Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspfleger ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ihr hattet mir ja vor kurzem sehr mit Informationen bzgl. der Betreuerstatus geholfen und mir Wege aufgezeigt, wie man ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
19.05.2012, 20:51 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
|
Nachlasspfleger ?
Hallo,
ihr hattet mir ja vor kurzem sehr mit Informationen bzgl. der Betreuerstatus geholfen und mir Wege aufgezeigt, wie man am besten beginnt. Ich denke meine jetzige Frage, könnte hier Fehl am Platze sein, wofür ich mich vorab Entschuldigen möchte. Warum stelle ich Sie dann hier trotzdem? Ich denke das der Betreuer und der Nachlassverwalter nicht weit auseinanderliegen und ich auch gelesen habe, dass Betreuer auch gleichzeitig Nachlasspfleger sein können. Meine Frage ist ob sich die Bewerbung als Nachlassverwalter/pfleger im groben und ganzen so verhält, wie die der Betreuer ? Wenn ich es richtig vernommen habe, wird die Tätigkeit des Nachlassverwalter auch überwiegend ehrenamtlich geführt. Die Prozedur der Bewerbung in Berlin als Betreuer hatte man mir ja schon erläutert, dafür sind die Caritas Verbände zuständig, über Nachlasspfleger lese ich allerdings nichts. Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen damit? Geht die Bewerbung direkt an das Gericht? Wo wäre ich als ehrenamlichter Nachlasspfleger versichert ? Beim Betreuer läuft das alles über die Caritas Verbände aber der Nachlasspfleger ? Wäre wirklich dankbar über brauchbare Infos, dann im Netz ist nicht viel zu finden vorallem zu den Bewerbungsrichtlinien. P.S. Das Amtsgericht hatte schon vor Wochen mal eine E-Mail diesbezüglich geschickt, aber bis heute keine Rückantwort erhalten. Danke Gruß Daniel Geändert von Puffel (19.05.2012 um 20:53 Uhr) |
20.05.2012, 11:33 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
|
Hallo Puffel,
hier in der Gegend (NRW-Land) werden Nachlasspfleger nur sehr erfahrene Betreuer oder haben Erfahrung aus dem Notariats- / Anwaltsbereich und kennen sich sehr gut im Erbrecht, in Wegen der Nachforschung usw. aus. Eher nichts für Neulinge. Schau mal in die Themenliste bei den Anbietern für Nachlasspfleger-Ausbildung, dann siehst du, was die wissen müssen. Ob in Deiner Gegend Neulinge eine Chance kriegen, kann ich nicht beurteilen. Bei uns gibt man Einsteigern manchmal Chancen als Verfahrenspfleger... Gruss efb |
20.05.2012, 15:23 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Zitat:
ich weiß ja nicht wie du auf den Gedanken kommst, aber das sind völlig verschiedene Aufgabenbereiche. Ein ehemaliger Betreuer kann vielleicht nach dem Tod des Betreuten zum Nachlasspfleger bestellt werden, aber gleichzeitig kann diese Funktion für die gleiche Person naturgemäß nie auftreten. Nach deinen geschilderten Ausbildungen verfügst du auch nicht gerade über besondere Kenntnisse in diesem Bereich, die dich qualifizieren würden. Erbrecht und Nachlaß ist sicherlich kein einfacher Bereich. Ich verstehe es immer nicht so ganz wieso man einen Beruf ausüben will bei dem man sich noch nicht mal über die notwendigen Sachkenntnisse im klaren ist. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
20.05.2012, 18:50 | #4 | |||
Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
|
Hallo,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn hier von bestimmter Qualifizierung gesprochen wird, möchte ich diese gerne Erfahren. Ich gehe davon aus, neben den Nachlasspfleger auch bestimmte Qualifikationen an das Amt des Betreuers gestellt wird. Die Betreuungsbehörde meinte allerdings dem ist nicht so. Orginal E-Mail Zitat: "Das kann jeder machen" ! Und das war eben nur meine Frage, wie das beim Nachlasspfleger geregelt ist, nicht mehr und nicht weniger! Trotzdem Danke, ich werde morgen mal zum Amtsgericht rübergehen und mir Infos holen. Gruß Daniel |
|||
20.05.2012, 21:03 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Hallo Daniel,
Im Nachlass erfolgt die Bestellung durch den Rechtspfleger. Wenn du also die Vorraussetzungen wissen willst solltest du dich am besten bei dem zuständigen Rechtspfleger erkundigen. Da dies regional sehr unterschiedlich ist macht ein tip über hiesige Verhältnisse auch wenig Sinn. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
20.05.2012, 21:10 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Zitat:
Jedoch wirst du bei einer beruflichen Tätigkeit als Betreuer eher mit " schwierigen" Fällen bedacht werden. Und wenn du deine ersten Haftungsansprüche gegen dich an der Backe hast weil du vergessen hast Ansprüche geltend zu machen wird sich der Spruch der Betreuungsstelle schnell relativieren. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
|
20.05.2012, 21:23 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
|
Hallo,
nicht das du denkst,dass das meine Meinung ist. Das hat mir wirklich das Bezirksamt alias Betreuungsbehörde so mitgeteilt. Ich werde mich morgen mal persönlich beim Amtsgericht vorstellen und schauen was bei rum kommt. Danke für die Hilfe! |
21.05.2012, 13:47 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
|
So, ich war jetzt mal beim Amtsgericht drüben und man teilte mir mir, das laut Gesetz ehrenamtliche Nachlasspfleger eingesetzt werden dürften, in Berlin aber nicht.
