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 15:23   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Puffel Beitrag anzeigen
Ich denke das der Betreuer und der Nachlassverwalter nicht weit auseinanderliegen und ich auch gelesen habe, dass Betreuer auch gleichzeitig Nachlasspfleger sein können.
HAllo Puffel,

ich weiß ja nicht wie du auf den Gedanken kommst, aber das sind völlig verschiedene Aufgabenbereiche.

Ein ehemaliger Betreuer kann vielleicht nach dem Tod des Betreuten zum Nachlasspfleger bestellt werden, aber gleichzeitig kann diese Funktion für die gleiche Person naturgemäß nie auftreten.

Nach deinen geschilderten Ausbildungen verfügst du auch nicht gerade über besondere Kenntnisse in diesem Bereich, die dich qualifizieren würden. Erbrecht und Nachlaß ist sicherlich kein einfacher Bereich.
Ich verstehe es immer nicht so ganz wieso man einen Beruf ausüben will bei dem man sich noch nicht mal über die notwendigen Sachkenntnisse im klaren ist.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 18:50   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
Standard

Hallo,

Zitat:
ich weiß ja nicht wie du auf den Gedanken kommst, aber das sind völlig verschiedene Aufgabenbereiche.
Damit meinte ich eigentlich auch nicht die Aufgabenbereiche sondern eher den Ablauf der Bewerbung zum Ehrenamt.

Zitat:
Nach deinen geschilderten Ausbildungen verfügst du auch nicht gerade über besondere Kenntnisse in diesem Bereich, die dich qualifizieren würden. Erbrecht und Nachlaß ist sicherlich kein einfacher Bereich.
Ja, da hast du Recht. Erbrecht und Nachlaß ist nicht gerade mein Hauptthema. Mit der Qualifizierung hatte ich anderes gehört. Mein Cousin ist Rechtsanwalt und meinte, dass neben Anwälten, Steuerberatern gerne Menschen genommen werden, die mit Zahlen umgehen können. Im Internet wurden neben den genannten Zielpersonen auch Betriebswirte genannt, ich bin jetzt einer.

Zitat:
Ich verstehe es immer nicht so ganz wieso man einen Beruf ausüben will bei dem man sich noch nicht mal über die notwendigen Sachkenntnisse im klaren ist.
Naja, auch hier hast du sicherlich im Kern Recht mit der Aussage. Ich bin jederzeit bereit, was dazu zu lernen, dazu müßte man eben nur wissen, was explizit gefordert wird, das war ja meine Frage.

Wenn hier von bestimmter Qualifizierung gesprochen wird, möchte ich diese gerne Erfahren. Ich gehe davon aus, neben den Nachlasspfleger auch bestimmte Qualifikationen an das Amt des Betreuers gestellt wird. Die Betreuungsbehörde meinte allerdings dem ist nicht so. Orginal E-Mail Zitat: "Das kann jeder machen" !

Und das war eben nur meine Frage, wie das beim Nachlasspfleger geregelt ist, nicht mehr und nicht weniger!

Trotzdem Danke, ich werde morgen mal zum Amtsgericht rübergehen und mir Infos holen.

Gruß Daniel
Puffel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 21:03   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Daniel,

Im Nachlass erfolgt die Bestellung durch den Rechtspfleger. Wenn du also die Vorraussetzungen wissen willst solltest du dich am besten bei dem zuständigen Rechtspfleger erkundigen.

Da dies regional sehr unterschiedlich ist macht ein tip über hiesige Verhältnisse auch wenig Sinn.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 21:10   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
.Die Betreuungsbehörde meinte allerdings dem ist nicht so. Orginal E-Mail Zitat: "Das kann jeder machen" !
Also vom rechtlichen Standpunkt aus hat die Betreuungsbehörde sicherlich recht.
Jedoch wirst du bei einer beruflichen Tätigkeit als Betreuer eher mit " schwierigen" Fällen bedacht werden. Und wenn du deine ersten Haftungsansprüche gegen dich an der Backe hast weil du vergessen hast Ansprüche geltend zu machen wird sich der Spruch der Betreuungsstelle schnell relativieren.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 21:23   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
Standard

Hallo,

nicht das du denkst,dass das meine Meinung ist. Das hat mir wirklich das Bezirksamt alias Betreuungsbehörde so mitgeteilt.

Ich werde mich morgen mal persönlich beim Amtsgericht vorstellen und schauen was bei rum kommt.

Danke für die Hilfe!
Puffel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 13:47   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
Standard

So, ich war jetzt mal beim Amtsgericht drüben und man teilte mir mir, das laut Gesetz ehrenamtliche Nachlasspfleger eingesetzt werden dürften, in Berlin aber nicht.

Das heißt, in Berlin sollen anscheinend gar keine ehrenamtlichen Nachlasspfleger bestellt werden, das machen nur Rechtsanwälte.

Und wieder flammte das alte Thema "Betreuung" auf, man verwies mich darauf, doch Betreuer zu werden (natürlich nur ehrenamtlich) da man Berufsbetreuer nicht braucht! Und wieder kam man mit der leicht überheblichen Aussage: Das kann jeder machen, sogar der Nachbar!

Ich wollte dann noch etwas Salz in die Wunde streuen und fragte nach dem Berufsbetreuerstatus nach einer gewissen Anzahl von ehrenamtlichen Betreuungen, die Antwort war super:

Ich sage Ihnen und auch allen anderen Bewerber, wir brauchen langfristig keine Berufsbetreuer im Gegenteil, wird sich darum bemüht, die beruflichen Betreuungen im Zuge der Kostenminimierung zu mindern und die ehrenamtlichen Stärker zu unterstützen.

Leider wurde meine Frage damit nur Indirekt beantwortet. Ich wollte ja eigentlich wissen, was geschieht wenn ich von Beginn der Tätigkeit als Berufsbetreuer berücksichtigt werden will, oder was geschieht nach den zehnten ehrenamtlich geführten Betreuung?

Ich denke die etwas versteckte Antwort sollte lauten, bleiben sie am besten nach der zehnten Betreuung weiterhin ihren ehrenamt treu, denn gibt es auch weiterhin Betreuungen. Ansonsten werden sie nicht mehr berücksichtig.
Puffel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 17:54   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Moin Puffel

Wie es aussieht, hast Du in Berlin einen ganz besonders hellen Rechtspfleger erwischt. Die ganze Betreuungswelt ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
Von den Berliner Gerichten hört man immer wieder die gruseligsten Sachen. Ich gehe allerdings davon aus, dass auch in Berlin nicht alle Gerichte und schon gar nicht Mitarbeiter der verschiedenen Gerichte Intelligenzbefreite Vollpfosten sind.

Die Vorstellung nur noch ehrenamtliche Betreuer zu wollen und Berufsbetreuer nach allen Kräften (auch mit nicht ganz legalen/legitimen Mitteln) aussen vor zu halten, ist wohl mehr dem hirnarmen Glauben entsprungen, dass es Geld spart, wenn man so handelt.
Das dies nicht so ist und aufgrund z.B. der Pauschalierung, die den Berufsbetreuern viel Zeit für die Intensiven Fälle weggenommen hat, Mehrkosten in den Bereichen Soziales und Gesundheit entstanden sind, ist schon lange klar. Man wollte damit die Justizkosten einfrieren (auf eine Senkung wagte man gar nicht erst hoffen). Aber selbst das hat nicht geklappt.

In jeder Berufsgruppe gibt es Menschen, die nicht in der Lage sind zu rechnen oder zu denken, andererseits aber auf Befehle oder Vorgaben hoffen, die sie dann mit Akribie, aber ohne Hirn oder Erbarmen umsetzen wollen. Warum soll das nicht auch bei Gerichtspersonen so vorkommen?