Das heißt, in Berlin sollen anscheinend gar keine ehrenamtlichen Nachlasspfleger bestellt werden, das machen nur Rechtsanwälte. Und wieder flammte das alte Thema "Betreuung" auf, man verwies mich darauf, doch Betreuer zu werden (natürlich nur ehrenamtlich) da man Berufsbetreuer nicht braucht! Und wieder kam man mit der leicht überheblichen Aussage: Das kann jeder machen, sogar der Nachbar! Ich wollte dann noch etwas Salz in die Wunde streuen und fragte nach dem Berufsbetreuerstatus nach einer gewissen Anzahl von ehrenamtlichen Betreuungen, die Antwort war super: Ich sage Ihnen und auch allen anderen Bewerber, wir brauchen langfristig keine Berufsbetreuer im Gegenteil, wird sich darum bemüht, die beruflichen Betreuungen im Zuge der Kostenminimierung zu mindern und die ehrenamtlichen Stärker zu unterstützen. Leider wurde meine Frage damit nur Indirekt beantwortet. Ich wollte ja eigentlich wissen, was geschieht wenn ich von Beginn der Tätigkeit als Berufsbetreuer berücksichtigt werden will, oder was geschieht nach den zehnten ehrenamtlich geführten Betreuung? Ich denke die etwas versteckte Antwort sollte lauten, bleiben sie am besten nach der zehnten Betreuung weiterhin ihren ehrenamt treu, denn gibt es auch weiterhin Betreuungen. Ansonsten werden sie nicht mehr berücksichtig. |
21.05.2012, 17:54 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
|
Moin Puffel
Wie es aussieht, hast Du in Berlin einen ganz besonders hellen Rechtspfleger erwischt. Die ganze Betreuungswelt ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Von den Berliner Gerichten hört man immer wieder die gruseligsten Sachen. Ich gehe allerdings davon aus, dass auch in Berlin nicht alle Gerichte und schon gar nicht Mitarbeiter der verschiedenen Gerichte Intelligenzbefreite Vollpfosten sind. Die Vorstellung nur noch ehrenamtliche Betreuer zu wollen und Berufsbetreuer nach allen Kräften (auch mit nicht ganz legalen/legitimen Mitteln) aussen vor zu halten, ist wohl mehr dem hirnarmen Glauben entsprungen, dass es Geld spart, wenn man so handelt. Das dies nicht so ist und aufgrund z.B. der Pauschalierung, die den Berufsbetreuern viel Zeit für die Intensiven Fälle weggenommen hat, Mehrkosten in den Bereichen Soziales und Gesundheit entstanden sind, ist schon lange klar. Man wollte damit die Justizkosten einfrieren (auf eine Senkung wagte man gar nicht erst hoffen). Aber selbst das hat nicht geklappt. In jeder Berufsgruppe gibt es Menschen, die nicht in der Lage sind zu rechnen oder zu denken, andererseits aber auf Befehle oder Vorgaben hoffen, die sie dann mit Akribie, aber ohne Hirn oder Erbarmen umsetzen wollen. Warum soll das nicht auch bei Gerichtspersonen so vorkommen? Davon abgesehen: Als ich vor vielen Jahren mal in Bremen gefragt habe, ob denn für mich Chancen auf den Job als Berufsbetreuer bestehen, erhielt ich als Antwort die Frage ob ich den Jurist sei. Sonst hätte es keinen für mich, da dort nur Juristen berücksichtigt würden. Nachdem sich Bremen mit dieser Vorstellung ordentlich selbst geschnitten hat, tut sich inzwischen dort was. Wurde auch Zeit. Allerdings erlebt man immer noch großes Erstaunen, wenn man als Betreuer in Bremer Einrichtungen mal persönlich vorstellig wird oder schnell reagiert. Das kennen die von ihren einheimischen Betreuern nicht gerade als Standard. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.05.2012, 20:15 | #10 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 11
|
Hallo Imre,
Zitat:
Zitat:
Schon die Aussage "Wir brauchen keine Berufsbetreuer aber ehrenamtliche immer" ist das ein Lüge in sich. Ich hätte den Satz umformliert: "Wir benötigen immer Betreuuer aber keine die uns Geld kosten! Da wäre ein Schuh drauss geworden. Es geht hier nur ums Geld um nichts anderes. Man hat sich zwischen Gericht, der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen auf ein regulierendes Maß geeinigt. Diese sieht nun mal nur vor, dass Berufsbetreuer nicht "mehr" berücksichtigt werden sollen jedoch ehrenamtliche schon. Dieser Erpressungsversuch und nichts anderes ist das, dass man über die zehnte Betreuung leiber seinen Status als ehrenamtlicher beibehalten solle, da sonst keine Berücksichtigung mehr stattfindet, ist sowieso unter aller Sau. Muss ich mal schauen, wie es weitergeht. Als nächstes werde ich dem Betreuungsverein, die gleichen Fragen stellen wie dem Gericht und der Betreuungsbehörde. Mal sehen wie die das so sehen. Ich gehe aber davon aus, wenn ich zu viel blöde Fragen stelle, sortieren die mich schon vorab aus. Geändert von Puffel (21.05.2012 um 20:23 Uhr) |
||
Lesezeichen |
|
|