Davon abgesehen: Als ich vor vielen Jahren mal in Bremen gefragt habe, ob denn für mich Chancen auf den Job als Berufsbetreuer bestehen, erhielt ich als Antwort die Frage ob ich den Jurist sei. Sonst hätte es keinen für mich, da dort nur Juristen berücksichtigt würden.
Nachdem sich Bremen mit dieser Vorstellung ordentlich selbst geschnitten hat, tut sich inzwischen dort was. Wurde auch Zeit.
Allerdings erlebt man immer noch großes Erstaunen, wenn man als Betreuer in Bremer Einrichtungen mal persönlich vorstellig wird oder schnell reagiert. Das kennen die von ihren einheimischen Betreuern nicht gerade als Standard.


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 20:15   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
Standard

Hallo Imre,

Zitat:
Von den Berliner Gerichten hört man immer wieder die gruseligsten Sachen. Ich gehe allerdings davon aus, dass auch in Berlin nicht alle Gerichte und schon gar nicht Mitarbeiter der verschiedenen Gerichte Intelligenzbefreite Vollpfosten sind.
Bisher ging ich auch davon aus, dass unser Gericht zu den "guten" zählt. Ich habe in der letzten Zeit, einige Rechtspflegerinnen kennengelernt und kann sagen das mir nur eine zusagt. Die anderen sind sehr arrogant und abwertend. Sogar mein Cousin der Rechtsanwalt ist sagte mir, dass die Rechtspfleger immer schlimmer werden und denken Sie sind Gott. Er holt sie dann gerne auf den Boden der Tatsachen zurück.

Zitat:
Davon abgesehen: Als ich vor vielen Jahren mal in Bremen gefragt habe, ob denn für mich Chancen auf den Job als Berufsbetreuer bestehen, erhielt ich als Antwort die Frage ob ich den Jurist sei. Sonst hätte es keinen für mich, da dort nur Juristen berücksichtigt würden.
Nachdem sich Bremen mit dieser Vorstellung ordentlich selbst geschnitten hat, tut sich inzwischen dort was. Wurde auch Zeit.
Allerdings erlebt man immer noch großes Erstaunen, wenn man als Betreuer in Bremer Einrichtungen mal persönlich vorstellig wird oder schnell reagiert. Das kennen die von ihren einheimischen Betreuern nicht gerade als Standard.
Das scheint hier in Berlin zumindestens für meinen Bezirk aber ein abgekakertes Spiel zu sein. Die geben ja alle die gleichen Antworten, wie auswendig gelernt. Wenn die Betreuungsbehörde sagt, wir brauchen langfristig keine Berufsbetreuer nur ehrenamtliche und im gleichen Atemzug mitteilen, dass ich mich garnicht bei Gericht bewerben brauch, da diese unbearbeitet sowieso an die Betreuungsbehörde geschickt werden, spricht eine klare Sprache.

Schon die Aussage "Wir brauchen keine Berufsbetreuer aber ehrenamtliche immer" ist das ein Lüge in sich. Ich hätte den Satz umformliert: "Wir benötigen immer Betreuuer aber keine die uns Geld kosten! Da wäre ein Schuh drauss geworden. Es geht hier nur ums Geld um nichts anderes.

Man hat sich zwischen Gericht, der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen auf ein regulierendes Maß geeinigt. Diese sieht nun mal nur vor, dass Berufsbetreuer nicht "mehr" berücksichtigt werden sollen jedoch ehrenamtliche schon. Dieser Erpressungsversuch und nichts anderes ist das, dass man über die zehnte Betreuung leiber seinen Status als ehrenamtlicher beibehalten solle, da sonst keine Berücksichtigung mehr stattfindet, ist sowieso unter aller Sau.

Muss ich mal schauen, wie es weitergeht.

Als nächstes werde ich dem Betreuungsverein, die gleichen Fragen stellen wie dem Gericht und der Betreuungsbehörde. Mal sehen wie die das so sehen. Ich gehe aber davon aus, wenn ich zu viel blöde Fragen stelle, sortieren die mich schon vorab aus.

Geändert von Puffel (21.05.2012 um 20:23 Uhr)
Puffel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39